Änderung bei der Umsatzsteuerbefreiung für die Zahlung pauschaler Aufwandsentschädigung in Vereinen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat durch Änderung des Umsatzsteuer Anwendungserlasses die Umsatzsteuerbefreiung für die Zahlung pauschaler Aufwandsentschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit ausgeschlossen. Werden die Aufwände pauschal erstattet, ist grundsätzlich keine Umsatzsteuerbefreiung mehr möglich, so dass stattdessen der tatsächliche Zeitaufwand von Ehrenamtlichen umfänglich dokumentiert werden muss. Diese vom BMF verlangte Dokumentation bringt einen enormen organisatorischen Mehraufwand für Ehrenamtliche sowie Verbände, Vereine und Organisationen mit sich.
Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „… Die aktuellen Änderungen des Anwendungserlasses zur Umsatzsteuer führen … zu erheblichen Mehrbelastungen für die bürgerschaftlich tätigen Menschen in unserem Land. Bereits heute sehen sich viele Ehramtliche sowie Verbände, Vereine und Organisationen mit einer kaum überschaubaren Menge von gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften konfrontiert. … Gerade bei jüngeren Menschen gibt es immer weniger Verständnis für die zunehmende Bürokratisierung im Ehrenamt, zumal die Zeitressourcen aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt knapper werden.“
Der Deutsche Musikrat bittet Bundesfinanzminister, Dr. Wolfgang Schäuble, auf die Erhebung von Umsatzsteuer auf pauschalierte Aufwandsentschädigungen im Ehrenamtsbereich zu verzichten und die entsprechende Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses durch eine praxisnahe Regelung zu ersetzen.“
Pressemitteilung des Deutschen Musikrats vom 17.4.2012
Johannes Pfeffer, 20. Mai 2012, Vereinsführung, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.