Chorleben - S-Chorverband

Neue Förderrunde NEUSTART AMATEURMUSIK

Es ist so weit: das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK startet in die dritte Runde der Projektförderung und fördert urbane und ländliche Ensembles der Amateurmusik in ganz Deutschland. In der aktuellen Runde wurde der maximale Förderbetrag verdoppelt, sodass Ensembles bis zu 20.000 € Förderung erhalten können. Es können sich Ensembles weltlicher und kirchlicher Träger bewerben. Neu ist, dass auch Kreisverbände und kleine Diözesen bis zu 150.000 € Förderung beantragen können. Das Programm ist Teil von NEUSTART KULTUR, das die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung stellt.

Anträge können über das digitale Antragsformular laufend bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Eine Projektförderung bei NEUSTART AMATEURMUSIK ist nicht an feste Module gebunden und kann insgesamt zweimal erfolgen. Antragsberechtigt sind alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen.

Alle Neuerungen auf einen Blick

  1. Verlängerte Laufzeit

Das Beantragen von Fördermitteln ist bis zum 31. Dezember 2022 möglich, jedoch nur solange das Fördervolumen noch nicht ausgeschöpft ist. Die Höhe der verfügbaren Restmittel finden Sie nach der Registrierung im Antragsportal.

Projekte dürfen bis spätestens 30. Juni 2023 durchgeführt werden. Ab 1. Januar 2023 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

  1. Erhöhte Fördersumme

Pro Projekt sind bis zu 20.000 Euro Zuschuss möglich. Durch das verdoppelte Volumen pro Antrag sollen Antragstellende ermutigt werden, große Projekte durchzuführen und die gestiegenen Energiekosten zu bewältigen.

  1. Erweiterte Zielgruppe

Das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK wird für Kreisverbände geöffnet, von deren Projekt mindestens zehn angeschlossene Ensembles profitieren müssen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ensembles selbst die Antragsberechtigung erfüllen müssen. Kleine Diözesen können einem Kreisverband gleichgesetzt werden und sind antragsberechtigt. Bei großen Diözesanverbänden wird geprüft, ob die beantragte Maßnahme den zehn lokal verankerten Vereinen/Ensembles tatsächlich zugute kommt.

Kreisverbände und Diözesen können bis zu 150.000 Euro beantragen.

  1. Erneute Förderung möglich

Eine zweite Förderung durch NEUSTART AMATEURMUSIK ist möglich. Die Ensembles müssen in ihrem Antrag begründen, inwiefern das Projekt für sie eine Neuerung darstellt.

 

Alle Informationen rund um die Antragstellung erhalten Sie unter: bundesmusikverband.de/antragstellung.

Dort finden Sie neben Terminen, FAQs und Kontaktdaten zusätzlich Hilfestellungen zur Projektförderung.

Die Antragshotline erreichen Sie unter: +49 30 609 807 81-35

Telefonzeiten:

Montag – Freitag: 10-13 Uhr

Montag + Donnerstag: 18-20 Uhr

Zusätzlich werden regelmäßig digitale Informationsveranstaltungen zur Projektförderung NEUSTART AMATEURMUSIK angeboten. Die Veranstaltungen finden Online statt – eine Anmeldung ist nicht nötig.

7. November, 30. November, 14. Dezember, jeweils 18:30 – 19:30 Uhr

Klicken Sie hier, um an der Infoveranstaltung zum Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK teilzunehmen.

 

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Anne_Stamer, 7. Nov 2022, Vereinsführung, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.

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