Keine Angst vor der EU-DSGVO
Nachdem im vergangenen Jahr der Schwerpunkt auf der Beratung im Zusammenhang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) lag, hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit jetzt konkretisiert, welche Bereiche schwerpunktmäßig kontrolliert werden sollen.
Bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts im Januar 2019 hatte es der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, bereits angekündigt: „2019 wird das Jahr der Kontrollen“. Im vergangenen Jahr, in dem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO wirksam wurde, lag der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschützer eindeutig auf der Beratung: „Wir haben in über 200 Veranstaltungen mehr als 20.000 Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden geschult, in tausenden von Einzelfällen haben wir beraten und unterstützt“, erklärt LfDI Brink. „Jetzt ist es unsere Aufgabe, den Erfolg unserer Arbeit zu überprüfen.“
Vereine nicht im Fokus der Prüfung
Wichtig ist LfDI Brink noch der folgende Hinweis: „Kontrollen sind nicht gleichbedeutend mit Sanktionen oder gar Bußgeldern. Auch bei unseren umfangreichen Maßnahmen bleiben die Beratung und der Hinweis auf Verbesserungsmöglichkeiten das Mittel der Wahl. Strafen werden auch künftig nur bei gravierenden Verstößen und dann ausgesprochen, wenn klare Rechtsverletzungen nicht beseitigt werden.“
Ebenso wichtig: „Ehrenamtlich tätige Vereine und kleine Firmen ohne größere Datenverarbeitungen stehen nicht Fokus unserer Kontrollaktion. Auch in dieser Hinsicht bewahren wir Augenmaß!“ so Brink abschließend.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg
Isabelle Arnold, 2. Mai 2019, Chorgattung, Regionalchorverbände, Vereinsführung, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.