Chorleben - S-Chorverband

Oktober 2008

Erster Auswärtserfolg für Swing-Chor

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 16.10.2008, Chorverband Filder, gemischte Chöre, Kommentare geschlossen

Erster Auswärtserfolg für Swing-ChorDer im Herbst 2007  mit einem ersten Auftritt gestartete Swing-Chor beim Liederkranz Plattenhardt kommt jetzt richtig in Fahrt. Nach Musicalmelodien im Frühjahr und noch einmal bei „Filderstadt singt“ war der Chor zu Gast in Neckartenzlingen und konnte hier mit Karibik- und Gospel-Songs bereits eine andere musikalische Richtung präsentieren, sehr zur Freude zahlreicher Gäste, die viel Anerkennung  und Lob aussprachen. Ob temperamentvoll bei Rhythmen aus Jamaica oder Mexico, oder sehr gefühlvoll bei Gospel und Blues, Chorleiterin Gudrun Fahr verstand es, die Sängerinnen und Sänger zu ausdrucksstarkem Singen zu motivieren. Dabei fiel besonders die Freude der Chormitglieder beim gemeinsamen Singen auf, nicht zuletzt natürlich aus gegebenem Anlass: Chorleiterin Gudrun Fahr feierte mit einem Konzert ihr 30jähriges Chorleiterjubiläum.


153. Stiftungsfest Sängerbund Lichtenstein

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 15.10.2008, Chorverband Ludwig Uhland, Frauenchöre, Jugendchöre, Kinderchöre, Männerchöre, Kommentare geschlossen

153. Stiftungsfest Sängerbund Lichtenstein153. Stiftungsfest Sängerbund LichtensteinIn seiner Begrüßungsrede hob Vorsitzender Peter Metz hervor, daß das Motto des Stiftungsfestes zur Zeit nicht aktueller hätte sein können, nämlich „Klänge aus der Neuen Welt“. Doch diese Klänge musikalischer Art wären weitaus angenehmer als die Börsen- und Finanzklänge der letzten Wochen. Und so zeigten in den folgenden Stunden die fünf Chöre des Sängerbundes Klänge aus der Neuen Welt in sehr beeindruckender Art und Weise, mit klangfarblicher Abwechslung und außerordentlicher Strahlkraft.

Ein gelungener Auftakt gelang gemeinsam mit allen Chören und dem Lied „Wochenend und Sonnenschein“. Danach wechselten sich die fünf Chöre des Sängerbundes mit einem interessanten Programm ab. Ob der Männerchor, der Kinderchor Lichtensteiner Goldkehlchen, der Jugendchor SweetSixteen, der Chor Lacuna oder der Frauenchor Omnia – jeder Chor präsentierte sich in bester Form und beeindruckte durch hervorragende Interpretationen von Liedern wie „Olé O Cangaceiro“, „Cielito lindo“, „Killing me softly“, „O happy day“, „Evening rise“ und vielen anderen. Erst nach zwei Stunden war die Reise nach Übersee beendet und die Chöre stimmten am Schluß gemeinsam „New York, New York“ an, das sogar noch einmal wiederholt werden mußte. Das Dirigentenehepaar Helma und Steffen Hinger nahm Beifall und Dank für die beeindruckende Leistung der Chöre entgegen. Anschließend ehrte Vorstand Peter Metz noch einige Sängerinnen und Sänger für langjährige Treue zum Chorgesang.


Weinprobe und Gesang

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 15.10.2008, Chorverband Ludwig Uhland, gemischte Chöre, Männerchöre, Kommentare geschlossen

Weinprobe und GesangEinmal eine ganz andere Veranstaltung bot der Sängerbund Riederich. Konzert und Weinprobe, Information und Beratung über die Weine von den Hanglagen des Ermstales, natürlich Probieren und wie der Fachmann von der Weingärtnergenossenschaft Metzingen sagte: „Schauen, prüfen, blinzeln, riechen, der Duft soll durch die Nase kriechen. Dann im Mund in allen Ecken, kauen, beißen, schmatzen, schmecken.“

Daß es dazu natürlich jede Menge wunderbarer Lieder gibt, konnte der Sängerbund Riederich mit Gemischtem Chor, Männerchor und Jungem Chor Sunday-Singers vortrefflich unter Beweis stellen. Ob „Im Weinparadies“, „Ein König ist der Wein“, „Mit Freunden beim Weine“ und viele andere – es passte alles hervorragend zusammen. Am Ende strahlten Sänger und Gäste und man verabschiedete sich mit dem Lied „Als Freunde kamen wir“.


Ehrungsmatinee für verdiente Jubilare

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 15.10.2008, Chorverband Ludwig Uhland, Kommentare geschlossen

Ehrungsmatinee für verdiente JubilareZur Ehrung langjähriger Sängerinnen und Sänger hatte am Sonntag, 14. September 2008 der Bezirk Steinlach-Härten-Wiesatz im Chorverband Ludwig Uhland zur ersten separaten Matinee in das Dorfgemeindehaus Jettenburg eingeladen. Mit „Hab oft im Kreise der Lieben“ eröffneten die Männerakkorde des Liederkranzes Jettenburg die Feierstunde. Der Vorsitzende Wolfgang Kemmler begrüßte neben den zahlreich erschienenen Gästen die zu ehrenden Sängerinnen und Sänger, die an diesem Tag für 30, 40, 50 oder gar 60 Jahre aktiven Singens geehrt wurden. Frau Irmgard Naumann, Präsidentin des Chorverbandes Ludwig Uhland, würdigte in ihrer Anpsrache das Engagement der zu Ehrenden und überreichte anschließend den Jubilaren die Urkunden und Ehrennadeln.

Die Sangesgruppe Anythin Goes des Liederkranzes Jettenburg führte durch den zweiten Teil der Ehrungsmatinee. Mit dem gemeinsam gesungenen Lied „Wenn alle Brünnlein fließen“ endete der offizielle Teil der Ehrungsmatinee und die zahlreich erschienenen Gäste nutzten anschließend die Zeit bei einem Stehempfang zum Gedankenaustausch.


Filderstadt singt

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 15.10.2008, Chorverband Filder, gemischte Chöre, Männerchöre, Kommentare geschlossen

Filderstadt singtFilderstadt singtZum zweitenmal hiess es: Filderstadt singt – diesmal war der Liederkranz Plattenhardt Gastgeber in der Weilerhauhalle in Plattenhardt. Vorsitzender Siegfried Kolb konnte mit großer Freude die Chöre aus Bernhausen, Bonlanden, Harthausen, Sielmingen und natürlich Plattenhardt begrüßen. Ein Abend gefüllt mit hervorragendem Chorgesang verschiedenster Musikrichtungen, hoch motivierte Chöre und besonders engagierte Chorleiter beeindruckten die vielen Zuhörer. „Ein bunter Strauß von Melodien“ war das gemeinsame Auftaktlied, geleitet von Verbandschorleiterin Marianne Schauer-Roch. Das folgende Programm wurde dann wirklich zu einem bunten Strauß, der die verschiedensten Facetten der Chormusik streifte.

Der Sängerbund Harthausen mit Chorleiter Alexander Halda hatte sich anspruchsvolle Lieder nach dem Motto „Humor“ im Chor von John Barly und Carsten Gerlitz ausgesucht und in guter Qualität dargeboten. Der Sängerbund Bernhausen, Leitung Martin Koller, gefiel den Gästen mit Liedern von Lorenz Maierhofer und Josef Michel und sprach mit dem Gospel-Chor und „Good News“ wieder ein neues musikalisches Thema an. Filmmelodien (Sister Act) bot der Sängerkranz Bonlanden mit Chorleiterin Barbara Gielow und erhielt für die gute Leistung begeisterten Beifall. Vor der Pause vereinigten sich alle anwesenden Sänger zu einem großen Männerchor und machten das traditionelle Volkslied zu ihrem Thema. „In einem kühlen Grunde“ wurde auch hier wieder einmal gern gehört.

Weiter ging es mit dem Sängerbund Sielmingen. Unter Leitung von Elke Michel gab es ein Lied aus der Operette „Unter Donner und Blitz“ von Joh. Strauß und damit wieder eine neue Richtung. Auch „Freude schöner Götterfunken“ kam gut beim Publikum an. Der gastgebende Verein Liederkranz Plattenhardt mit Dirigentin Gudrun Fahr trat mit Stammchor und jungem Swing-Chor an. Der Stamm-Chor zeigte mit „Freunde, das ist Musik“ seine Freude am gemeinsamen Singen und der Swing-Chor beeindruckte mit auswendigem Singen und choreografischen Elementen bei „Andrew Lloyd Webber in Concert“. Zuverlässiger Begleiter auf dem Flügel war an diesem Abend Andreas Baumann.

Alle gemeinsam sangen am Schluß unter Leitung von Gudrun Fahr „Alles geht vorüber“. Ein abwechslungsreiches Konzert in unterschiedlichsten Klangfarben gab an diesem Abend Einblick in die Arbeit der Chöre. Das begeisterte Engagement der Sängerinnen und Sänger verschiedenster Altersgruppen lässt auch für die Zukunft das Chorsingen in bestem Licht stehen.


30 Jahre Gemischter Chor Hayingen

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 13.10.2008, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Mit einem musikalischen Festakt feierte der Gemischte Chor Hayingen, der 1839 als Männerchor gegründet worden war, sein 30jähriges Bestehen. Jutta Roth stimmte „mit freudigem Gesang“ aus fas Jubiläum ein, der zum Verein gehörende Jungen Chor „Hay Fidelity“ mit Kathrin Saupp intonierte „Heute hier, morgen dort“. Zu den engsten Gratulanten gehörten die Patenvereine Münzdorf (Irmgard Kley) mit ihrem „Zigeunerwagen“ und Zwiefalten (Heidi Fischer) mit „Im Wald ist schon der helle Tag“. Neben einem Überraschungschörle gratulierten die Männergesangverein Aichelau/ Ehestetten (Karl Hölz), Aichstetten (Anton Mehrsteiner) und der Sängerbund Buttenhausen (Jürgen Nagorny). Neben 10 Damen, die als Gründungsmitgleider seit 30 Jahren dem Chor angehören, erhielten Karl Geiselhart für 50 Jahre und Vitus Hofmann für 60 Jahre Singen im Chor Urkunden und goldene Ehrennadeln des Deutschen Chorverbandes überreicht.


Realschule Ehingen repräsentiert Baden-Württemberg in Torgau

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 13.10.2008, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Jugendchöre, Kommentare geschlossen

In Torgau an der Elbe fand die 18. Schulmusikbegegnung Sachsen – Baden-Württemberg statt. Als einzige Realschule repräsentierte Ehingen neben fünf Gymnasien Baden-Württemberg, nachdem im letzten Jahr Sachsen in Ehingen zu Gast war. Der Chor bot ein farbenprächtiges Bild: die Buben in roten Leibchen mit Dreispitz als Partner der Mädchen, die in der Ehinger Tracht auftraten. Dazu passten die Mundartlieder, die Wolfgang Stierle einstudiert hat und von Roswitha Moll am Klavier zusammen mit Bläsern bergeleitet wurden. Aus dem Chor lösten sich vier Tanzpaare und tanzten zum begleiteten Gesang die Kreuzpolka, den Rutscher und den Patscher, einstudiert und geleitet von Hildegard Ströbele. Die synchrone Gestaltung von Tanz und Gesang wurde mit Lob und Anerkennung gewürdigt, die Ehinger Trachten sorgten für viel Gesprächsstoff. Am Tag darauf gab es mit anderen Gruppen einen Open-air-Auftritt auf dem Marktplatz unter dem Motto „Klingendes Torgau“. Ein Glanzlicht der gegenseitigen musikalischen Begegnung war das gemeinsame Einstudieren und Aufführen zweier Gospel und eines irischen Segenslieds mit den Gymnasialchören aus Altensteig, Oschatz und dem Oberstufenchor der Ehinger Realschule. Wie vor einem Jahr in Ehingen wurden die Ehinger Schülerinnen und Schüler von Gasteltern in Torgau umsorgt.


Verbandschormeister Werner Dippon feierte seinen 60. Geburtstag

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 10.10.2008, ARCHIV: Chorverband Enz, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

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Die einen bezeichnen ihn als „kleinen Fischer“, die anderen feiern ihn als „glänzenden Musiker“, wieder andere würdigen ihn als eine „Institution in unserer Chorlandschaft“. Allen Worten ist eines gemeinsam: Respekt vor den Leistungen von Werner Dippon. Am 10.10.2008 feierte der Chorleiter des Liederkranzes Enzweihingen und Verbandschormeister  mit großem Bahnhof seinen 60. Geburtstag. Und es standen prominente Namen auf der Gratulationsliste in der Enzweihinger Halle: Ministerpräsident Günther Oettinger, Gotthilf Fischer, der Ehrenchormeister des Schwäbischen Chorverbandes GProf. Alfons Scheirle, Vaihingens Oberbürgermeister Gerd Maisch und der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Ludwigsburg, Dr. Heinz-Werner Schulte. Ministerpräsident Oettinger sollte eigentlich kurz nach 18 Uhr das Bundesverdienstkreuz an den Illinger Werner Dippon verleihen, doch aus Berlin kam die Ehrung nicht rechtzeitig an. Deshalb lud der Ministerpräsident Werner Dippon und den Liederkranz fürs Frühjahr ins Staatsministerium nach Stuttgart ein. Dort gibt es dann die offizielle Auszeichnung.

Günther Oettinger, selbst Mitglied im Liederkranz Enzweihingen, lobte das Geburtstagskind als „kreativ und impulsiv, aber trotzdem als bodenständig und fleißig“. W. Dippon sei eben ein feiner Kamerad. „Der Liederkranz ist ein alter Verein, der aber jugendlich geblieben ist und blüht und gedeiht.“ Dabei habe der Gesangverein die Kultur der Stadt Vaihingen enorm geprägt. Chorleiter Werner Dippon sei weit über Enzweihingen hinaus anerkannt. G. Oettinger: „Für Enzweihingen, für Vaihingen, für Baden-Württemberg hat er ein tolles Lebenswerk geschaffen.“

Bei der Geburtstagsfeier bekam Werner Dippon die höchste Auszeichnung des Schwäbischen Chorverbandes. Der Ehrenchormeister Professor Alfons Scheirle verlieh W. Dippon, der seit seinem 17. Lebensjahr Musik macht, die Silcher-Nagel-Medaille. Als Chorleiter, so A. Scheirle, besitze W. Dippon die Liebe zur Musik, das Bewusstsein für den Nutzen von Musik und – er sei ein Mittler und Vermittler.

Vaihingens Oberbürgermeister Gerd Maisch bezeichnete W. Dippon als „Institution in der Chorlandschaft“. Er habe in vielen Bereichen des Chorgesangs Pionierarbeit geleistet und den Namen der Stadt Vaihingen in die Welt hinaus getragen. Und: „Werner Dippon hat es geschafft, unzählige Menschen mit seiner Begeisterung anzustecken und dem Nachwuchsmangel in der Chorlandschaft entgegen zu wirken.“ OB Maisch betitelte W. Dippon als „Botschafter Vaihingens“, gar als „Botschafter Deutschlands“.

Rolf Czudzowitz, Vorsitzender des Chorverbandes Enz, bestätigte Werner Dippon, der seit 1971 den Liederkranz Enzweihingen leitet, ungeheure Professionalität in musikalischen Dingen. „Die Fachkompetenz und der Sachverstand von Werner Dippon sind für den Chorverband unschätzbar.“ Sein großes Plus sei es, Rat und Ideen klar zu vermitteln.
Dr. Heinz-Werner-Schulte, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Ludwigsburg, machte einen besonderen Lebensweg seines Mitarbeiters aus. 1965 erlernte Dippon den Beruf des Bankkaufmanns und blieb der Kreissparkasse bis heute treu. Nach dem Posten als stellvertretender Filialdirektor in Vaihingen arbeitet er jetzt am Projekt Leitbild. Dr. Schulte: „Ich kenne keinen der 1800 Mitarbeiter unseres Hauses, der einen solchen Bekanntheits- und Sympathiengrad hat wie Werner Dippon.“ W. Dippon könne gleichermaßen mit Noten und Banknoten umgehen.

In der vom Liederkranz-Vorsitzenden Rolf-Jürgen Dahl moderierten Feier wurde vom gemischten Chor auch jener Chorsatz gesungen, den W. Dippon vor 38 Jahren in seiner ersten Singstunde in Enzweihingen mit den Sängern einstudierte: „Die Abendglocken rufen.“ Musikalisch wurde die Geburtstagsfeier umrahmt vom Frauenchor, dem Gemischten Chor und „RockPop“ 2001 des Liederkranzes Enzweihingen, unter der Leitung von Albert Leitner und vom Männerprojektchor des Chorverbands Enz unter dem Dirigat von Gotthilf Fischer.


Händel meets Beatles – populäre Klassik, klassischer Pop

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 10.10.2008, Chorverband Ludwig Uhland, sonstige Chöre, Kommentare geschlossen

Händel meets Beatles - populäre Klassik, klassischer PopHändel meets Beatles - populäre Klassik, klassischer PopHändel meets Beatles - populäre Klassik, klassischer PopUnter diesem Motto stand das letzte Kooperationskonzert der beiden Chöre vom Liederkranz Münsingen. Der junge Chor „Voice Querbeet“ sowie die Sänger und Sängerinnen des Stammchores haben ihr Konzert dem zeitlos-modernen Kulturgut „Lied“ gewidmet und dabei die Geschichte des Liedes und dessen Wandel im Lauf der Jahrhunderte musikalisch aufgezeichnet. Verschiedene Kostümierungen unterstrichen Charakter, Stimmungen und Zeitgeist der Lieder und veranschaulichten, unterstützt von einer professionellen Lichttechnik, die Liedinahlte. Die Moderation zeigte Blitzlichter, Errungenschaften und kulturelle Höhepunkte der Jahrhunderte auf. Die Chöre mit Voice Querbeet – Dirigent und musikalischem Gesamtleiter Helmut Hauber sowie Stammchor-Dirigentin Adelheid Mally boten den Besuchern in Münsingen ein abwechslungsreiches und kurzweiliges Programm: Musik aus den Bereichen der Klassik, Romantik oder des Barock war ebenso vertreten wie Melodien der Jahrhundertwende, der Widerstandszeit im dritten Reich und der Popmusik. Lieder aus der Feder von Händel, Bach, Brahms oder Verdi; Handwerker-, Volks- und Friedenslieder, Flower-Power und die Beatles, Popmusik und Musical gingen stimmig Hand in Hand.

„Selten ging ein Konzert so unter die Haut und kam so abwechslungsreich und außergewöhnlich daher“, so der Kommentar der Südwestpresse. Auch war dieses Konzert ein wirkungsvoller Beweis dafür, wie sich altes und modernes Liedgut, junger und alter Chor perfekt miteinander verbinden lassen.


Wissenswertes zum Vorstand

Johannes Pfeffer, 9.10.2008, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Sind Sie oder gehören Sie zum Vorstand eines Vereins? Dann lesen Sie unbedingt weiter, im Folgenden hat Rechtsanwalt Christian Heieck allerlei Wissenswertes zum Vorstand eines Vereins zusammengestellt.

Wir hören viel Gutes, Kreatives, Integratives zur Arbeit der Vorstände in den Chorvereinigungen des Schwäbischen Chorverbandes. Wo dies der Fall ist, ist man sich der besonderen Bedeutung einer guten Vorstandsarbeit bewusst und man nimmt die zugewiesenen Verantwortlichkeiten wahr. Der Verein ist eine „juristische Person“, die nicht selbst, sondern nur durch den Vorstand handeln kann. Die Mitgliederversammlung ist zwar das höchste, unverzichtbare Organ des Vereins, doch kann diese den Verein nicht nach außen vertreten. Nach außen „handelt“ der Vorstand. Erschließt Verträge ab, bezahlt Rechnungen, gibt Erklärungen ab gegenüber der Gemeinde, dem SCV, dem Vereinsreg ister u. V. m. Der Vorstand ist sozusagen „Hand“ und „Stimme“ des Vereins. In der Sprache des Gesetzes (§ 26 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BGB) hat der Vorstand die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

 

Wer gehört zum Vorstand?

In den Satzungen und in der Praxis der Chorvereinigungen kommt fast alles vor, was man sich zur Frage ausdenken kann, wie ein Vorstand zusammengesetzt ist. In manchen Satzungen wird der Vorstand sogar ganz vergessen; in einem solchen Fall hängt es davon ab, ob der Vorstand trotzdem vom Vereinsregister eingetragen wurde; in diesem Falle besteht der Vorstand nur aus einer – von der Mitgliederversammlung gewählten – Person. Meistens hat der Vorstand jedoch mehrere Mitglieder, zu viele manchmal. Man spricht dann von einem „mehrgliedrigen Vorstand“. Das geht nur, wenn die Satzung einen solchen mehrgliedrigen Vorstand regelt.

Wenn das – wie meist – der Fall ist, gibt es solche Vorstandsmitglieder, die den Verein nicht vertreten dürfen, und solche (mindestens einen), die den Verein nach außen vertreten. Übrigens: Der Vorstand muss nicht so heißen; er wird auch „Ausschuss“, „Leitungskreis“, „Team“ oder ähnlich genannt. Wenn im Verein mehrere Gremien tätig sind, empfiehlt es sich allerdings, den Vorstand dann auch so zu nennen, wie das Gesetz es vorsieht.

 

Der Vorstandsbegriff

Er ist von Gesetz und Satzung unterschiedlich. § 26 BGB versteht darunter nur den außenvertretungsberechtigten Vorstand. Die Satzung versteht darunter alle Vorstandsmitglieder, gleichgültig ob sie außenvertretungsberechtigt sind, gewählt oder entsandt („geborene“ oder „gekorene“ Vorstandsmitglieder). Gehört dem Vorstand kraft Amtes der jeweilige Bürgermeister einer Gemeinde an, was nicht selten vorkommt und auch zulässig ist, da ein Vorstandsmitglied nicht zwingend Vereinsmitglied sein muss, dann ist dieser Bürgermeister ein „gekorenes“ (nicht gewähltes, sonder entsandtes) Vorstandsmitglied. „Gekoren“ heißt gewählt. Auch Nichtvereinsmitglieder können in den Vorstand gewählt werden, es sei denn, die Satzung sagt aus, dass nur Vereinsmitglieder in den Vorstand wählbar sind. Die verschiedenen Bestandteile des Vorstandes („engerer Vorstand“, vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder, erweiterter Vorstand, Funktionsträger) sollten in der Satzung genau bezeichnet und voneinander abgegrenzt sein.

 

Vertretungsberechtigung

Vertretungsberechtigt ist ein Vorstand nur, wenn er unbedingt vertretungsberechtigt ist. In manchen Satzungen heißt es, dass der Vorsitzende im Fall seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden (oder ein anderes Vorstandsmitglied) vertreten wird. Das geht so nicht und hat bei korrekter Anwendung des § 26 BGB zur Folge, dass eine solche Satzung oder Satzungsänderung nicht eingetragen wird. Die Beschränkung der Außenvertretungsbefugnis kann nämlich nur im Innenverhältnis bestimmt werden. Das heißt: Es sollte in der Satzung geregelt sein, dass – zum Beispiel – der Vorstand und sein Stellvertreter je einzeln vertretungsberechtigt sind, dass jedoch im Innenverhältnis bestimmt wird, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Fall der Verhinderung des Ersten Vorsitzenden die Vertretungsbefugnis soll ausüben können.

 

Rücktritt während der Amtszeit

Häufig kommt es vor, dass Vorstände während ihrer Amtszeit zurücktreten. Viele Satzungen sehen für diesen Fall vor, dass das Vorstandsmitglied bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt bleibt. Diese Regelung ist jedoch oft nicht zweckmäßig, insbesondere dann, wenn das Vorstandsmitglied aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen oder im Streit geschieden ist. In diesen Fällen sollte man Reisende in der Tat nicht aufhalten; problematisch wird die Situation ohnehin nur, wenn entweder alle Vorstandsmitglieder zurücktreten oder das einzige vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied zurücktritt und ausscheidet. Diese Konstellation ruft die Frage der Bestellung eines Notvorstandes durch das Amtsgericht hervor; darüber soll jedoch bei anderer Gelegenheit berichtet werden. (link)

Die Satzung darf auch nicht vorsehen, dass ein anderes Vorstandsmitglied vertretungsbefugt wird, wenn das einzige, vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied zurücktritt. Es empfiehlt sich deshalb immer, mehrere Vorstandsmitglieder als einzelvertretungsbefugt in der Satzung zu verankern und im Innenverhältnis die Aktivierung der Vertretereigenschaft des Stellvertreters auf den Verhinderungsfall zu beschränken. Im übrigen muss es nicht ein nach außen vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied sein, welches eine Vorstandssitzung einberuft, wenn beispielsweise der vertretungsberechtigte Vorstand zurückgetreten ist. Das können die anderen Vorstandsmitglieder oder der übrig bleibende Vorstand auch, es sei denn, die Satzung schließt dies ausdrücklich aus.

 

Ein Streitfall aus der Praxis

Ein Fall aus dem reichen Fundus der Streitigkeiten innerhalb des Vorstandes (die Streithähne hatten jeweils entsprechende Teile der Mitglieder „hinter sich“): Der erste Vorsitzende trat zurück; er und sein Stellvertreter waren jeweils allein vertretungsbefugt. Der stellvertretende Vorsitzende gehörte einer Gruppierung im Verein an, die übrigen Vorstandsmitglieder der anderen. In der Satzung war geregelt, dass der Vorsitzende zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen einlädt (eine wenig sinnvolle Regelung, die aber dennoch getroffen wurde). Dem ersten Vorsitzenden war in der Satzung eine starke Stellung mit ungewöhnlich vielen Befugnissen in seiner Person und Funktion zugewiesen. Der Stellvertreter meinte nun, durch den Rücktritt des ersten Vorsitzenden rücke er automatisch in dessen Rechtsstellung ein; so handelte er auch und wurde massiv und einseitig für die ihm nahestehende Gruppe der Vereinsmitglieder tätig.

Dagegen wehrten sich die übrigen Vorstandsmitglieder – mit Erfolg: Das Ausscheiden des Ersten Vorsitzenden durch Austritt aus dem Vorstand war kein Fall der Stellvertretung, weshalb der Stellvertreter nicht zum „Nachfolger“ des Ersten Vorsitzenden wurde. Im Grunde war der Stellvertreter mit dem Wegfall des Ersten Vorsitzenden kein Stellvertreter mehr, sondern nur ein normales Vorstandsmitglied neben den übrigen Vorstandsmitgliedern bis zur Neuwahl eines ersten Vorsitzenden. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht schon 1972 entschieden. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, kann sein Posten bis zur regulären Neuwahl unbesetzt bleiben, wenn er nicht einziges, alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied ist. Der übrige Vorstand kann aber auch zur Erhöhung der personellen Kapazität für die Vorstandsarbeit bis zum Ende der Legislaturperiode ein anderes Vereinsmitglied – mit dessen Zustimmung – beauftragen, im Vorstand mitzuarbeiten. Schließlich: Zur Eintragung ins Vereinsregister angemeldet werden müssen nur solche Änderungen, die das Gesetz fordert, also beim Vorstand die Neuwahl (nicht: Wiederwahl) eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds.

Wird – was häufig geschieht – die Anmeldung beim Vereinsregister vergessen, ändert das nichts an der Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte, die ein rechtmäßig gewählter Vorstand abschließt.

Andererseits: Vergisst ein Vorstand, ein neues, vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied beim Vereinsregister anzumelden, wird er in aller Regel auch vergessen, die Abberufung des alten Vorstandes dem Registergericht mitzuteilen. Dann kann die Situation entstehen, dass der abberufene Vorstand – da noch im Register eingetragen – Rechtshandlungen vornimmt, die der Verein – der die Mitteilung an das Vereinsregister vergessen hat-gegen sich gelten lassen muss.

Hier ist eine Vielzahl von – sehr unerfreulichen – Fallgestaltungen denkbar, die es dringend angezeigt erscheinen lassen, Änderungen beim vertretungsberechtigten Vorstand unverzüglich dem Vereinsregister anzumelden. Wie das zu geschehen hat, wird bei nächster Gelegenheit zum Thema „Umgang mit dem Vereinsregister“ berichtet werden.

 

Verfasser: Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Rechtsanwälte Eisenmann Wähle Birk, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart, Telefon 0711/2382422/3, Fax 0711/2382555, Email stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de

Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtspraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.


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