Chorleben - S-Chorverband

Aktuelles Urteil zur Impressumspflicht auf Vereinswebseiten

Das Landgericht Essen hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Impressumpflicht für Internetseiten bei Vereinen nicht erfüllt ist, wenn die Anschrift des Vertretungsberechtigten lediglich in der Satzung vermerkt ist.

Weitere Informationen dazu unter: http://www.internet-law.de/2012/05/impressumspflicht-eines-vereins.html

Das Urteil im Volltext hier: http://www.jurpc.de/rechtspr/20120071.pdf

Johannes Pfeffer, 29. Mai 2012, Vereinsführung, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.

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