Chorleben - S-Chorverband

Singen und Stimme

20 Jahre Jugendarbeit im Zollernalb Gau – Feier mit einem Musical

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 10.09.2007, Chorverband Zollernalb, Regionalchorverbände, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Muscial auf Burg Wildenstein

Muscial auf Burg Wildenstein

Ein langer Traum des Teams der Jugendarbeit im Zollernalb-Sängergau mit ihren Kinderchören ein abenteuerliches Wochenende auf einer „Ritterburg“ zu erleben, ging Anfang Juli in Erfüllung. Mit 130 Kindern aus den Kreisen Sigmaringen und dem Zollernalbkreis wurde in einem Workshops das Musical „Ritter Rost“ eingeübt und am Sonntagnachmittag vor 300 Gästen im romantischen Burghof bei von Petrus geschicktem Sommerwetter
Mit bewundernswerter Konzentration waren die jungen Sängerinnen und Sänger beim Spiel der urkomischen Geschichte vom frechen, aber feigen Ritter Rost, seiner mutigen Burgfrau Bö, vom sprechenden Hut, von allen Fabelwesen einschließlich des Zirkusdirektors dabei. Schon nach dem Eintreffen am Freitag wurde abends fleißig an den Kostümen gebastelt. Obwohl am Samstag und Sonntag intensiv geprobt wurde, kamen Spiel und Spaß nicht zu kurz. Es war phänomenal, was die Kinder in der kurzen Zeit auf die Beine gestellt haben. Alle Akteure mit ihren 30 Betreuern waren nach der Aufführung restlos begeistert. Dies besonders weil der große Kinderchor die Intentionen der Gaujugendchorleiter Arnold Kleiner und Michael Binder in den fetzigen und ohrwurmverdächtigen Songs sehr überzeugend befolgte. In den Kindern schlummern einige große Talente, dies wurde von den Solisten eindrucksvoll bewiesen. Die Zuschauer, unter ihnen Gaupräsident Erwin Hirschle und einige Mitglieder des Gaupräsidiums waren sichtlich beeindruckt von der ausgezeichneten Leistung aller Mitwirkenden und spendeten reichlich Beifall. Mit diesem Musical auf der Burg Wildenstein konnte die Gausängerjugend gleichzeitig ihr 20-jähriges Bestehen feiern. Dabei war erfreulich, dass von Jugendbetreuer der ersten Stunde Birgit Frank aus Onstmettingen, Michael Wild und Walter Heilig aus Rangendingen, Margret Leder aus Hartheim und Gabi Krehl aus Onstmettingen anwesend waren. Aber mit diesem Event hat das Team um Carmen Butz allen Besuchern, den Kindern – und sich selbst – ein unvergessliches Erlebnis beschert. Betreuer Bernhard Hellstern aus Trillfingen war es vorbehalten, als „Werwolf Mies“ spielend, den Verantwortlichen, allen voran Gaujugendreferentin Carmen Butz aus Hartheim für die gute Jugendarbeit zu danken. Freudig fügte er an: „ Du hast diesen Workshop perfekt organisiert“.


Bundesjugendchor d’aChor

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 5.09.2007, Singen und Stimme, 1 Kommentar

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Der Bundesjugendchor macht weiter nach seiner Sommerpause. Das nächste Konzert steht bereits am 6. Oktober um 19.00 Uhr an. Wir treten in der Festhalle in Ergenzingen beim Jubiläumskonzert des Gesangvereins auf.

Wer Lust hat bei d’aChor mitzusingen, kommt einfach in die Proben nach Fellbach (Termine auf der Chorjugendseite unter Bundesjugendchor d’aChor). Altistinnen und Tenöre sind besonders willkommen.


Kinderchor des SSB

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 5.09.2007, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

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Der Kinderchor des SSB hat nun schon einige Auftritte erfolgreich bestritten. Hast Du Lust bei uns mitzusingen? Wenn du zwischen 6 und 14 Jahren bist, dann Komm einfach in die Proben nach Reutlingen. Die Teilnahme ist kostenlos. Während der Probe erhältst du Stimmbildung. Die Termine findest du auf der Seite der Chorjugend unter Kinderchor.


70 Jahre Schloss Serenade – Kirchheimer Liederkranz

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 4.09.2007, Chorverband Karl-Pfaff, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Das Foto zeigt den Schulchor unter der Leitung von Martina Michaela Sturm.Der Kirchheimer Liederkranz blickte bei der diesjährigen Schloss-Serenade auf  eine 70-jährige Tradition zurück.

Zum dritten Mal in Folge gestaltete der Schulchor der Grund- und Hauptschule Alleenschule Kirchheim, verstärkt durch den Kinderchor „KiKiKo“ der Kreuzkirche Kirchheim und den „Albspatzen“ des Liederkranz Schopfloch, das Programm mit. Der Kirchheimer Liederkranz und die Alleenschule sind im musikalischen Bereich eine Dauerkooperation eingegangen.

Für Abwechslung zwischen den Gesangsdarbietungen sorgte ein Querflötentrio der Musikschule Kirchheim aus der Klasse Sabine Märkle.

Der zweite Auftritt des Gemischten Chores erfolgte zum Teil unter der Beteiligung von Sängerinnen und Sängern vom befreundeten „Frohsinn Ötlingen“.

Die Begleitung am E-Piano erfolgte souverän durch Ralf Sach.

Ein gemeinsamer Liedvortrag des Kinder- und des Erwachsenenchores sowie auch das zum Teil mit dem Publikum gemeinsam gesungene und von den Instrumentalisten begleitete Schlusslied „Der Mond ist aufgegangen“ gaben den kleinen Sängerinnen und Sängern das Gefühl und Erlebnis einer großen Chorgemeinschaft.


Auch die Chorjugend schreibt hier in Kürze

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 3.09.2007, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

…ich freue mich schon darauf.


Ansprechpartner/Infos

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 21.07.2007, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Informationen über den SSB und die Chorjugend finden Sie auf der Verbandshomepage des Schwäbischen Sängerbundes. www.ssb1849.de

Die Ansprechpartner der Geschäftsstelle.

E-Mail schreiben an den Webmaster: geschst@ssb1849.de


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Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 21.07.2007, Nachwuchsarbeit, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

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Haftung des des Vorstandes, wann ist das möglich?

Johannes Pfeffer, 13.06.2007, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Frage:

Gibt es Situationen, in denen ich mich als Vorstandsmitglied eines Vereins persönlich Schadenersatzpflichtig, haftbar, machen kann? Wem gegenüber mache ich mich haftbar? Was kann ich dagegen tun?

 

Antwort:

Christian Heieck, Rechtsanwalt, Stuttgart

Die Frage nach der persönlichen Haftung von Vorstandsmitgliedern wird immer häufiger gestellt. Es kommt auch häufiger als noch vor 10 Jahren vor, dass Vorstandsämter sich wegen tatsächlich oder vermeintlich drohender Haftung nicht besetzen lassen.

Oft sind die Sorgen und Ängste vor der Haftung unbegründet. Freilich: Ein gewisses Maß an Hingabe an und Konzentration auf die übernommene Vorstandsaufgabe ist schon erforderlich. Schließlich vertrauen die Vereinsmitglieder den gewählten Vorstandsmitgliedern die Leitung, die Kasse und das rechtliche wie organisatorische Schicksal ihres Vereins für die Dauer der Wahlperiode an. Sie dürfen deshalb auch erwarten, dass das gewählte Vorstandsmitglied die Vereinsbelange sorgfältig und – selbstverständlich – uneigennützig wahrnimmt.

Nach außen haftet grundsätzlich zunächst einmal der Verein. Der sollte sich deshalb auch für die typischen und häufigsten Risiken (Verkehrssicherungspflicht, Unfall und Vermögensschaden) in geeigneter Weise versichern.

 

Das für den Verein handelnde Vorstandsmitglied kann sich allerdings in zweierlei Hinsichten der Haftung nicht entziehen: Zum einen haften Verein und Vorstandsmitglied bei verschuldensabhängigen unerlaubten Handlungen als Gesamtschuldner; der Vorstand haftet dem Verein im Innenverhältnis auf Schadenersatz, wenn ein Außenstehender den Verein in Anspruch genommen hat, oder wenn der Vorstand dem Verein oder einem Mitglied Schaden zugefügt hat.

Zwar hat das Vorstandsmitglied in der Regel einen Ersatz- oder Freistellungsanspruch gegen den Verein bei der Durchführung einer ihm übertragenen Aufgabe des Vereins (§§ 670, 27 Abs. 3 BGB), doch besteht ein solcher Freistellungsanspruch meist dann nicht, wenn das Vorstandsmitglied bei der Entstehung eines Schadens vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Freistellungsanspruch kann im übrigen auch bestehen, wenn der Verein für den entstandenen Schaden eine Versicherung abgeschlossen hat.

Die Satzung kann vorsehen, dass dem Vorstand die Haftung für leichte Fahrlässigkeit erlassen wird. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind nicht abdingbar.

Auch durch Vertrag kann ein solcher Haftungsausschluss vereinbart werden, allerdings auch hier nur für den Bereich der leichten Fahrlässigkeit.

Klar und deshalb nur am Rande zu erwähnen ist, dass das „Schutzschild“ der Organhaftung des Vereins sich vor dem handelnden, schädigenden Vorstand nur entfaltet, wenn dieser im Rahmen seiner Befugnisse und in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen für den Verein gehandelt hat. Begeht der Vorstand allerdings in Überschreitung seiner Vertretungsmacht eine unerlaubte Handlung, eine Vertragsverletzung oder eine sonstige, zum Schadenersatz verpflichtende Handlung, gilt wiederum die Organhaftung des Vereins.

 

Allgemeingültige Regeln darzustellen, ist nicht einfach. Vielmehr muss im Einzelfall geklärt werden, ob die Organhaftung des Vereins für sein handelndes Vorstandsmitglied greift oder ob der Verein selbst gegen das Vorstandsmitglied vorgehen kann, sei es, weil der Verein von einem Dritten in Anspruch genommen wurde, sei es, weil der Vorstand den Verein an sich (beispielsweise durch Veruntreuung u. ä.) geschädigt hat, oder ein einzelnes Vereinsmitglied.

Im Ergebnis kann jedem Verein und jedem Vorstand nur empfohlen werden, einerseits die Haftung für einfache Fahrlässigkeit in der Satzung oder durch Vertrag (zwischen den einzelnen Vorstandsmitgliedern und dem Verein, vertreten durch den übrigen, vertretungsberechtigten Vorstand) auszuschließen und die übrigen Risiken durch entsprechende Versicherungen, die der Verein abzuschließen hätte, und solche, die das einzelne Vorstandsmitglied vor der Inanspruchnahme schützen sollen, zu minimieren.

Dabei muss angesichts der von der Landesregierung verkündeten Absicherung ehrenamtlicher Tätigkeit und Schutz vor Haftungsinanspruchnahme folgendes deutlich gesagt werden: Der Versicherungsschutz, den die Landesregierung ehrenamtlichen Tätigen anbietet, gilt nur für solche Ehrenamtliche, die in rechtlich unselbständigen Strukturen tätig sind. Wird die ehrenamtliche Tätigkeit für einen eingetragenen Verein, eine Stiftung u. ä. erbracht, die eigene Rechtspersönlichkeiten sind, gilt der Versicherungsschutz der Landesregierung nicht.

 

Sie sehen im Ergebnis: Die Haftungsrisiken für Vorstände von eingetragenen Vereinen sind überschaubar und können zudem durch Satzung, Vertrag und Versicherung minimiert werden. Im übrigen kommen in der Praxis Haftungsfälle relativ selten vor; weit mehr als 70 % davon finden im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit statt. Das Organisationsverschulden eines Vereins und seines Vorstandes, das darin besteht, dass bei der Organisation von Veranstaltungen Finanzierungen, Vertragsabschlüssen, Regelung der Verkehrssicherungspflicht etc., aus Gedankenlosigkeit Fehler gemacht werden, die zu Schäden führen, weil „die Rechte nicht weiß, was die Linke tut“, sind im Rahmen einer gut organisierten Vorstandstätigkeit einfach vermeidbar.

Die Erfahrung zeigt: Es tauchen immer wieder Fragen und Unklarheiten auf, die jedoch meist einfach und kurzfristig beantwortet und beseitigt werden können. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.

 

 

Zur Beantwortung von vereinsrechtlichen Fragen, Hilfestellungen bei Satzungsänderungen, Vorstandsbeschlüssen etc., beim Umgang mit dem Vereinsregister oder anderen, Sie bewegenden vereinsrechtlichen Fragen, wenden Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Eisenmann Wahle Birk, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart, Telefon 0711/2382422/23, Fax 2382555, e-Mail stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de.

Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtspraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.


Beethoven

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 14.05.2007, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

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Aktuelles aus dem Donau-Bussen-Gau

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 27.04.2007, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Viele Chöre und Vereine haben sich im letzten Monat im Donau-Bussen-Gau engagiert und dadurch einen Beitrag zur Chor- und Vereinsarbeit geleistet. Das Angebot reichte vom gemütlichen beisamen sein bis zum festlichen Abschlusskonzert des Jubiläumslahres „1200 Jahre Bussenkirchen“. weiterlesen »


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