Sind Sänger eines Projektchores Vereinsmitglieder?
Johannes Pfeffer, 20.11.2008, sonstige Chöre, Kommentare geschlossen
Es kommt drauf an. Zunächst darauf, ob der Projektchor die Aktivität eines Vereins ist. Ist er das nicht, bilden seine Mitglieder – nur – eine BGB-Gesellschaft. Hat ein Verein einen Projektchor bzw. ein Chorprojekt eingerichtet, wird es darin Sängerinnen und Sänger geben, die Vereinsmitglieder sind, und solche, die es nicht sind. Durch die Teilnahme eines Nichtmitglieds an einem Projektchor entsteht jedenfalls nicht von vorne herein eine Mitgliedschaft, es sei denn, die Satzung würde dies ausdrücklich bestimmen, was praktisch nie der Fall ist.
Eine „Schnupper-Mitgliedschaft“ ist keine Mitgliedschaft. Denn: Vereinsmitglied kann man nur werden, wenn man dem Verein beitritt und der Verein die Aufnahme erklärt. Einen Anspruch auf Aufnahme in einen Verein gibt es nicht. Grundsätzlich darf sich ein Verein seine Mitglieder selbst aussuchen. Von diesem Grundsatz gibt es ganz seltene Ausnahmen, die für Chorvereinigungen nicht relevant sind.
Nun gibt es ganz unterschiedliche Arten von Mitgliedern und auch unterschiedliche Mitgliedsrechte. Der Gesetzgeber hat Vereinen sehr viel Gestaltungsfreiheit gelassen. Die Vereinssatzung hat – von Ausnahmen abgesehen – immer Vorrang vor – deshalb so genannten – „nachgiebigen“ gesetzlichen Regelungen.
Ordentliche Mitglieder
Zunächst sind die ordentlichen Mitglieder zu nennen, auch Vollmitglieder genannt. Die Vollmitgliedschaft kann sich – wenn eine entsprechende Satzungsregelung besteht – bei Vereinen mit verselbständigten Vereinsabteilungen auch auf eine Abteilung beschränken. Die Aufnahme sowie Rechte und Pflichten des Mitglieds können auf diese Abteilung beschränkt werden, die auch die Aufnahmezuständigkeit für seine Mitglieder haben kann.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Es gibt eine ganze Reihe von außerordentlichen Mitgliedschaften. Im Bereich der Chorvereinigungen sind vor allem die Fördermitglieder, die passiven Mitglieder, Gast- und Jugendmitglieder oder auswärtige Mitglieder zu nennen. Hier gibt es auch – wichtig für Projektchöre – die Probemitgliedschaft. Rechtlich wirksam ist sie nur, wenn eine entsprechende Satzungsregelung vorhanden ist. So kann beispielsweise die Satzung für das neu aufgenommene Mitglied eine Probezeit vorsehen. Sie kann auch regeln, dass Probemitglieder weniger Rechte, aber auch weniger Pflichten als Vollmitglieder haben. An sich dient die Probemitgliedschaft nur dazu, die Entscheidung des Vereins vorzubereiten, ob es ein Probemitglied als Vollmitglied aufnehmen will; denkbar ist aber auch, dass die „Probezeit“ auch für das Probemitglied von Interesse ist.
Ehrenmitgliedschaft
Zu nennen ist auch das Ehrenmitglied; die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sollte – wenngleich nicht muss – in der Satzung geregelt sein. Im übrigen ist die Mitgliederversammlung frei in der Entscheidung, ob sie Ehrenmitgliedschaften verleiht.Die Ehrenmitgliedschaft ist ein „Zwitter“: Einerseits ist sie eine Form der Vereinsmitgliedschaft, andererseits eine Ehrung. Letztere kann dem geehrten Mitglied nur aus wichtigem Grund entzogen werden. Wird ein Vereinsfremder geehrt, muss er – um Ehrenmitglied sein zu können – in den Verein aufgenommen werden. Dem Ehrenmitglied können auch Sonderrechte eingeräumt werden, etwa das Recht, eine Vorstandssitzung oder eine Mitgliederversammlung zu leiten. Auch dies muss in der Satzung geschehen.
Mitglied ist nicht gleich Mitglied
Das gilt für unterschiedliche Arten der Mitgliedschaften mit der Maßgabe, dass ein Kernbereich an Mitgliedsrechten keinem Mitglied entzogen werden kann: Beispielsweise hat jedes Mitglied Anspruch auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung (§ 32 Abs. 1 BGB) oder auf Beteiligung an einer schriftlichen Abstimmung (§ 32 Abs. 2 BGB); daneben besteht der Minderheitenschutz nach § 37 BGB und das Recht des freien Austritts. Alle anderen Regelungen sind der Satzung vorbehalten. Sie kann innerhalb der unterschiedlichen Gruppen von Vereinsmitgliedern unterschiedliche Rechte ausgestalten, was die Stimmrechte angeht, die Pflicht zur Zahlung von Mitgliederbeiträgen o. ä..
Wenn man Vereinsmitglied geworden ist, erlangt man die sich aus Satzung und Gesetz ergebende Rechtsposition. Diese kann einem nicht mehr entzogen werden, es sei denn, die Mitgliedschaft ist befristet, das Vereinsmitglied stirbt oder tritt aus – oder es wird ausgeschlossen.
Der Vereinsausschluss
Er ist ein überaus spannendes Thema. Es steht meist am Ende langer und erbitterter Auseinandersetzungen; es ist die schwerste Vereinsstrafe, die der Verein verhängen kann. Das ist auch notwendig, damit der Verein seine Vereinsordnung gewährleisten und durchsetzen kann.
Ausgeschlossen werden kann ein Vereinsmitglied nur aus Gründen, die in der Satzung bezeichnet sind. Dies ergibt sich aus dem Gesetz (§ 40 BGB). Hier reichen allerdings generalklauselartige Ausschlussgründe wie „vereinsschädigendes Verhalten“ oder die allgemeine Bestimmung, dass ein Mitglied „aus wichtigem Grund“ ausgeschlossen werden kann. Besser ist, wenn man neben der Generalklausel bestimmte, typische Ausschlussbeispiele nennt, beispielsweise Nichtzahlung des Beitrags über einen bestimmten Zeitraum, mehrjährige, grundlose Nichtteilnahme an Vereinsveranstaltungen o. ä.. Die Generalklausel sollte allerdings daneben bestehen bleiben, so dass klar ist, dass nur Beispiele genannt sind. Ansonsten könnte nur ausgeschlossen werden, wenn einer der konkreten Ausschließungsgründe verwirklicht wäre.
Als „milderes Mittel“ kommt auch ein Ausschluss auf Zeit in Betracht, selbst dann, wenn dazu eine Satzungsregelung nicht existiert. Er ist aber nur zulässig, wenn die Gründe für einen endgültigen Ausschluss vorliegen, dem Mitglied jedoch eine Bewährungsmöglichkeit eingeräumt werden soll. Ein Ausschluss unter einer Bedingung ist hingegen nicht möglich.
Der Ausschluss kann vom Vorstand oder einem Vereinsmitglied beantragt werden; wenn die Satzung das Verfahren über den Ausschluss dem Vorstand übertragen hat, ist der Vorstand zuständig. Sonst gilt das Prinzip der Allzuständigkeit der Mitgliederversammlung.
Ausschluss und Tagesordnung
Soll ein Mitglied durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, ist die Aufnahme in die Tagesordnung notwendig. Der Ausschluss eines Mitglieds unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist also nicht zulässig. Gleichgültig, wer für den Ausschluss zuständig ist oder ob die Satzung ein Schiedsverfahren vorsieht: Das betroffene Mitglied hat in jedem Fall einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Ausschließungsbeschluss muss begründet und protokolliert werden.
Berufung und Rechtsbehelf
Die Satzung kann, muss aber nicht Berufungs- oder Rechtsbehelfsmöglichkeiten vorsehen. Der Vorstand kann also – wenn die Satzung dies so vorsieht – ein Vereinsmitgläed endgültig ausschließen. Steht nichts in der Satzung, hat das ausgeschlossene Mitglied keinen Rechtsbehelf. Allerdings kann das ausgeschlossene Mitglied nicht – auch nicht durch eine Satzungsbestimmung – daran gehindert werden, die Ausschließungsentscheidung durch die ordentlichen Gerichte nachprüfen zu lassen. Die Klage gegen einen Ausschließungsbeschluss ist zwar nicht fristgebunden, doch sollte sie zeitnah eingelegt werden.
Probemitgliedschaft
Zurück zum Ausgangspunkt: Die Teilnahme an einem Projektchor bzw. einem Chorprojekt eines Vereins ist also zunächst keine Mitgliedschaft. Sie braucht deshalb nicht beendet zu werden. Denkbar ist, dass ein Verein eine Probemitgliedschaft in der Satzung vorsieht, die dem Projektchorteilnehmer für die Zeit des Projekts beschränkte oder auch unbeschränkte Mitglieds rechte und den gleichen Versicherungsschutz ermöglicht, den die Vereinsmitglieder haben.
Es darf aber nicht vergessen werden: Ohne ausdrückliche Begründung einer Probemitgliedschaft durch Aufnahmeantrag und Aufnahme durch den Verein entsteht auch eine Probemitgliedschaft nicht. Sie muss in der Satzung geregelt sein und auf die Dauer des Projekts befristet.
Wir sehen: Viel ist im Verein rechtlich möglich, wenn es in der Satzung sorgfältig und vorausschauend geregelt ist, oft viel mehr, als man sich im Vereinsalltag vorstellen kann. Eine moderne Satzung kann also durchaus angemessen auf neue Formen der Vereinsarbeit reagieren, die eigentlich keine Vereinsarbeit sein soll, wie beispielsweise die Projektchorarbeit. Und: Aus manchem Projektchor hat sich – aus guter, besserer Erkenntnis und Erfahrung, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz – ein neuer Verein gegründet oder es sind aus Projektchormitgliedern Vereinsmitglieder geworden.
Verfasser: Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Rechtsanwälte Eisenmann Wähle Birk, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart, Telefon 0711/2382422/3, Fax 0711/2382555, Email stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de
Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtspraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.
In Dir ist Freude
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 19.11.2008, Chorverband Ludwig Uhland, gemischte Chöre, Kommentare geschlossen
Diesen Diesen vielversprechenden Titel gab der Liederkranz Nehren seinem Konzert, das er im November in der Nehrener Veitskirche zu Gehör brachte. Ein Streifzug durch die unterschiedlichsten Epochen der Musik, vom 16. bis 20. Jhdt. reichte der Melodienbogen. Zur Einstimmung spielte der Chorleiter des Liederkranzes, Oliver Simmendinger, ein prächtiges Orgelstück eines Anonymus aus der Zeit um 1599, die Zeit der Renaissance. Anschließend folgten die Beiträge des Chores „Alta trinita beata“ und „In Dir ist Freude“, dem der Liederkranz den Titel seines Konzertes entliehen hatte. Mit dem Bach’schen „Jesus bleibet meine Freude“ wechselte man auch schon in das Zeitalter des Barocks über, die Zeit vieler berühmter Musiker und Komponisten wie z. N. Vivaldi, Händel, Monteverdi und viele mehr.
Bevor Oliver Simmendinger die Sonate in F-Dur von Georg Friedrich Händel und Boureè von William Babell mit Begleitung von der Altflöte zu Gehör brachte, erinnerte Pfarrer Fischer an die Reichsprogromnacht, die sich an diesem Tag zum 70. Mal jährte. Mit „Ave verum“ von W. A. Mozart und zwei Stücken von Schubert wendete sich der Chor dem 18. Jhdt. bzw. der Klassik zu. Die Sängerinnen und Sänger wurden von den Anwesenden mit ausgiebigem Applaus für ihre gelungenen Vorträge belohnt. Gemeinsam mit den Gästen wurde noch 2Großer Gott wir loben dich“ gesungen.
Die Herbstkonzerte vom Sängerkranz Altbach – immer ein lohnender Besuch
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 12.11.2008, Chorverband Karl-Pfaff, gemischte Chöre, Jugendchöre, Regionalchorverbände, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Und wieder war das musikalisch kulinarische Herbstkonzert des Sängerkranz Altbachs ein voller Erfolg. Es hat sich inzwischen weit über Altbach hinaus herumgesprochen, daß die Herbstkonzerte des Sängerkranzes Altbachs immer ein Besuch wert sind. Wie in jedem Jahr hatte der Sängerkranz und sein Projektchor unter der Leitung von Martina Krempler ein anspruchsvolles, unterhaltsames und abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Als Gäste bereicherten die „8-Zylinder“ den Abend.Zu der Wassermusik nach Georg Friedrich Händel boten der gemischte Chor und der Projektchor des Sängerkranzes mit den „festlichen Klängen“ ein beeindruckendes Entree m. Dann aber stand der Abend ganz im Zeichen der leichten Muse.Der gemischte Chor erfreute das Publikum mit einem leichten Schlagermedley aus den 60- Jahren, dabei durfte natürlich die Hymne „Marmor Stein und Eisen bricht“ nicht fehlen, das vom Publikum textsicher mitgesungen wurde. Der vor einigen Jahren ins Leben gerufene Projektchor von Sängerkranz ist inzwischen den Kinderschuhen entwachsen und beeindruckte das Publikum mit anspruchsvollen Pop-Songs und Gospels. Die Sänger und Sängerinnen verstanden es gekonnt, die Stimmung der Lieder auf das Publikum zu übertragen.Die Gruppe „8 – Zylinder“ aus Plochingen zauberten aus ihren Zylinder keine Kaninchen, sondern wunderschöne Melodien in den verschiedensten Stilrichtungen. Sie lockerten ihre musikalischen Darbietungen durch launige Wortbeiträge und schauspielerische Einlagen auf. Ihre Aufführung wurde von Walter Metzger am Klavier begleitet. Er unterstützte auch die Darbietungen des Sängerkranz und des Projektchores.
Kultur Chorios – Ein Chorkonzert Junger Chöre der Extraklasse
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 12.11.2008, Chorverband Karl-Pfaff, Jugendchöre, Regionalchorverbände, Singen und Stimme, sonstige Chöre, Kommentare geschlossen
Zum 3. Mal richtete der Chor4You des Sängerbund Wendlingen zusammen mit Gauchormeister Joachim Schmid dieses ganztägige Chorevent aus.Wer glaubt, Junge Chöre singen nur in Englisch, konnte sich am 09.November in Wendlingen eines Besseren belehren lassen. Von breitem Schwäbisch, deutschem und internationalem Schlager, französische Chansons und jiddischer Volksweise bis hin zu Klassikern von Walt Disney aber auch Liedern aus dem Mittelalter brachten Abwechslung für alle Beteiligten.Die mitwirkenden Chöre Acappella (Eintracht Unterboihingen), Chor Vision (Sängerbund Neckartailfingen), Chor4You (Sängerbund Wendlingen), in.takt (Chorgemeinschaft E.L. Köngen), just music (TSuGV Großbettlingen), Sängerkranz Altbach – Junger Chor, Swing-Chor (Liederkranz Reudern), Taktvoll (Sängerbund Wendlingen), TonArt (Sängerbund Grötzingen) und nicht zuletzt Vocal Adventure (Musik- und Jugendkunstschule Nürtingen) die vor kurzem auch im SWR-Fernsehen vorgestellt wurden, boten ein mitreissendes Programm. Auch Uli Führes Werke inspirierte die Chöre und bot beim gemeinsamen Finale den Chören sowie den Zuhörenr einen“ unkomplizierten“ Abschluss mit c’est pas compliquée –im Kanon mit allen gesungen. Ein Musiktag besonderer Art ging in Wendlingen zu Ende – wird aber noch lange in den Herzen klingen. www.saengerbund-wendlingen.de
Jubiläumskonzert 110 Jahr Männergesangverein Liederkranz Schanbach 1898 e.V.
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 12.11.2008, Chorverband Karl-Pfaff, Männerchöre, Regionalchorverbände, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
„Der Gesangverein Schanbach-Krummhardt stellt sich die Aufgabe, den Gesang – nach Maßgabe der ihm zu Gebot stehenden Kräfte auch den kirchlichen – zu pflegen, sowie den Mitgliedern gesellige Unterhaltungen zu bieten“. So hatten es 16 junge Männer im Jahr 1898 in die Satzung geschrieben, als sie den Gesangverein Schanbach-Krummhardt gründeten. Nach „Klänge der Freude“ vorgetragen durch den Chor und begleitet von einem Hornquartett, unter Leitung von Roland Weber gab Klaus Wolf mit diesem Leitspruch einen kleinen Einblick in die Geschichte des Männergesangverein Liederkranz Schanbach. Die Musikfolge des Konzertes spiegelte das umfangreiche Repertoire des Vereins wieder. Mit Kompositionen von Mozart wie „Brüder reicht die Hand zum Bunde“ und dem Chor der Priester bewies der Liederkranz Schanbach eine harmonische Abstimmung zwischen den Hornbläsern und dem Chor. Besonders die ausgewogene Dynamik kam hier zum Ausdruck. Mit dem Matrosenchor aus dem Fliegenden Holländer von Wagner, bei dem der Chor von Oliver Ruck am Klavier begleitet wurde, konnten die kräftigen Männerstimmen ihr volles Volumen unter Beweis stellen.
Heitere Klassik in der Kreissparkasse Reutlingen
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 8.11.2008, Chorverband Ludwig Uhland, gemischte Chöre, Kommentare geschlossen
Ein Serenadenabend mit dem Reutlinger Liederkranz
Der Reutlinger Liederkranz 1827 e.V. gab in Kooperation mit dem Kath. Kirchenchor Eningen unter der Leitung seines Chorleiters Peter Hermann ein Konzert zugunsten des Fördervereins Brückenpflege in Kreis und Stadt Reutlingen. Dieser Verein berät und begleitet Patienten mit meist nicht heilbaren Tumorerkrankungen. Er stellt eine Brücke zwischen der Betreuung im Krankenhaus und dem häuslichen Bereich dar. Die Idee für dieses Konzert war, ein heiteres Programm zu gestalten, das Stücke bekannter Komponisten enthält, die Lustiges, Deftiges und Folkloristisches komponiert haben.
Darin enthalten waren bekannte Kanons, wie der vom „armen welschen Teufli“ oder Beethovens „Signor Abate“, sowie Mozarts „Bona Nox“. In „Beredsamkeit“ von Haydn wurde von den verschiedenen Seiten des Redens erzählt, vom Lernen, Ermahnen, Streiten bis hin zum Reden, das von zuviel genossenem Wein betimmt wird.
175 Jahre Gesangverein 1833 e.V. Eningen u. A.
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 8.11.2008, Chorverband Ludwig Uhland, gemischte Chöre, Kommentare geschlossen
Für Für die Feier seines 175-jährigen Bestehens hatte sich der Eninger Gesangverein etwas Besonderes vorgenommen: Die Feiern sollten nicht an einem langen Wochenende konzentriert werden, sondern über das Jahr verteilt mit anspruchsvollem dem Verein entsprechendem Niveau ablaufen. An der Planung und Ausführung waren – wie sollte es auch anders gelingen – nicht nur der Vorstand, bestehend aus der Vorsitzenden Christel Kinkelin, Stellvertreter Peter Hauf und Stellvertreterin Waltraud Srohmaier, und der Ausschuss sondern auch zahlreiche Vereinsmitglieder und vor allem die unermüdliche Chorleiterin Brigitte Neumann beteiligt.
LICO-Serenadenabend
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 5.11.2008, Chorverband Ludwig Uhland, Frauenchöre, gemischte Chöre, Kommentare geschlossen
Die Chorgemeinschaft Liedertafel Concordia Reutlingen lud zur 22. Serenade in den Garten des Heimatmuseums ein. Im Jubiläumsjahr, die LICO feiert in diesem Jahr ihr 175-jähriges Bestehen, sollte das Reutlinger Kleinod, der Museumsgarten, die passende Umgebung sein. Aufgrund eines herannahenden Regengusses wurde dann die Veranstaltung in den nahe gelegenen Saal der Volkshochschule verlegt.
Trotz der ungünstigen Witterung kamen über 300 Zuhörer. Unter der souveränen Leitung von Friedemann Becker kamen im ersten Teil der Serenade Lieder der Klassik, von Johannes Brahms „In stiller Nacht“ und „Ich ging im Walde so für mich hin“ von Carl Löwe zum Vortrag. Der gemischte Chor sang weich und kultiviert. Dies kam auch bei dem Lied „Leise zieht durch mein Gemüt“, von Friedemann Becker bearbeitet, zum Ausdruck.
Vollendet ist das große Werk – Haydn’s Schöpfung
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 5.11.2008, Chorverband Ludwig Uhland, gemischte Chöre, Kommentare geschlossen
Die 120 Sängerinnen und Sänger des Mehrgenerationenchor es aus dem Silcherbund, dem Jungen Chor Kilchberg und dem Jugendchor der Musikschule Tübingen unter der Leitung von Dirigentin Frau Christina Schütz-Bock wagten sich an das zweistündige Oratorium. Haydn’s „Schöpfung“ wurde in Reutlingen in der Neuapostolischen Kirche und in Tübingen in einer vollbesetzten Stiftskirche aufgeführt.
Der Chor entwickelte einen mächtigen Vollklang, aber mit Maß und Linie und immer so beweglich, dass sich die Weite und Intimität dieses Werkes, großer Jubel und zarte Innigkeit in einem ausdrucksvollen und aufmerksamen Musizieren entfalten konnte.
Die Solostimmen wurden von der Sopranistin Kassandra Dimopoulos als Gabriel, dem Tenor Steffen Fichtner als Uriel, dem Bassisten Patrick Zielke als Raphael und Adam und die Sopranistin Anja Wichmann als Eva gesungen.
Das Orchester Oikomusica unterstützte den Chor auf eine kraftvolle subtile Weise und bezauberte vor allem in den Naturstimmungen.
Es wurden imponierende, am Ende mit Standing Ovationen belohnte Aufführungen eines Chores und eines Orchesters, die wie ein gemeinsamer Klangkörper aufgetreten sind. Mit den Spenden der Benefizkonzerte unterstützten der Chor und das Orchester die Peruanische Partnerschule des Tübinger Uhlandgymnasiums.
175. Stiftungsfest Liedertafel Concordia Reutlingen
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 5.11.2008, Chorverband Ludwig Uhland, Frauenchöre, Männerchöre, Kommentare geschlossen
Ernst Wacker erhält den Sängerring der Stadt Reutlingen
Landesehrennadel für Karl-Adolf Votteler
Mit 40 werden die Schwaben „g’scheit“. Singen sie eben so lange im Chor, erhalten sie einen Sängerring – zumindest wenn sie im Schatten der Achalm leben. Denn die 1958 vom damaligen Oberbürgermeister Oskar Kalbfell ins Leben gerufene Auszeichnung ist eine Reutlinger Besonderheit.
Ernst Wacker, der der LICO seit vier Jahrzehnten eine Stütze im Bass ist, konnte sich am Samstag über diese Ehrung freuen. Kulturbürgermeister Robert Hahn händigte sie ihm mit den Worten aus: „Kein Chor kann auf so engagierte Mitglieder wie Sie verzichten.“ Die Liedertafel nannte er „ein Stück Kultur, ein Stück Tradition für Reutlingen“.