Schutzkonzepte im Ehrenamt
Anne_Stamer, 28.06.2022, Ankündigungen, Eltern-Kind-Musik, Fortbildungen, gemischte Chöre, Jugendchöre, Kinderchöre, Nachwuchsarbeit, Regionalchorverbände, sonstige Chöre, Vereinsführung, Kommentare geschlossen
(Sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ein äußerst relevantes Thema in unserer Gesellschaft, das in verschiedenen Settings und somit auch im Ehrenamt auftreten kann. Da sich ehrenamtlich Tätige oftmals unsicher und nicht ausreichend darauf vorbereitet fühlen, wie bei dem Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt vorgegangen werden soll, ist es wichtig, sich mit dem Thema Prävention und Schutz vor (sexualisierter) Gewalt auch im ehrenamtlichen Kontext auseinanderzusetzen. Schutzkonzepte bieten dabei Orientierung und sind ein wichtiger Bestandteil um (sexualisierter) Gewalt vorzubeugen und eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Im Projekt „Schutzkonzepte in der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ wird daher unter Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von der Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Uniklinikums Ulms und der Deutschen Sporthochschule Köln im Zeitraum 2021 bis 2024 eine onlinebasierte Lern- und Informationsplattform zur Thematik entwickelt.
Weitere Informationen finden sich hier: Schutzkonzepte im Ehrenamt (elearning-kinderschutz.de)
Nichtstun ist keine Lösung
Johannes Pfeffer, 27.06.2015, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Ein Kommentar zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes
Seit dem 1. Januar 2012 ist es in Kraft und geschehen ist vielerorts – wenig oder nichts. Die Rede ist vom Bundeskinderschutzgesetz. Eigentlich macht es nochmals deutlich, was für viele Chöre selbstverständlich ist: Das seelische und körperliche Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen aktiv zu schützen.
Ziel des Bundeskinderschutzgesetz ist es daher auch lokale Netzwerke zu schaffen, aus Akteuren, die gemeinsam die Entwicklung der Kinder betreuen. Dazu gehören Eltern, Kindergärten und Schulen, das Jugendamt aber auch Vereine. Und hier ist seit 2012 erstaunlich wenig passiert.
Die Jugendämter halten sich mit Initiativen zurück. Erst im Frühjahr 2014 hat der KVJS (Dachverband der Jugendämter in Baden-Württemberg) Handlungsempfehlungen für seine Mitglieder herausgegeben Wenn die Jugendämter dann doch aktiv werden, häufig nur um pauschal Führungszeugnisse einzufordern.
Und die Chöre halten sich ebenfalls zurück, in der Hoffnung, dass die Jugendämter nicht auf sie aufmerksam werden. Hierzu trägt die nicht ganz unbegründete Angst bei, dass von den Jugendämtern ein Bürokratieungetüm verordnet wird.
Dabei sollten doch beide Seiten das selbe Ziel haben: Das Wohl der Kinder zu schützen. Und hier zählen neben der bürokratischen Umsetzung vorallem Aufklärung, Strukturen und inhaltliche Konzepte zum Kindeswohl.
Ansätze gibt es zahlreiche. Jugendleiter, Vorstände und Chorleiter können geschult und sensibilisiert werden; die Kommunikationskultur im Verein kann beobachtet werden und Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen geschaffen werden und der Verein kann sich in der Öffentlichkeit deutlich mit seiner Verantwortung auseinandersetzen.
Wer hier den ersten Schritt tut ist eigentlich egal, nur „Nichtstun ist keine Lösung“.
Johannes Pfeffer, Vorsitzender der Chorjugend im Schwäbischen Chorverband
Arbeitshilfe zum Bundeskinderschutzgesetz für Chöre
Johannes Pfeffer, 19.05.2014, Jugendchöre, Männerchöre, Nachwuchsarbeit, Vereinsführung, Kommentare geschlossen
Die Deutsche Chorjugend hat eine Arbeitshilfe für Chöre zum Umgang mit dem Bundeskinderschutzgesetz erarbeitet. Sie bietet eine ersten Einstieg in die Thematik und welche Herausforderungen und Konsequenzen sich aus der Neuordnung für Chöre ergeben. Ergänzt wird die Arbeitshilfe durch Vorlagen für notwendige Dokumente.
Die Arbeitshilfe kann kostenlos über die Internetseite der Deutschen Chorjugend heruntergeladen werden.