Neue Meldeformulare für GEMA-Meldung
Johannes Pfeffer, 13.03.2014, Vereinsführung, Kommentare geschlossen
Seit Anfang 2014 gelten neue Regeln für das Hochladen von Musik aus dem GEMA-Repertoire: Mitschnitte vom letzten Konzert, Übe-Dateien oder Ausschnitte von CD-Einspielungen auf der Homepage können nach vorheriger Anmeldung bei der GEMA zum neuen Tarif von jährlich 98 Euro (pro 120.000 angefangene Zugriffe) zugänglich gemacht werden. Für Mitgliedschöre des DCV reduziert sich dieser Betrag nochmals um 20 Prozent. Sie zahlen damit also nur noch halb so viel wie bisher. Wichtig: Die Tarifregelung deckt ausschließlich Audio-Aufnahmen ab und auf der Homepage darf keine Werbung erscheinen. Neben dem speziellen GEMA-Formular für die Nutzung von Audio-Dateien steht auf der DCV-Homepage nun auch der neue GEMA-Meldebogen für 2014 zur Verfügung.
Wer hilft mir weiter bei Fragen rund um meinen Chor und das Vereinsmanagement?
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 26.02.2014, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, ARCHIV: Chorverband Enz, ARCHIV: Chorverband Kniebis-Nagold, ARCHIV: Hermann-Hesse-Chorverband, ARCHIV: Sängerkreis Mittlerer Neckar, ARCHIV: Zabergäu-Sängerbund, Chorverband Filder, Chorverband Friedrich Schiller, Chorverband Friedrich Silcher, Chorverband Heilbronn, Chorverband Hohenlohe, Chorverband Hohenstaufen, Chorverband Johannes Kepler, Chorverband Karl-Pfaff, Chorverband Ludwig Uhland, Chorverband Otto Elben, Chorverband Region Kocher, Chorverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, Chorverband Ulm, Chorverband Zollernalb, CV Stuttgarter Kinder- und Jugendchöre, Eugen-Jaekle-Chorverband, Oberschwäbischer Chorverband, Regionalchorverbände, Singen und Stimme, Wilhelm-Hauff-Chorverband, Kommentare geschlossen
Diese Adressen sollten Sie immer griffbereit haben
Für Verantwortliche im Verein und im Chor gehören diese Adressen ins Adressbuch/Smartphone und auf den PC/Laptop. Einmal kopieren, nie mehr suchen! Gleichgültig, ob Sie unterwegs sind, auf der Arbeit oder zu Hause.
Dachverbände und Servicepartner für die Chormusik: weiterlesen »
Nachlass auf GEMA Gebühren für Musik im Internet
Johannes Pfeffer, 29.01.2014, Chöre 50+, Eltern-Kind-Musik, Frauenchöre, gemischte Chöre, Jugendchöre, Kinderchöre, Männerchöre, sonstige Chöre, Vereinsführung, Kommentare geschlossen
Der Deutsche Chorverband hat mit der GEMA einen neuen Pauschalvertrag ab 2014 vereinbart. Der Schwäbische Chorverband und seine Mitgliedschöre als Mitglieder des Deutschen Chorverbandes profitieren seit vielen Jahren von diesem Pauschalvertrag. Erstmals ist auch das Thema Hörbeispiele auf Vereinswebseiten im Vertrag berücksichtigt. Die GEMA gewährt Mitgliedern des Deutschen Chorverbandes im Rahmen des Pauschalvertrages eine Ermäßigung von 20% auf den Tarif VR-W-I.
Quelle: Deutscher Chorverband
Neuaufnahmen in den Schwäbischen Chorverband im Juni
Johannes Pfeffer, 6.06.2012, Chöre 50+, gemischte Chöre, Jugendchöre, Kommentare geschlossen
Mit dem Beschluss des Präsidiums hat der Schwäbische Chorverband vier neue Mitglieder aufgenommen. Wir freuen uns über folgende Neumitglieder:
- Förderverein Germania Chöre Eislingen 1864 e.V.
- Gospel and more Birkenfeld e.V.
- Rundinella Kinder- und Jugendchöre
- Oldiechor Balingen
Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft im Schwäbischen Chorverband?
Hier einige Beispiele:
- Vermittlung von Zuschüssen von Land, Kreis und Gemeinde (z. B. für Konzerte mit überörtlichem Charakter)
- Ausbezahlung der sog. Chorleiterförderung für die Aus- und Weiterbildung der Chorleiter
- Bezuschussung von Projekten im Kinder- und Jugendchorbereich
- Als Mitgliedsverein des SCV genießen Sie insgesamt die Vorteile des GEMA-Pauschalvertrages; außerdem übernimmt der SCV als einer der wenigen Landesbünde in Deutschland für alle konzertanten Veranstaltungen seiner Vereine die GEMA-Gebühren – siehe auch Rubrik GEMA
- In der Mitgliedschaft beim SCV sind einige wichtige Versicherungen enthalten, so z.B. die Veranstalterhaftpflicht –
- Wichtig sind auch die praxis- und zukunftsorientierten Kontakte der Funktionsträger unseres Chorverbandes zu staatlichen, kommunalen, kirchlichen, pädagogischen und wirtschaftlichen Einrichtungen und Behörden, um die Chorbewegung insgesamt in eine erfolgreiche Zukunft zu führen
- Der SCV bemüht sich besonders um die Nachwuchsarbeit
- Die Mitglieder haben die Möglichkeit, bei regionalen und überregionalen Chorveranstaltungen wie Freundschaftssingen, gemeinsamen Konzerten, Chorwettbewerben, Festivals usw. mitzuwirken
- Der SCV bietet regelmäßig kostengünstige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Chorleiter und Funktionsträger in den Vereinen an
- Die Mitglieder erhalten regelmäßig wichtige Informationen durch die Verbands-Zeitungen (SINGEN, Neue Chorzeit), über die Homepage, Flyer, Rundschreiben, E-Mails und in Tagungen, in denen alle Gebiete zeitgemäßer Chorarbeit behandelt werden
Wie wird man Mitglied? weiterlesen »
Arbeitstagung für Vorstände und Funktionsträger 2011 beim Oberschwäbischen Chorverband
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 26.03.2011, Fortbildungen, Oberschwäbischer Chorverband, Singen und Stimme, Vereinsführung, Kommentare geschlossen
„Vereinsarbeit recht und sicher gemacht“
Unter diesem Motto veranstaltete der OCV seine Arbeitstagung am 19. Feb. 2011 im Gasthaus „Stern“ in Reute.
Das Präsidiumsmitglied des Schwäbischen Chorverbands, Rechtsanwalt Christian Heieck, hielt einen bemerkenswerten Vortrag über ein, für alle Vereine, viel diskutiertes Thema.
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des OCV, Achim W. Schwörer, übergab er auch gleich an den Referenten. Wie umfangreich diese Thematik ist, zeigte sich dann auch im Verlauf des Nachmittags. Die Agenda war dann auch gegliedert in folgende Themen:
- Vereinsrecht
- Haftung
- GEMA
- Urheberrecht
Als Herzstück des Vereins bezeichnete der Referent die Satzung. Mit ihr könne viel, aber nicht alles geregelt werden. Die Bedeutung der Satzung als grundlegendes „Gesetz“ des Vereins ist allgemein bekannt. Das staatliche Gesetz – Bürgerliches Gesetzbuch genannt – lässt den Vereinen viel Freiheit bei der Gestaltung ihrer Satzung, überträgt ihnen dafür aber auch die Verantwortung dafür.
Über alle die Themen, die an diesem Nachmittag angesprochen und diskutiert wurden, hier zu
Berichten, würde den Rahmen dieses Blogs sprengen. Hier möchte ich nur einige Punkte, die angesprochen wurden herausheben:
- Haftung der Vorstände
- Minderjährige im Verein
- Beschlüsse bei der Hauptversammlung
- Gibt es den Verein im Verein
- Nutzung gemeindeeigener Räume- Verkehrssicherungspflicht
- Haftung gegenüber Dritten
Bei der Haftung wurde vielfach vom Begriff der „Groben Fahrlässigkeit gesprochen. Christian Heideck definierte diesen Begriff so: weiterlesen »