Chorleben - S-Chorverband

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Publikum feiert Chöre

Isabelle Arnold, 14.12.2009, Chorverband Zollernalb, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Ein begeistertes Publikum hat am Totensonntag zwei Chöre samt einem Männervokalensemble bei einem außergewöhnlichen Ereignis in der Pfarrkirch St. Georg in Empfingen gefeiert. Es war ein geistliches Konzert, das vom Regionalchor Albstadt-Sigmaringen und von Gaufrauenchor Zollernalb (Veranstalter) aufgeführt wurde. Die Gesamtleitung hatte Gauchorleiter Uwe Wagner. Wilfried Brenner, Pfarrgemeinderatsvorsitzender, begrüßte die vielen Besucher in der Kirche. Unter den vielen Gästen war u.a. der Gaupräsident des Zollernalb-Sängergau Helmut Miller. Hans-Peter Merz eröffnete das Programm an der neuen Kirchenorgel mit dem Präludium und Fuge Ciacona von Friedrich Buxtehude. Der Regionalchor wurde von den sechs Instrumentalisten Rolf Kemmer, Karl-Hermann Bitzer (beide Trompete), Meinrad Kraus (Oboe), Matthias Bleich und Benedikt Rainer (beide Schlagzeug) und Wolfgang Nolle (Tuba) begleitet.

Dann folgte der erste Auftritt des Gaufrauenchor mit den bekannten Chorsätzen „Ich bete an die Macht der Liebe“ von Manfred Bühler, „Gebet“ von Wilhelm Heinrichs und „Ave Maria“ von Gerhard Rabe. Mit besonderer Spannung wurde dann der Auftritt des rund 60 Sänger/innen starken Regionalchor Albstadt-Sigmaringen erwartet. „Die große Friedensmesse“ von Gotthilf Fischer wurde mit Unterstützung der Instrumentalisten dargeboten. Diese wurde in lateinischer Sprache gesungen.

Danach standen die Frauen des Gaufrauenchor noch einmal auf der Bühne. „Ave verum corpus“ von Max Welcker, „Laudate Dominum“ von Karl-Josef Müller und „Abendlied zu Gott“ von Rudolf Desch meisterte der Chor gekonnt.

Den Abschluß machten dann der Frauenchor, der Regionalchor und die vielen Besucher mit dem Kanon „Dona nobis pacem“, der dreistimmig gesungen wurde.

Uwe Wagner hatte in wochenlanger Probenarbeit alle Akteure auf dieses Konzert vorbereitet und hatte damit einen vollen Erfolg. Es wurde ein Konzert, das man so schnell nicht vergißt.

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Kindgerechtes Singen soll Schule machen – ChorVision 2009 Marktoberdorf

Johannes Pfeffer, 14.12.2009, Fortbildungen, Kinderchöre, Kommentare geschlossen

Zur ChorVision 2009 der Deutschen Chorjugend trafen sich vom 24. bis 26. Juli in der
Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf rund 250 Teilnehmer/innen und knapp
200 singende Kinder und Jugendliche. Der Fachkongress für Verantwortliche in der
Chorarbeit mit Kindern und Jugendlichen stand unter dem Motto „Bildungskompass:
Klasse Chor!
“ und wurde umrahmt von einer musikalischen Begegnung von Chorklassen.
Aus ganz Deutschland waren Chorleiter/innen, Chorvorsitzenden, aber auch Lehrer/innen ins
Allgäu gereist, um sich intensiv mit dem Thema „Singen in der Schule“ zu beschäftigen.
Vorgestellt wurden zahlreiche Modelle von Chorarbeit in der Schule. Beispiele aus dem
ganzen Bundesgebiet haben gezeigt, wie das Singen in den Unterricht und in unterschiedliche
Schulformen integriert werden kann. Bei den Kongress-Teilnehmer/innen, aber
auch bei den Teilnehmer/innen an einer Podiumsdiskussion wurde der Ruf nach Qualitätsstandards
für das altersgerechte Singen mit Kindern und Jugendlichen laut.
Die beteiligten Verbandsvertreter (Deutscher Musikrat, Verband Deutscher Schulmusiker,
Deutscher Chorverband, Deutsche Chorjugend) sowie Vertreter der Wissenschaft und der
Kultusministerkonferenz wollen ihre Anstregungen verstärken, um kindgerechtes Singen
an den Schulen und Mindeststandards hierfür zu etablieren.

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Ein „Wunschproblem“ Minderjährige im Verein

Johannes Pfeffer, 14.12.2009, Nachwuchsarbeit, Kommentare geschlossen

Kinder und Jugendliche – die Zukunft jedes Vereins und des Schwäbischen Chorverbandes schlechthin – kommen in der Praxis des Chorlebens in verschiedenen Rollen und Funktionen vor: Als junge Mitglieder eines Erwachsenenchors, als Mitglieder eines Kinder- oder Jugendchors eines Vereins – oder als Mitglied eines eigenständigen Jugendchors, etwa eines Projektchores.

Kinder und Jugendliche können Mitglied eines Vereins sein. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs sind geschäftsunfähig, § 104 Abs. 1 BGB. Minderjährig ist man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, § 2 BGB.

Wie bei Erwachsenen auch, muss die Mitgliedschaft im und beim Verein beantragt werden. Die jeweilige Satzung regelt dann, wie die Aufnahme erfolgt, etwa durch Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung. Der Aufnahmeantrag ist eine Willenserklärung, bei der ein Kind durch seine gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil — vertreten werden muss. Alle Mitgliedschaftsrechte (Stimmrecht, Auskunftsrecht etc.) müssen von den Eltern ausgeübt werden. Vorstand kann ein Kind nicht werden.

Singen darf – soll – das Kind, das ist keine Ausübung eines Mitgliedsrechts.

 Ein Jugendlicher – Heranwachsender – ist demgegenüber beschränkt geschäftsfähig, wie das Gesetz formuliert. Nach § 107 BGB bedarf die – eigene – Beitrittserklärung des Minderjährigen der Zustimmung (vorher) oder Genehmigung (nachher) durch den / die Sorgeberechtigten. Es nützt nichts, wenn der Minderjährige laufend seinen Vereinsbeitrag aus seinem Taschengeld bezahlt. Der sogenannte „Taschengeld-Paragraph“ (§110 BGB) „zieht“ nur bei einer einmaligen Leistung, wohingegen die Mitgliedschaft im Verein immer wieder zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.

Ist der / die Minderjährige einmal Vereinsmitglied, darf er/sie in der Mitgliederversammlung nur -wirksam – abstimmen, wenn sein gesetzlicher Vertreter zustimmt oder die Stimmabgabe genehmigt.

Praktisch ist das nicht. Deshalb haben Rechtsprechung und Lehre schon seit langem feststellt, dass mit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zum Vereinsbeitritt auch eine „Vorauseinwilligung“ zu allen Handlungen gegeben wird, die der Minderjährige künftig in Ausübung seiner Mitgliedsrechte vornimmt. In diesen Fällen – der klaren Mehrheit – kann der Minderjährige dann persönlich an den Mitgliedsversammlungen teilnehmen und abstimmen. Es kommt kaum vor, dass – was rechtlich möglich wäre – die Einwilligung von den Sorgeberechtigten zurückgenommen wird.

An diesen gesetzlichen Bestimmungen kann eine Satzung zwar grundsatzlich nichts ändern, doch ist es in vielen Fällen sinnvoll, dass die Satzung des Vereins dazu Regelungen trifft. Die Satzung kann beispielsweise festlegen, dass der/die Minderjährige ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben muss (z. B. 16 Jahre) und er zuvor als Vereinsmitglied zwar zur Anwesenheit berechtigt ist, nicht jedoch zur Stimmabgabe. Die Satzung kann auch bestimmen, dass das Stimmrecht des Minderjährigen auf einen Dritten übertragen werden kann, etwa ein anderes Vereinsmitglied. Wenn Eltern für ihr Kind abstimmen, ist das keine Stimmrechtsübertragung. Der Sorgeberechtigte stimmt lediglich anstelle des Kindes / des Minderjährigen ab. Es kann die kuriose Situation entstehen, dass der gesetzliche Vertreter durch die Satzung von der Stimmabgabe ausgeschlossen ist, sein Kind jedoch nicht. Dann kann er trotz Stimmrechtsausschluss anstelle seines minderjährigen oder geschäftsunfähigen Kindes und für dieses an der Abstimmung teilnehmen.

Viel und unnötige Förmelei, werden Sie vielleicht denken. Das stimmt. Doch sind leicht Situationen denkbar, in denen infolge von Fehlern bei der Stimmabgabe von Minderjährigen — wenn es davon viele in einem Verein gibt – das Beschlussergebnis ganzer Mitgliederversammlungen zunichte gemacht werden kann. Deshalb: Jeder Gesangverein sollte sich über junge, insbesondere also auch minderjährige Mitglieder freuen und sie mit einer klaren Regelung in der Satzung und einer unzweideutigen Handhabung in der Mitgliederversammlung begrüßen.

 

Minderjährigkeit und Vorstand:

Es wird selten Streit darüber geben, ob ein Kind Vorstandsmitglied ist. Das geht im übrigen nicht. Beschränkt Geschäftsfähige können demgegenüber zum Vorstand bestellt werden. Wie bei der Mitgliedschaft im Verein ist dafür die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Häufig wird die Einwilligung in den Vereinsbeitritt auch die Einwilligung in die Bestellung zum Vorstand umfassen.

Hier enden allerdings die Gemeinsamkeiten. Denn: Auch der Minderjährige als Vorstand geht Verpflichtungen und Haftungsrisiken ein, jedenfalls dann, wenn eine Vertretungsberechtigung nach außen im Sinne von § 26 BGB bestehen soll. Deshalb muss der Sorgeberechtigte in jede Vertretungshandlung einwilligen oder diese genehmigen.

Von einer solchen Handhabung ist abzuraten. Stattdessen sollte die Satzung regeln, dass entweder nur Volljährige zum Vorstand bestellt werden können, oder – vor allem, wenn die Jugend im Vorstand gewünscht wird, was grundsätzlich begrüßenswert und häufig der Fall ist – neben dem Vorstand nach § 26 BGB ein erweiterter Vorstand in der Satzung geregelt wird, dessen Mitglieder zwar den Verein nicht nach außen vertreten, aber doch im Vorstand mit Sitz und Stimme handeln können. Letzteres ist in der Praxis gar nicht so selten; von dieser Möglichkeit sollte häufig – häufiger -Gebrauch gemacht werden.

Sie sehen also: Kinder und Jugendliche sind im Verein nicht nur als Sängerinnen und Sänger erwünscht, sie können auch Mitglieder und sogar Vorstandsmitglieder sein. In vielen Fällen wird diese Möglichkeit dazu führen, dass Kinder und Jugendliche zur Mitwirkung im Gesangverein motiviert werden. Deshalb sollen auch die rechtlichen Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche im Verein zur Mitarbeit und Mitverantwortung zu gewinnen, im Sinne dieser Darstellung ausgeschöpft werden.

Verfasser: RechtsanwaltChristian Heieck, 19.11.2009

Kanzlei Eisenmann • Wähle • Birk, Rechtsanwälte, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart, Telefon 0711/2382422/3, Fax 0711/2382555, Email stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de, www.ewb-rechtsanwaelte.de

Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtspraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.


„Chorrage“ gab ein Abendkonzert in der Kirche in Herrenberg- Kayh und ein Konzert im Rahmen des Gottesdienstes am Totensonntag in der Kirche in Herrenberg- Haslach

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 14.12.2009, Chorverband Otto Elben, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

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Im Herbst 2008 trafen sich die „Chorrage-Ausschussmitglieder“ der Chorgemeinschaft Kayh/Haslach zur Ideenfindung betreffend einer neuen musikalischen Herausforderung. Zusammen mit dem Chorleiter Christoph Henke, setzten wir uns nach eingehender Beratung und Abstimmung das Ziel, ein „geistliches Konzert“ im November 2009 aufzuführen. Es sollten nicht nur klassische Stücke bedeutender Komponisten vergangener Jahrhunderte, sondern auch moderne, neuzeitlich Musik das Konzertprogramm beinhalten.
Im Gegensatz zu früheren Konzerten sollte es diesmal keine getrennten Chorformationen für spezielle Lieder geben. Es bestand Einigkeit darüber, dass der gesamte Chor sämtliche Lieder gemeinsam singt, auch wenn das für alle Generationen gewisse Anstrengungen mit sich brachte und gegenseitige Toleranz erforderte.
Nach den genannten Gesichtspunkten, wurde ein breitgefächertes, möglichst viele Facetten der geistlichen Chormusik berücksichtigendes Programm zusammengestellt, welches wir dann am 21.11.2009 in der Kayher Kirche und am 22.11.2009 in der Haslacher Kirche aufführten.
Stücke aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie „Adoramus te, Christe“, „Erhör mich Herr in deiner Huld“ und das „Ave verum corpus“ von Wolfgang Amadeus Mozart berücksichtigten traditionelles geistliches Liedgut. Der achtstimmige Chorsatz „Richte mich Gott (43. Psalm)“von Felix Mendelssohn-Bartholdy war dabei eine unserer größten Herausforderungen.
Neuzeitliche populäre Stücke (auch aus Musicals und Filmen) „Schließ jede Tür“ und „Jakob und Co“ (aus Joseph), das bekannte „Rivers of Babylon“ und „I will follow him“ (Sister Act) bildeten den gegensätzlichen Part und weckten im Publikum Begeisterung.
Im gesamten Programm wechselten immer wieder die Stile und Richtungen der Stücke sowie auch die Sprachen. Neben lateinischen und englischen Stücken trugen wir auch eines in russischer Sprache („Pater Noster bzw. Otsche Nasch – das Vater Unser als russische Choral“ von Igor Stravinsky) und eines in Italienisch („Madrigale“, eine Laude aus dem 15. Jahrhundert) vor. Beim Lied „Alle Tage alle Zeit“ summte der Chor im Hintergrund und überließ den Vortrag der Strophen zwei Sopransängerinnen. Um die Lieder individuell zur Geltung zu bringen wurde der Chor bei einigen Stücken instrumental begleitet. Herr Matthias Hanßmann am Keyboard, Herr Thorsten Meinhardt am E-Bass und Kontrabass und Herr Nathanael Fuchsloch am Schlagzeug unterstützten uns auf diese Art.
Als weitere Stücken wurden „Dona nobis pacem“, „Nehmt des Wort des Herrn mit Freuden auf“, „Locus iste“ von Anton Bruckner oder „Verleih uns Frieden“ von Hugo Distler vorgetragen.
Durch die Vielfalt des Programms wurde jeder Zuhörer angesprochen und begeisterte sich im Laufe des Konzerts für das zu Gehör Gebrachte. Keiner konnte sich der besonderen Atmosphäre der Aufführungen entziehen. Die Mühen und Anstrengungen der Proben waren bei den Aufführungen vergessen und das Publikum dankte uns Sängerinnen und Sängern mit anhaltendem Applaus und dem Wunsch nach zwei Zugaben. Dem Chor haben die Konzerte viel Spaß und Freude gemacht. Brachten sie doch auch letztlich die Bestätigung mit dem Dargebotenen den Nerv der Zuhörer getroffen zu haben.
Susanne Bau und Ursula Wagner


Chöre bereichern den Advent

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 14.12.2009, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Zusammen mit Ensembles der Jugendmusikschule Riedlingen haben der Liederkranz Riedlingen und dessen Phantomchor in der Riedlinger Stadtpfarrkirche eine erhebende Feierstunde zum Advent gestaltet. Pfarrer Walter Stegmann meditierte über den Choral „Macht hoch die Tür“ von 1623, der Liederkranz mit Kathrin Claßen stimmte Max Ehams Marien-Advent an und Gerd Rabes „Tröstet mein Volk“. Der Phantomchor mit Ursula Wentz bot Spirituals wie „This light of mine“ und „Gott hat mir längst einen Engel gesandt“. Zum adventlichen Grundgedanken „Caro mio ben – Frieden der Welt“ passte neben Orgelklängen „Machet die Tore weit“ im Zusammenklang von Chören und Bläsern.


„Freuet euch, der Herr ist nah“

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 14.12.2009, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Mit Instrumenten und kultiviertem Chorklang hat der Liederkranz Daugendorf eine adventliche Feierstunde in St. Leonhard gesaltet. Zu besinnlichen Texten passten Weisen aus dem 17. Jahrhundert wie „Machet die Tore weit“ von Andreas Hammerschmidt und „Es kommet dein Jesus“ von Johann Rudolf Ahle ebenso wie Maierhofers „Wieder naht der heilge Stern“ oder „Haltet in den dunklen Tagen“ von Franz Biebl. Zwischen Bachs „Wachet auf, ruft uns die Stimme“ und dem südmährischen „Engel des Herrn“ für Männerensemble boten Ave Marias von Heitor Villa-Lobos udn Zoltan Kodály gut strukturierte Gegensätze.


„Chorissimo“ dient jungen Chören

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 14.12.2009, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Fortbildungen, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Neben den traditionellen Chören waren vor allem Chorleiter von Jungen und Jugendchören aufgerufen, mit Klaus Brecht von der Landesakademie für die musizierende Jugend Ochsenhausen das neue Chorbuch „Chorissimo“ kennenzulernen. Zum Calypso-Gloria gehört für Klaus Brecht die Körper-Percussion. Takte bis zu 12 Schlägen galten als Grundlage für das gemeinsame Singen. Über Vocalpercussion mit Andrea Figallo kam der Referent zur musikalischen Literatur Afrikas, wiederum mit Stimmbildung und Stimmeinsatz. Vor allem die jüngeren Teilnehmer/innen profitierten nach eigenem Bekunden von dem neuen Buch, das Klaus Brecht als exzellenter Kenner und Vermittler neuer Literatur vorstellte.


Silcherchor ruft „Veni Domine“

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 14.12.2009, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Männerchöre, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

In der Klosterkirche Untermarchtal hat der Silcherchor Donau-Bussen mit Peter Schmitz ein anspruchsvolles Adventskonzert gestaltet. Mit Mendelssohns „Adspice Domine“, Bachs „Zion hört die Wächter singen“ und Händels „Tochter Zion“ waren die bedeutsamen Eckpunkte gesetzt. Dazwischen fanden Volksweisen Raum und Aufmerksamkeit wie „Maria durch ein Dornwald ging“ oder „O du stille Zeit“, aber auch Franz Biebls „Ave Maria“, Walter Reins „In der Winternacht“ und „Gottvaters Sohn wird kommen“ von Gerd Sorg. Joachim Heyd brachte sich als Solist an der Orgel mit einem Pastorale von Louis Niedermayer, aber auch als instrumentaler Partner bei „Domine, ad adjuvandum me“ von Gottfried August Homilius in die adventliche Feierstunde ein.


Beschwingter Frauenchortag

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 14.12.2009, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Frauenchöre, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Der Gaufrauenchortag 2009 in Allmendingen fand bei ca. 70 Sängerinnen der Gauvereine ungeteilte Zustimmung. Gauchormeister Rolf Ströbele war mit Heidi Fischer für den musikalischen Teil, Gaufrauenreferentin Brigitte Rauschenberger mit dem Liederkranz Allmendingen für Organisation und Verpflegung zuständig. Nach der Phase des Einsingens mit Atemtraining und Bewegungen standen Walther Schneiders „Pariser Geschichten“ im Mittelpunkt der Erarbeitungen. Dazu kam „Wo man singt“ von Nils Kjellström, das ob seiner Synkopenteile vor allem den jüngeren Teilnehmerinnen des Fortbildungstages gefiel. Neben der Möglichkeit, in Probepartituren verschiedener Verlage Einsicht zu nehmen, wurde auch das neue Volksliederboch für Frauen „Lore-ley II“ vorgestellt.


Liederkranz Pfullingen – Sang und Klang zur Weihnachtszeit

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 13.12.2009, Chorverband Ludwig Uhland, Frauenchöre, gemischte Chöre, Jugendchöre, Kinderchöre, Männerchöre, Kommentare geschlossen

Liederkranz Pfullingen - Sang und Klang zur Weihnachtszeit

Jedes Jahr am 2. Advent lädt der Liederkranz Pfullingen seine Mitglieder und Freunde zu einem Doppelfest in die Pfullinger Hallen. „Sang und Klang zur Weihnachtszeit“ hiess  der erste Teil der Veranstaltung, im zweiten Teil wurde das 172. Stiftungsfest gefeiert. Am weihnachtlichen Programm mit gemischtem Chor, Frauen- und Männerchor und  dem Chor „ffortissimo“ unter Leitung von Jürgen Bolle beteiligte sich auch die Jugend unter Leitung von Martina Blum mit den Chören „crescendo“ und „Piccolino“ mit abwechslungsreichem Programm.

Danach ging es zum zweiten Teil des Abends mit Ehrungen für langjährige Treue zum Verein über. Hier konnte Vorsitzender Eugen Hilberts erstmals das neue Ehrenzeichnen für 25 Jahre aktiven Singens verleihen: es bildet das Liederkranz-Logo ab, ein Entwurf von Michael Heinz, und stellt – in Anlehnung an das Pfullinger Stadtwappen – ein Kissen (Pfulben) dar, auf dem die Konturen von vier Gesichtern zu sehen sind. Diese symbolisieren die vier Stimmlagen eines Chores und weisen auf die Vielfalt der Liederkranz-Chöre hin. Das mit einem Brillanten versehene „Singende Kissen“ aus massivem Silber bekommen die Damen als Anhänger und die Herren als Anstecknadel.

Klassische und romantische Chorliteratur vom Frauen- und Männerchor, sowie internationale Songs und Gospels von ffortissimo gaben den festlichen Rahmen für diesen Abend.


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