Chorleben - S-Chorverband

Oktober 2008

Realschule Ehingen repräsentiert Baden-Württemberg in Torgau

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 13.10.2008, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Jugendchöre, Kommentare geschlossen

In Torgau an der Elbe fand die 18. Schulmusikbegegnung Sachsen – Baden-Württemberg statt. Als einzige Realschule repräsentierte Ehingen neben fünf Gymnasien Baden-Württemberg, nachdem im letzten Jahr Sachsen in Ehingen zu Gast war. Der Chor bot ein farbenprächtiges Bild: die Buben in roten Leibchen mit Dreispitz als Partner der Mädchen, die in der Ehinger Tracht auftraten. Dazu passten die Mundartlieder, die Wolfgang Stierle einstudiert hat und von Roswitha Moll am Klavier zusammen mit Bläsern bergeleitet wurden. Aus dem Chor lösten sich vier Tanzpaare und tanzten zum begleiteten Gesang die Kreuzpolka, den Rutscher und den Patscher, einstudiert und geleitet von Hildegard Ströbele. Die synchrone Gestaltung von Tanz und Gesang wurde mit Lob und Anerkennung gewürdigt, die Ehinger Trachten sorgten für viel Gesprächsstoff. Am Tag darauf gab es mit anderen Gruppen einen Open-air-Auftritt auf dem Marktplatz unter dem Motto „Klingendes Torgau“. Ein Glanzlicht der gegenseitigen musikalischen Begegnung war das gemeinsame Einstudieren und Aufführen zweier Gospel und eines irischen Segenslieds mit den Gymnasialchören aus Altensteig, Oschatz und dem Oberstufenchor der Ehinger Realschule. Wie vor einem Jahr in Ehingen wurden die Ehinger Schülerinnen und Schüler von Gasteltern in Torgau umsorgt.


Verbandschormeister Werner Dippon feierte seinen 60. Geburtstag

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 10.10.2008, ARCHIV: Chorverband Enz, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

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Die einen bezeichnen ihn als „kleinen Fischer“, die anderen feiern ihn als „glänzenden Musiker“, wieder andere würdigen ihn als eine „Institution in unserer Chorlandschaft“. Allen Worten ist eines gemeinsam: Respekt vor den Leistungen von Werner Dippon. Am 10.10.2008 feierte der Chorleiter des Liederkranzes Enzweihingen und Verbandschormeister  mit großem Bahnhof seinen 60. Geburtstag. Und es standen prominente Namen auf der Gratulationsliste in der Enzweihinger Halle: Ministerpräsident Günther Oettinger, Gotthilf Fischer, der Ehrenchormeister des Schwäbischen Chorverbandes GProf. Alfons Scheirle, Vaihingens Oberbürgermeister Gerd Maisch und der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Ludwigsburg, Dr. Heinz-Werner Schulte. Ministerpräsident Oettinger sollte eigentlich kurz nach 18 Uhr das Bundesverdienstkreuz an den Illinger Werner Dippon verleihen, doch aus Berlin kam die Ehrung nicht rechtzeitig an. Deshalb lud der Ministerpräsident Werner Dippon und den Liederkranz fürs Frühjahr ins Staatsministerium nach Stuttgart ein. Dort gibt es dann die offizielle Auszeichnung.

Günther Oettinger, selbst Mitglied im Liederkranz Enzweihingen, lobte das Geburtstagskind als „kreativ und impulsiv, aber trotzdem als bodenständig und fleißig“. W. Dippon sei eben ein feiner Kamerad. „Der Liederkranz ist ein alter Verein, der aber jugendlich geblieben ist und blüht und gedeiht.“ Dabei habe der Gesangverein die Kultur der Stadt Vaihingen enorm geprägt. Chorleiter Werner Dippon sei weit über Enzweihingen hinaus anerkannt. G. Oettinger: „Für Enzweihingen, für Vaihingen, für Baden-Württemberg hat er ein tolles Lebenswerk geschaffen.“

Bei der Geburtstagsfeier bekam Werner Dippon die höchste Auszeichnung des Schwäbischen Chorverbandes. Der Ehrenchormeister Professor Alfons Scheirle verlieh W. Dippon, der seit seinem 17. Lebensjahr Musik macht, die Silcher-Nagel-Medaille. Als Chorleiter, so A. Scheirle, besitze W. Dippon die Liebe zur Musik, das Bewusstsein für den Nutzen von Musik und – er sei ein Mittler und Vermittler.

Vaihingens Oberbürgermeister Gerd Maisch bezeichnete W. Dippon als „Institution in der Chorlandschaft“. Er habe in vielen Bereichen des Chorgesangs Pionierarbeit geleistet und den Namen der Stadt Vaihingen in die Welt hinaus getragen. Und: „Werner Dippon hat es geschafft, unzählige Menschen mit seiner Begeisterung anzustecken und dem Nachwuchsmangel in der Chorlandschaft entgegen zu wirken.“ OB Maisch betitelte W. Dippon als „Botschafter Vaihingens“, gar als „Botschafter Deutschlands“.

Rolf Czudzowitz, Vorsitzender des Chorverbandes Enz, bestätigte Werner Dippon, der seit 1971 den Liederkranz Enzweihingen leitet, ungeheure Professionalität in musikalischen Dingen. „Die Fachkompetenz und der Sachverstand von Werner Dippon sind für den Chorverband unschätzbar.“ Sein großes Plus sei es, Rat und Ideen klar zu vermitteln.
Dr. Heinz-Werner-Schulte, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Ludwigsburg, machte einen besonderen Lebensweg seines Mitarbeiters aus. 1965 erlernte Dippon den Beruf des Bankkaufmanns und blieb der Kreissparkasse bis heute treu. Nach dem Posten als stellvertretender Filialdirektor in Vaihingen arbeitet er jetzt am Projekt Leitbild. Dr. Schulte: „Ich kenne keinen der 1800 Mitarbeiter unseres Hauses, der einen solchen Bekanntheits- und Sympathiengrad hat wie Werner Dippon.“ W. Dippon könne gleichermaßen mit Noten und Banknoten umgehen.

In der vom Liederkranz-Vorsitzenden Rolf-Jürgen Dahl moderierten Feier wurde vom gemischten Chor auch jener Chorsatz gesungen, den W. Dippon vor 38 Jahren in seiner ersten Singstunde in Enzweihingen mit den Sängern einstudierte: „Die Abendglocken rufen.“ Musikalisch wurde die Geburtstagsfeier umrahmt vom Frauenchor, dem Gemischten Chor und „RockPop“ 2001 des Liederkranzes Enzweihingen, unter der Leitung von Albert Leitner und vom Männerprojektchor des Chorverbands Enz unter dem Dirigat von Gotthilf Fischer.


Händel meets Beatles – populäre Klassik, klassischer Pop

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 10.10.2008, Chorverband Ludwig Uhland, sonstige Chöre, Kommentare geschlossen

Händel meets Beatles - populäre Klassik, klassischer PopHändel meets Beatles - populäre Klassik, klassischer PopHändel meets Beatles - populäre Klassik, klassischer PopUnter diesem Motto stand das letzte Kooperationskonzert der beiden Chöre vom Liederkranz Münsingen. Der junge Chor „Voice Querbeet“ sowie die Sänger und Sängerinnen des Stammchores haben ihr Konzert dem zeitlos-modernen Kulturgut „Lied“ gewidmet und dabei die Geschichte des Liedes und dessen Wandel im Lauf der Jahrhunderte musikalisch aufgezeichnet. Verschiedene Kostümierungen unterstrichen Charakter, Stimmungen und Zeitgeist der Lieder und veranschaulichten, unterstützt von einer professionellen Lichttechnik, die Liedinahlte. Die Moderation zeigte Blitzlichter, Errungenschaften und kulturelle Höhepunkte der Jahrhunderte auf. Die Chöre mit Voice Querbeet – Dirigent und musikalischem Gesamtleiter Helmut Hauber sowie Stammchor-Dirigentin Adelheid Mally boten den Besuchern in Münsingen ein abwechslungsreiches und kurzweiliges Programm: Musik aus den Bereichen der Klassik, Romantik oder des Barock war ebenso vertreten wie Melodien der Jahrhundertwende, der Widerstandszeit im dritten Reich und der Popmusik. Lieder aus der Feder von Händel, Bach, Brahms oder Verdi; Handwerker-, Volks- und Friedenslieder, Flower-Power und die Beatles, Popmusik und Musical gingen stimmig Hand in Hand.

„Selten ging ein Konzert so unter die Haut und kam so abwechslungsreich und außergewöhnlich daher“, so der Kommentar der Südwestpresse. Auch war dieses Konzert ein wirkungsvoller Beweis dafür, wie sich altes und modernes Liedgut, junger und alter Chor perfekt miteinander verbinden lassen.


Wissenswertes zum Vorstand

Johannes Pfeffer, 9.10.2008, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Sind Sie oder gehören Sie zum Vorstand eines Vereins? Dann lesen Sie unbedingt weiter, im Folgenden hat Rechtsanwalt Christian Heieck allerlei Wissenswertes zum Vorstand eines Vereins zusammengestellt.

Wir hören viel Gutes, Kreatives, Integratives zur Arbeit der Vorstände in den Chorvereinigungen des Schwäbischen Chorverbandes. Wo dies der Fall ist, ist man sich der besonderen Bedeutung einer guten Vorstandsarbeit bewusst und man nimmt die zugewiesenen Verantwortlichkeiten wahr. Der Verein ist eine „juristische Person“, die nicht selbst, sondern nur durch den Vorstand handeln kann. Die Mitgliederversammlung ist zwar das höchste, unverzichtbare Organ des Vereins, doch kann diese den Verein nicht nach außen vertreten. Nach außen „handelt“ der Vorstand. Erschließt Verträge ab, bezahlt Rechnungen, gibt Erklärungen ab gegenüber der Gemeinde, dem SCV, dem Vereinsreg ister u. V. m. Der Vorstand ist sozusagen „Hand“ und „Stimme“ des Vereins. In der Sprache des Gesetzes (§ 26 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BGB) hat der Vorstand die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

 

Wer gehört zum Vorstand?

In den Satzungen und in der Praxis der Chorvereinigungen kommt fast alles vor, was man sich zur Frage ausdenken kann, wie ein Vorstand zusammengesetzt ist. In manchen Satzungen wird der Vorstand sogar ganz vergessen; in einem solchen Fall hängt es davon ab, ob der Vorstand trotzdem vom Vereinsregister eingetragen wurde; in diesem Falle besteht der Vorstand nur aus einer – von der Mitgliederversammlung gewählten – Person. Meistens hat der Vorstand jedoch mehrere Mitglieder, zu viele manchmal. Man spricht dann von einem „mehrgliedrigen Vorstand“. Das geht nur, wenn die Satzung einen solchen mehrgliedrigen Vorstand regelt.

Wenn das – wie meist – der Fall ist, gibt es solche Vorstandsmitglieder, die den Verein nicht vertreten dürfen, und solche (mindestens einen), die den Verein nach außen vertreten. Übrigens: Der Vorstand muss nicht so heißen; er wird auch „Ausschuss“, „Leitungskreis“, „Team“ oder ähnlich genannt. Wenn im Verein mehrere Gremien tätig sind, empfiehlt es sich allerdings, den Vorstand dann auch so zu nennen, wie das Gesetz es vorsieht.

 

Der Vorstandsbegriff

Er ist von Gesetz und Satzung unterschiedlich. § 26 BGB versteht darunter nur den außenvertretungsberechtigten Vorstand. Die Satzung versteht darunter alle Vorstandsmitglieder, gleichgültig ob sie außenvertretungsberechtigt sind, gewählt oder entsandt („geborene“ oder „gekorene“ Vorstandsmitglieder). Gehört dem Vorstand kraft Amtes der jeweilige Bürgermeister einer Gemeinde an, was nicht selten vorkommt und auch zulässig ist, da ein Vorstandsmitglied nicht zwingend Vereinsmitglied sein muss, dann ist dieser Bürgermeister ein „gekorenes“ (nicht gewähltes, sonder entsandtes) Vorstandsmitglied. „Gekoren“ heißt gewählt. Auch Nichtvereinsmitglieder können in den Vorstand gewählt werden, es sei denn, die Satzung sagt aus, dass nur Vereinsmitglieder in den Vorstand wählbar sind. Die verschiedenen Bestandteile des Vorstandes („engerer Vorstand“, vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder, erweiterter Vorstand, Funktionsträger) sollten in der Satzung genau bezeichnet und voneinander abgegrenzt sein.

 

Vertretungsberechtigung

Vertretungsberechtigt ist ein Vorstand nur, wenn er unbedingt vertretungsberechtigt ist. In manchen Satzungen heißt es, dass der Vorsitzende im Fall seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden (oder ein anderes Vorstandsmitglied) vertreten wird. Das geht so nicht und hat bei korrekter Anwendung des § 26 BGB zur Folge, dass eine solche Satzung oder Satzungsänderung nicht eingetragen wird. Die Beschränkung der Außenvertretungsbefugnis kann nämlich nur im Innenverhältnis bestimmt werden. Das heißt: Es sollte in der Satzung geregelt sein, dass – zum Beispiel – der Vorstand und sein Stellvertreter je einzeln vertretungsberechtigt sind, dass jedoch im Innenverhältnis bestimmt wird, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Fall der Verhinderung des Ersten Vorsitzenden die Vertretungsbefugnis soll ausüben können.

 

Rücktritt während der Amtszeit

Häufig kommt es vor, dass Vorstände während ihrer Amtszeit zurücktreten. Viele Satzungen sehen für diesen Fall vor, dass das Vorstandsmitglied bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt bleibt. Diese Regelung ist jedoch oft nicht zweckmäßig, insbesondere dann, wenn das Vorstandsmitglied aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen oder im Streit geschieden ist. In diesen Fällen sollte man Reisende in der Tat nicht aufhalten; problematisch wird die Situation ohnehin nur, wenn entweder alle Vorstandsmitglieder zurücktreten oder das einzige vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied zurücktritt und ausscheidet. Diese Konstellation ruft die Frage der Bestellung eines Notvorstandes durch das Amtsgericht hervor; darüber soll jedoch bei anderer Gelegenheit berichtet werden. (link)

Die Satzung darf auch nicht vorsehen, dass ein anderes Vorstandsmitglied vertretungsbefugt wird, wenn das einzige, vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied zurücktritt. Es empfiehlt sich deshalb immer, mehrere Vorstandsmitglieder als einzelvertretungsbefugt in der Satzung zu verankern und im Innenverhältnis die Aktivierung der Vertretereigenschaft des Stellvertreters auf den Verhinderungsfall zu beschränken. Im übrigen muss es nicht ein nach außen vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied sein, welches eine Vorstandssitzung einberuft, wenn beispielsweise der vertretungsberechtigte Vorstand zurückgetreten ist. Das können die anderen Vorstandsmitglieder oder der übrig bleibende Vorstand auch, es sei denn, die Satzung schließt dies ausdrücklich aus.

 

Ein Streitfall aus der Praxis

Ein Fall aus dem reichen Fundus der Streitigkeiten innerhalb des Vorstandes (die Streithähne hatten jeweils entsprechende Teile der Mitglieder „hinter sich“): Der erste Vorsitzende trat zurück; er und sein Stellvertreter waren jeweils allein vertretungsbefugt. Der stellvertretende Vorsitzende gehörte einer Gruppierung im Verein an, die übrigen Vorstandsmitglieder der anderen. In der Satzung war geregelt, dass der Vorsitzende zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen einlädt (eine wenig sinnvolle Regelung, die aber dennoch getroffen wurde). Dem ersten Vorsitzenden war in der Satzung eine starke Stellung mit ungewöhnlich vielen Befugnissen in seiner Person und Funktion zugewiesen. Der Stellvertreter meinte nun, durch den Rücktritt des ersten Vorsitzenden rücke er automatisch in dessen Rechtsstellung ein; so handelte er auch und wurde massiv und einseitig für die ihm nahestehende Gruppe der Vereinsmitglieder tätig.

Dagegen wehrten sich die übrigen Vorstandsmitglieder – mit Erfolg: Das Ausscheiden des Ersten Vorsitzenden durch Austritt aus dem Vorstand war kein Fall der Stellvertretung, weshalb der Stellvertreter nicht zum „Nachfolger“ des Ersten Vorsitzenden wurde. Im Grunde war der Stellvertreter mit dem Wegfall des Ersten Vorsitzenden kein Stellvertreter mehr, sondern nur ein normales Vorstandsmitglied neben den übrigen Vorstandsmitgliedern bis zur Neuwahl eines ersten Vorsitzenden. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht schon 1972 entschieden. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, kann sein Posten bis zur regulären Neuwahl unbesetzt bleiben, wenn er nicht einziges, alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied ist. Der übrige Vorstand kann aber auch zur Erhöhung der personellen Kapazität für die Vorstandsarbeit bis zum Ende der Legislaturperiode ein anderes Vereinsmitglied – mit dessen Zustimmung – beauftragen, im Vorstand mitzuarbeiten. Schließlich: Zur Eintragung ins Vereinsregister angemeldet werden müssen nur solche Änderungen, die das Gesetz fordert, also beim Vorstand die Neuwahl (nicht: Wiederwahl) eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds.

Wird – was häufig geschieht – die Anmeldung beim Vereinsregister vergessen, ändert das nichts an der Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte, die ein rechtmäßig gewählter Vorstand abschließt.

Andererseits: Vergisst ein Vorstand, ein neues, vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied beim Vereinsregister anzumelden, wird er in aller Regel auch vergessen, die Abberufung des alten Vorstandes dem Registergericht mitzuteilen. Dann kann die Situation entstehen, dass der abberufene Vorstand – da noch im Register eingetragen – Rechtshandlungen vornimmt, die der Verein – der die Mitteilung an das Vereinsregister vergessen hat-gegen sich gelten lassen muss.

Hier ist eine Vielzahl von – sehr unerfreulichen – Fallgestaltungen denkbar, die es dringend angezeigt erscheinen lassen, Änderungen beim vertretungsberechtigten Vorstand unverzüglich dem Vereinsregister anzumelden. Wie das zu geschehen hat, wird bei nächster Gelegenheit zum Thema „Umgang mit dem Vereinsregister“ berichtet werden.

 

Verfasser: Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Rechtsanwälte Eisenmann Wähle Birk, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart, Telefon 0711/2382422/3, Fax 0711/2382555, Email stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de

Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtspraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.


RENT

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 9.10.2008, Chorverband Karl-Pfaff, Eltern-Kind-Musik, Jugendchöre, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Die Band von RENT - auch hier junge Musiker Lass Dein Maß die Liebe sein - Hauptsong in RENT

Jugendliche begeistern mit überzeugendem Indealismaus in der Hoffnungslosigkeit die Hoffnung.  So könnte der Untertitel lauten, um zu beschreiben, wie rund fünzig junge Menschen instrumental und singend den Inhalt des Musicals RENT in der Stadthalle Nürtingen vier mal aufführten. Standing ovation – Zugabe – das war der Lohn für ausgzeichnete Vorarbeit der Verantwortlichen der Musik- und Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen, welche schon dafür bekannt ist, dass immer wieder neu musikalische Plattformen betreten werden. Selbst die Begleitband setzte sich aus jungen Künstlern zusammen. Die Solisten sangen nicht nur auf hohem Nieveau auch schauspielerisch zeigten sie Beweglichkeit und Ausstrahlung. Die Themen, Drogen, Aids und Tod – die Erkenntnis, das Jetzt und Heute intensiv zu leben wurden sensibel dargestellt. Das Interesse und die damit verbundene Freude dieses Musical aufzuführen spürte der Zuschauer von Anfang an. Wer jungen Menschen derartig motivierende Gesangsmöglichkeiten bietet muss um die Zukunft nicht bangen, dass junge Sänger und Musiker Vereinen/musikalischen Einrichtungen fern bleiben


Concordia Wäldenbronn e.V. spielte das Weiße Rössel

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 9.10.2008, Chorverband Karl-Pfaff, gemischte Chöre, Kommentare geschlossen

Schlussbild in Wäldenbronn - jedes Paar hat sich nach Verwirrungen gefundenEnde September präsentierten die Sänger der Concordia das bekannte Singspiel in ausverkaufter Halle der Hochschule Esslingen. Gekonnt wurde die Geschichte von Sabine Eberspächer (Gesamtleitung) erzählt. Dieter Aisenbrey hatte eigens eine Overtüre mit acht Themen aus dem Singspiel arrangiert. So war von Anfang an allen Zuhörern die bekannten Melodien schon mal im Ohr. Die bekannte Geschichte konnte ihren Lauf nehmen. Die Solisten passten sich dem Chor an, der unter dem dezenten Dirigat von der Seite gekonnt und mit viel Herz die Melodien sang. Viel Witz und Humor floß auch spontan ein, so dass ein jeder auf seine Kosten kam – Akteure und Zuhörer. Die Concordia Wäldenbronn präsentierte Anspruchsvolles auf hohem Niveau.


Neue Führungsmannschaft beim 10. Chorjugendtag der Chorjugend im Kochergau gewählt

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 8.10.2008, Chorverband Region Kocher, Kommentare geschlossen

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Der zehnte Chorjugendtag, d.h. die ordentliche Mitgliederversammlung der eigenständigen  „Chorjugend im Kochergau“ fand im Evangelischen Gemeindehaus in Lachweiler- Geißelhardt statt. Zur Eröffnung sang der Kinderchor „Zebrafinken“ aus Lachweiler- Geißelhardt unter der Leitung von Melanie Dahlke gleich zwei Lieder „Endlich Pause“ und „Ich bin ein Supermann“. Karola von Ramin, die 1.Vorsitzende der Chorjugend, konnte leider nur Delegierte aus neun Kinder- und Jugendchören begrüßen. Andere Verpflichtungen und das schöne Herbstwetter waren wohl die Verursacher für diesen schlechten Besuch. Umso herzlicher hieß die Vorsitzende die Ehrengäste, den stellvertretenden Bürgermeister Gerd Hannemann, den Vorsitzenden des MGV Lachweiler-Geißelhardt Klaus Schmierer und Kochergau-Präsident Siegfried Feuchter willkommen.  

Mit ihrem Tätigkeitsbericht blickte Karola von Ramin auf ihre Arbeit während der letzten 13 Jahre zurück und sprach mit Freude und Dank die besonderen Ereignisse an. Aktuell berichtete Sie vor allem über das 21. Kinder- und Jugendchortreffen im Mai d. J. in Bad Mergentheim. Jugendchorleiter Ulrich Dachtler war wegen anderer Verpflichtungen leider verhindert. Er ließ durch Präsident Feuchter herzliche Grüße übermitteln und lobe die guten Leistungen der Kinder- und Jugendchöre beim Konzert in Bad Mergentheim. Schatzmeister Klaus Würtemberger berichtete über geordnete Finanzen. Zwischen den Grußworten und Tätigkeitsberichten sangen die „Zebrafinken“  Lieder wie: „Das Zeichen der Liebe“, „Wohin soll ich gehen“, „Zart wie eine Blume“  und „Wir sind für einander da“. Nach einer kleinen Pause standen die Wahlen auf der Tagesordnung. Karola von Ramin wollte nach 13 Jahren Tätigkeit Ihre Ämter, 1.Vorsitzende und FELIX – Beauftragte aus gesundheitlichen Gründen abgeben. Glücklicherweise konnte im Vorfeld für das Amt der 1.Vorsitzenden in Irene Rehmet vom MGV Gemischter Chor Eintracht Grab e.V. eine kompetente Kandidatin gefunden werden. Mit ihrer ersten und offenen Abstimmung wählten die Delegierten Irene Rehmet zur neuen 1.Vorsitzenden der Chorjugend im Kochergau. Da zu allen anderen Funktionen ebenfalls keine Gegenkandidaten vorhanden waren, konnten auch die übrigen Wahlen offen und zügig abgehalten werden. Jugendchorleiter bleibt Ulrich Dachtler vom Gesangverein Ernsbach.  2. Vorsitzende wurde die bisherige Schriftführerin Susanne Vogel aus Lachweiler–Geißelhardt.  Für das Amt der Schriftführerin konnte neu gewonnen werden: Romy Graf Bürk vom Liederkranz Obersteinach. Kassier  ist und bleibt kraft Amtes der Kochergau-Schatzmeister Klaus Würtemberger aus Kirchensall. Zu Beiräten / Jugendvertreterinnen wurden gewählt: Steffi Hock aus Niedernhall, Larissa Rehmet aus Grab, Lisa Vogel aus Geißelhardt. Chorleiterin Angela Westhäußer-Kowalski (Eintracht Grab) wurde vom Kochergau-Präsidium / Gesamtbeirat zur FELIX – Beauftragten berufen. 

Im Vorgriff auf die ordentliche Mitgliederversammlung des Kochergaus beschäftigte sich der Chorjugendtag auf Grund der Namensänderung des Schwäbischen Sängerbundes in Schwäbischer Chorverband e.V. noch mit der eigenen Namensgebung und der dadurch erforderlichen Änderung der Jugendordnung.  Als Vorhaben für die Zukunft sind geplant; das 22. Kinder- und Jugendchortreffen am 10. Oktober 2009, welches integriert wird in die „Gaildorfer Chortage“, die anlässlich des 175-jährigen Jubiläums des Liederkranzes Gaildorf und des 21. Kochergau-Chorfestes am Wochenende vom  9. bis 11. Oktober 2009 in Gaildorf stattfinden. Der nächste Chorjugendtag wird im Herbst 2010 voraussichtlich vom Kinderchor des Liederkranzes Michelfeld ausgerichtet. Für Dezember 2010 ist ein Advents- und Weihnachtsliedersingen evtl. in Künzelsau angedacht. 

Präsident Siegfried Feuchter sprach der bisherigen Führungsmannschaft zur Verabschiedung den besten Dank des Kochergau-Präsidiums aus. Karola von Ramin, die bereits im letzten Jahr mit der goldenen Ehrenbrosche ausgezeichnet wurde, erhielt als Dank ein Buchgeschenk. Hubert Kuhbach, der scheidende 2. Vorsitzende, wurde nach 12 Jahren Tätigkeit mit der goldenen Kochergau-Ehrennadel ausgezeichnet. Bei den ausscheidenden Beiratsmitgliedern Rita Schuster und Nina Kappel bedankte sich der Präsident mit einem Blumengruß und wünschte dem neuen Gremium viel Erfolg und ein herzliches Glückauf!  

Fotos: v.l.        Romy Graf Bürk, Susanne Vogel, Irene Rehmet, Siegfried Feuchter

                       Kinderchor „Zebrafinken“ aus Lachweiler Geißelhardt

                       Siegfried Feuchter, Karola von Ramin, Hubert Kubach, Susanne Vogel,

                       Rita Schuster


Musical-Projekt „Stark ohne Gewalt“

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 6.10.2008, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

streetlight.jpgAm Donnerstag, 16. Oktober 2008, 19 Uhr,  kommt das Musical „Streetlight“, das im Rahmen des Projektes „STARK OHNE GEWALT“ mit der internationalen Band GenRosso und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule, der Dietrich-Bonhoeffer-Schule sowie der Hohensteinschule erarbeitet wurde, in der Lindenbachhalle in Stuttgart-Weilimdorf zur Aufführung.

STARK OHNE GEWALT ist ein Projekt zur Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche. Es wird im Rahmen des Programms „Daphne“ von der Europäischen Kommission gefördert und in mehreren europäischen Ländern – Deutschland, Tschechien, Rumänien, Polen und Ungarn – durchgeführt. weiterlesen »


Liederkranz Lustnau auf Konzertreise nach Italien

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 2.10.2008, Chorverband Ludwig Uhland, Kommentare geschlossen

Liederkranz Lustnau auf KonzertreiseVier Tage dauerte die Reise des Liederkranz Lustnau mit dem Ziel Oderzo in Nord-Ost-Italien, im venezianischen Tiefland zwischen den Flüssen Piave und Livenza gelegen. Dort besuchte die Reisegruppe mit ihrem Dirigenten Roland Stemmler den Coro A.N.A. die Oderzo, in dem sich Mitglieder der nationalen Gebirgsjägervereinigung zusammengeschlossen haben. Der Liederkranz Lustnau unterhält seit 30 Jahren eine Freundschaft mit diesem Chor. Höhepunkt der Reise waren mehrere musikalische Beiträge während der festlichen Sonntags-Messe in der Basilika San Marco in Venedig. weiterlesen »


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