Aktuelles Editorial SINGEN, Ausgabe April 2011
Liebe Sängerinnen und Sänger,
diesmal dient mir die Rubrik „Vereinsrecht“ im Block Vereinspraxis zur Themenfindung für mein Editorial. Der Staat – so hat Ernst-Wolfgang Böckenförde gesagt – lebt von Voraussetzungen, die er nicht selbst schaffen kann. Dies gilt auch für Verbände. Sie können sich nicht selber erschaffen, sondern beruhen auf dem Potential ihrer Mitglieder, auf deren Ideen, deren Anschauungen, deren Einsatzwillen, kurz zusammengefasst: auf dem Ehrenamt.
Dass ein Ehrenamt wahrgenommen werde, kann man nicht anordnen. Da gibt es keine Hierarchie, keinen Befehlsstrang. Das Ehrenamt lebt davon, dass es aus eigenem Antrieb wahrgenommen wird. So sind Sie es, die einzelnen Mitglieder des Schwäbischen Chorverbandes, die den Verband erst zum Leben erwecken und ihn tragen. Ihre Beurteilungen prägen den Verbandszweck, von Ihrem Engagement lebt die Verwirklichung dieses Zwecks. Darum bin ich Ihnen immer für einen Dialog, eine Bemerkung – gern auch eine kritische – dankbar, denn ohne Sie kann ich den Verband weder führen noch weiterentwickeln. Der Verband ist kein Selbstzweck, sondern Ihr Zweck! Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, Sie in Ihrer Arbeit zu unterstützen. Ich denke, dass Sie aus unserer Rubrik „Vereinsrecht“ viele nützliche Hilfen ziehen können.
Gerne danke ich darum bei dieser Gelegenheit dem Verfasser der Beiträge zur Rubrik „Vereinsrecht“, Ihrem und meinem Beisitzer im Präsidium des SCV, zugleich Verbandsjustitiar, Rechtsanwalt Christian Heieck, für seine regelmäßige Kolumne. Er verfasst sie kenntnisreich, solide, praxisnah und erleichtert damit die Arbeit des Ehrenamts.
Ihr
Eckhart Seifert
Präsident
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 29. Mrz 2011, Singen und Stimme, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.