Landesförderung für herausragende Mädchen- und Knabenchöre
Johannes Pfeffer, 26.03.2014, Jugendchöre, Kinderchöre, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt auch in diesem Jahr herausragende Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg. Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn folgende Vorgaben erfüllt werden:
- Im Mittelpunkt der musikalischen Arbeit steht die Pflege des klassischen und geistlichen spezifischen Repertoires
- Ein mindestens fünfjähriges Bestehen des Chores kann nachgewiesen werden
- Es werden mindestens zwölf öffentliche Konzerte im Antragsjahr gegeben; hiervon sind sechs Konzerte vom Konzertchor zu bestreiten;
- Die Chormitglieder erhalten regelmäßig (i.d.R.wöchentlich) Gesangsunterricht bzw. Stimmbildung im Einzel- oder Kleingruppenunterricht durch – in der Regel an Musikhochschulen qualifizierte – Gesangspädagogen;
- Die Wirkung des Chores ist von überregionaler Bedeutung;
- Der Chor wird auf kommunaler Ebene finanziell gefördert;
- Der vom Chor bzw. seinem Träger aufgebrachte Beitrag zur Finanzierung der Chorarbeit(Eigenleistung) sollte nicht unter 30% der Ausgaben liegen
Weitergehende Informationen auf der Internetseite des MWK.