Petition zur Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung
Die Regierungskoalition im Deutschen Bundestag hat einen Entwurf des “Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung der Sozialgerichtsbarkeit und zur Änderung anderer Gesetze” abgelehnt, in dem eine Regelung zur Intensivierung der Betriebsprüfungen hinsichtlich der Künstlersozialabgabe enthalten war. Der Teil wurde daraufhin aus dem Gesetzentwurf herausgenommen.
In einer Petition an den Deutschen Bundestag kämpft der Deutsche Tonkünstlerverband dafür, dass die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichtet wird im Rahmen der Betriebsprüfungen bei Unternehmen- spätestens alle vier Jahre – auch die Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung zu prüfen. Die Künstlersozialkasse bietet für viele Kreative, vom Musiker bis zum Designer eine wichtige Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall und für die Altersrente.
In der Begründung des DTKV zur Petition heißt es: Die Prüfpflicht sei unbedingt erforderlich, weil
- dies das Selbstverständnis Deutschlands als Kulturstaat untermauert,
- dies die Existenz der dafür unabdingbaren Künstlersozialversicherung sichert,
- dies verhindert, dass die Steuerzahler, die keine künstlerischen Leistungen in Anspruch nehmen, die finanziellen
- Löcher der Künstlersozialkasse stopfen müssen,
- dies zur Abgabengerechtigkeit führt, indem tatsächlich alle Einrichtungen und Unternehmen, die freischaffende
- Künstler und Publizisten – auch lehrende – beschäftigen, zur Zahlung der Abgabe herangezogen werden,
- dies der ständigen Steigerung der Abgabenlast der Einrichtungen und Unternehmen nachhaltig entgegenwirkt.
Die Petition kann auch online gezeichnet werden und damit die Forderung nach einer Prüfpflicht, die letztlich auch vielen Musiker, Sängern und Chorleitern zugute kommt, unterstützt.
Johannes Pfeffer, 20. Jul 2013, Singen und Stimme, Vereinsführung, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.