Chorleben - S-Chorverband

November 2009

1 Jahr „Singen mit Senioren“ in Poppenweiler

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 25.11.2009, ARCHIV: Sängerkreis Mittlerer Neckar, Chöre 50+, Regionalchorverbände, Kommentare geschlossen

Singen Mit Senioren > kurz SMS genannt <  ist die „Jüngste“ Abteilung im Gesangverein Eintracht e.V. in Poppenweiler (gegründet im September 2008), beherbergt mit Abstand aber die „Ältesten“ Stimmen im Verein.

Die Singfreudigen, mit einem Durchschnittsalter von 77 Jahren sind mächtig stolz, dieses Probejahr singend gemeistert zu haben. Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 15 – 16 Uhr trifft sich der kleine, feine Chor im Saal der Zehntscheuer in Poppenweiler. Volkslieder, Schlager aus alten Zeiten, Schunkellieder und Lieder im Jahres-Kreislauf stehen immer auf dem Programm.

Um mehr Klangfülle im SMS-Chor zu erreichen, wird noch die eine oder andere mutige singfreudige Stimme zwischen 65 und …!!! gesucht. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich!

Fragen zum SMS-Chor beantworten wir gerne unter Tel. 07144 807240.

Schnuppern Sie mal bei uns rein! Wir freuen uns auf Sie!

Gisela Bura


Yes we can – Our World of Music

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 25.11.2009, ARCHIV: Sängerkreis Mittlerer Neckar, Regionalchorverbände, Kommentare geschlossen

Was macht man als verliebter junger Mann, wenn man morgens ohne die Liebste aufwacht? – Man macht sich auf die Suche nach ihr!

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Gesangverein Vulkania feiert 20jähriges Bestehen des Kinder- und Jugendchors

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 20.11.2009, ARCHIV: Chorverband Enz, Kommentare geschlossen

Tosenden Applaus heimsten der Kinder- und Jugendchor der Vulkania Oberriexingen, die „Vulkids“ und „Magma“, bei zwei Aufführungen des Geburtstags-Musical „Prinz Owi lernt König“ vor rund 400 Besuchern in der Festhalle in Oberriexingen ein.
Passend zum 20. Geburtstag ihrer Nachwuchsformation trafen die Macher des Gesangvereins zusammen mit ihrem Chorleiter Martin Falk mit der Musical-Inszenierung wieder einmal ins Schwarze. In „Prinz Owi lernt König“ präsentierten fast 50 Kinder zwischen 6 und 16 Jahren ein breites Spektrum von modernen Jazz- und Popsongs über flotten Rap bis hin zu stimmungsvollen Balladen; alles glänzend verpackt in einer witzig-schrägen Story über den täglichen Wahnsinn rund ums Großwerden und Pubertieren und den damit verbundenen Erziehungshürden.
Das geliebte Prinzenkind Owi von Schloss Dauseck – überzeugend gespielt von Julia Stefani – will unbedingt jeden Monat Weihnachten feiern. Das nervt nicht nur den skurrilen Hofstaat um Don Antello (Nadira Grässle), sondern auch die Mama Königin, gespielt von Anna Offenborn. Sie ist der Meinung, dass es für ihren Sohn an der Zeit sei, endlich etwas Richtiges zu lernen. Da Reisen bekanntlich bildet, beschließt man bei Hofe nach eingehender Beratung durch „Dr. Meyers lebendigen Reisekatalog“, Owi samt Sonnencreme, Krone und Kamel nach Arabien zu entsenden. Dort erwarten ihn und sein Gefolge bereits Scheich Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah alias Thommy Sallinger und dessen „Täubchen“, Prinzessin Leila (Anna Neumann). Auch ein eitler Paradiesvogel und vorwitzige Sternschnuppen haben Owi einiges zu erzählen, der im fernen Wüstenreich jedoch schon bald ziemliches Heimweh nach dem „schönen Enztal“ verspürt und plötzlich ganz vernünftig wird. Und so erklingt denn im Finale zufrieden von allen Seiten:„Das kleine Glück kommt jeden Tag. Halt es mit beiden Händen fest und bring‘s nach Haus“.
Rhythmisch unterstützt wurde der Chor von Andreas Hertzberg am Schlagzeug, Johannes Offenborn am Bass und Florian Plag an der Gitarre. Am Klavier begleitete Chordirektor Martin Falk, in dessen bewährter Hand zudem die musikalische Gesamtleitung lag. weiterlesen »


Traurig, aber wahr!!! Siehe Bericht v. 15.11.2009

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 18.11.2009, Chorverband Ulm, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Es dürfte wohl vorläufig der letzte Bericht in diesem Szenario sein! Die Bildungesmisere betreffend „Musik an unseren Schulen“ wird von höchster Stelle nicht akut wahrgenommen – egal wer immer sich darum bemüht. Bitte lesen Sie den nachfolgenden Auszug aus der SÜDWEST PRESSE ULM vom 16. November 2009 – Bildungsverband: „Einzelfach Musik soll bleiben“
Zitat:
„Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg schließt sich dem Protest der Musikhochschulen gegen eine Unterbewertung des Faches Musik an Grund- und Hauptschulen an. „Wir fordern eine Rückkehr zu den alten Einzelfächern“, sagte VBE-Sprecher Michael Gomolzig gestern in Stuttgart. Der Zusammenschluss von Musik, Kunst und Handarbeit in den Grundschulen oder Musik, Sport und Kunst in den Hauptschulen sei ein Irrweg der Bildungspolitik. „Da singt dann der Klassenlehrer am Morgen ein Liedchen mit seinen Schülern und schon ist die Musik abgehakt“, kritisierte Gomolzig. Derzeit gebe es einen Trend, Musik und Kunst als zweitrangig im Vergleich zu Deutsch, Englisch und Mathematik einzustufen.
„Besonders schlimm ist, wir haben nicht einmal die Eltern hinter uns“, monierte der VBE-Sprecher. Er habe selbst schon erlebt, dass sich Eltern bei einer Weihnachtsaufführung in der Schule beklagt hätten, dass für die Vorbereitung mal eine Mathematikstunde ausfiel. Angesichts der Widerstände von Landesregierung und vielen Eltern macht sich der Verband keine Hoffnung auf eine schnelle Änderung der Verhältnisse. „Vielleicht bei der nächsten Bildungsplanreform, die 2014 stattfinden könnte“, sagte Gomolzig. Aus gutem Grund sei das Fach Musik ja weder an der Realschule noch am Gymnasium vom Stundenplan verschwunden“. ddp

Anmerkung:Traurig. Kleiner Felix-Vogel flieg. Wohin? Hoffentlich wirst du nicht zu der Art der aussterbenden Vögel zählen, sobald du in die erste Grundschulklasse mitfliegen solltest.
Gertrud Schure, Chorverband Ulm


Chor meets Rap – ein gelungenes Experiment – Klassik und Rapp vereint

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 17.11.2009, Chorverband Karl-Pfaff, gemischte Chöre, Kommentare geschlossen

Männer rappen und singenDas von Chorleiter Gerhard Werz vorsichtig als Experiment angekündigte CROSSOVER-EVENT mit seinem Kammerchor Chorschule Esslingen „dem RAP zu begegnen“ endete mit Standing Ovations. Niemand konnte sich vorstellen, wie das gehen sollte: Ein Chor und eine Rap-Crew in einem Konzert, auf einer gemeinsamen Bühne. Die Freude über den Erfolg war bei allen Beteiligten groß. Der mit Projektchoristen verstärkte Chor präsentierte sich gut vorbereitet, mit frischem, ausgewogenem Klang, die Stile der jeweiligen Literatur gut treffend. „Mit Musik geht alles besser“ war der heitere Opener. Im „Klassikteil“ folgten dem wunderschön gesungenen Schubert „O Sonne, Königin der Welt“ zwei Kompositionen des „Jubilars“ Josef Haydn, die sich augenzwinkernd mit Alltagsthemen befassten. Die einzelnen Programmelemente wurden begleitet von der „Klassik-Moderatorin“ Leila Sulyok und dem „Rap-Moderator“ Lars Lehmann. Beide erläuterten en passant in launigen Worten, „Crossover“, „Rap“ und „HipHop-Kultur“. Ein gut aufgelegtes Publikum ging von Anfang an mit und man sah nur sehr fröhliche und begeisterte Gesichter. Dass Instrumental-Titel von Chören mit „da-ba-da-ba-du“ gesungen werden ist nicht neu, aber Gerhard Werz erweiterte das Material um Originalelemente. Als Einleitung spielte Stephanie Werz (Violine) den Anfang des Originals der berühmten  „Romanze in F“ von  Beethoven, bevor der Chor die Orchesterstimmen übernahm.  Der zeitgenössische Titel „Männer mag man eben“ brachte einen deutlichen Schritt im sogenannten Stilmix des Crossover. Zwei jungen Männern sangen und rappten. Zwei Titel von ABBA schlossen Teil 1 des Abends ab.

Den zweiten Teil eröffnete die „Rap-Fraktion“. Vorsicht jetzt wird’s laut stand in vielen Gesichtern. Aber auch das war gut geplant und die Sängerin Leonie Werz eröffnete mit einem sehr gefühlvollen Song, mit professionellem Sound, der die Gesichter schnell strahlen ließ und den einsetzenden Rap, diesen „schlagfertigen“ Sprechgesang, in eine wunderbare Klangwelt eingebunden hat. Sie bot mit den Rappern Samadhi, Herr Lehmann und Loopuz, einen faszinierenden, professionellen Auftritt, gut abgemischt von Bastian Dowedeit  (Sound). Zwar stand das Publikum nicht wie sonst an der „Rampe“ aber es wurde von dem Präsentierten mitgerissen. Als auch noch zwei leibhaftige Breake-Dancer sich auf der Bühne austobten war das Publikum vollends aus dem Häuschen. Mit Titeln wie „City Sound“, „Glückspilz“ und „Playlist“ habe die Rapper viele Klassik-Chor-Fans zu den ihren gemacht. Beim letzten Rap „Schau Dich um“, trat der Chor „im Background“ singend auf. Ein toller Moment und eine weitere schöne musikalische „Berührung“. Als Höhepunkt ausgelobt war das abschließende Gemeinschaftswerk „Das Lied von der Glocke“ von Friedrich von Schiller. Zu dessen 250. Geburtstag wurden Elemente aus diesem Werk genommen, für den Chor und einige Soli – von Gerhard Werz selbst als „Meister“ gesungen,  aus der Komposition von Andreas Romberg und dazwischen eigens komponierte Soul- und Rap-Elemente. Die nicht musizierten Teile wurden original rezitiert. Es ist zu wenig Raum, um diese herrliche Kombination zu beschreiben. Aber es war ein faszinierendes Erlebnis, wie gut sich die Rap-Fraktion mit dem Inhalt musikalisch auseinandergesetzt und mit höchster, professioneller Präzision ihre Kompositionselemente in die Glocke zwischen Original-Kompositionen von Romberg für Solo, Doppelquartett, Chor und Rezitation (Leila Sulyok und Elisabeth Werz) eingefügt hat. Da wurde von allen Verantwortlichen ganze Arbeit geleistet. Alle Ausführenden können stolz sein auf diesen wunderbar gelungenen Auftritt. Schiller wäre sicher genauso begeistert gewesen.


Sängerbund RSK feiert 150. Geburtstag mit dem Montanara Chor

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 17.11.2009, Chorverband Karl-Pfaff, gemischte Chöre, Kommentare geschlossen

Jubiläum - der RSK wurde 150 Jahre alt„Welch ein Fest, welch ein Abend voll Freude“ – schwärmte Ernst Eisele, Vorsitztender des Sängerbundes RSK, nach der von Michael Gutwein mit Charme, Witz und Humor moderierten Jubiläumsgala im vollbesetzten Neckarforum. Der Traditionschor des Sängerbundes hatte den Akzent für die Jubiläumsgala gesetzt, nämlich ein Hoch auf Festfreuden. Er begrüßte die Gäste mit einem Querschnitt aus der Operette „Die Fledermaus“. Unter dem temperamentvollen Dirigat von Alevtina Prokhorenko sprang der Funke der Fröhlichkeit auf das Publikum über. Der vor zwölf Jahren gegründete junge Chor VoicES begeisterte mit seinen Liedern. Ein Höhepunkt war der gemeinsame Auftritt mit dem Chor Accordina aus Esslingens Partnerstadt Vienne mit der „Bohemian Rhapsody“ von Freddy Mercury. Die Jazztanzgruppe des TSV RSK Esslingen zeigte die von Jutta Lowin-Leisterer choreografierte getanzte Show „Die Bar“, bei der die jungen Damen es beim Putzen der Bar langsam angehen ließen, doch beim wirklichen Barleben Temperament zeigten. Die ES-music-fans, eine routinierte Jazzband aus RSK, begeisterten mit Hits von Duke Ellington und Glenn Miller. Ob Saxofon, Trompete, Klarinette, Klavier, Baß oder Schlagzeug, jeder einzelne erhielt den verdienten Beifall. Mit Chorgesang begann der Abend, mit Chorgesang klang er auch aus. Der Montara Chor, der im vergangenen Jahr sein 50jähriges Bestehen gefeiert hatte, wurde vom Publikum begeistert empfangen. Mit Dimitri Prokhorenko am Dirigentenpult sangen sich die 15 Sänger in die Herzen der Zuhörer. Aber auch schwermütige russische Lieder und dann wieder feurige spanische und italienische Melodien brachten das Publikum zum Schwelgen.Die erwartete vom 1. Vorsitzenden Ernst Eisele in seiner Begrüßungsrede angekündigte Überraschung gab es dann zum guten Schluss. Die Sänger des Traditionschors zelebrierten – und das wird sicher einmalig bleiben – zusammen mit dem MontaraChor aus der klassischen Chorliteratur das Lied „Es löscht das Meer die Sonne aus“. Eine gelungene Überraschung für Akteure und Zuhörer.


Kindergarten Ohmden mit dem Gütesiegel „Felix“ ausgezeichnet

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 17.11.2009, Chorverband Karl-Pfaff, Nachwuchsarbeit, Kommentare geschlossen

Felixverleihung in OhmdenSingen ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit im Kindergarten und der Bildung und Entwicklung unserer Kinder. Es stärkt nicht nur die Lunge, richtig singen können stärkt auch das Selbstbewusstsein der Kinder. Singen fördert die Sprachentwicklung, die kognitive und die soziale Kompetenz.

Aus diesem Grund ist im Ohmdener Kindergarten das gemeinsame Singen fester Bestandteil der täglichen Arbeit. Gesungen wird im Morgenkreis, bei Singspielen, an Festen und Geburtstagen. Die Voraussetzungen waren in Ohmden erfüllt und man hatte sich somit um den FELIX beworben.

Im Beisein von Bürgermeister Merkle, den Herren Steffl und Prof. Herzinger vom Gesangverein Liederlust Ohmden, und zahlreichen Eltern würdigte Frau Heide Gerster (Felixverantwortliche) Anfang November die Arbeit im Ohmdener Kindergarten und überreichte die von Dr. Henning Scherf unterzeichnete Urkunde und den „Felix“.

Die Kinder stellten sodann auch ihr Können unter Beweis und sangen das Lied „Bruder Jakob“ gleich in 4 Sprachen, deutsch, französisch, italienisch und spanisch.


„So’n Quatsch“ vom Chor „illCanto“ der Eintracht Illingen

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 16.11.2009, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

So’n Quatsch“ macht Laune!
Musikalische Viechereien und andere Choriositäten!
Von dieser guten Laune wollte sich das Publikum nichts entgehen lassen und füllte die Illinger Stromberg-Halle bis auf den letzten Platz.
Was man nun unter den Programm-Blöcken „Viechereien“, „Beziehungskiste“, „Missgeschick“ zu hören und zu sehen bekam war Hochniveau-Kommedie, unter der Leitung von Chorleiter Jürgen Huttenlocher. Diesem findigen Musiker war es ein Anliegen einmal Erstaunliches und Kurioses aus dem deutschsprachigen Liedgut umzusetzen in vergnügte Chorbeiträge. Den Sängerinnen und Sängern war es ins Gesicht geschrieben, welchen Spaß sie selbst an ihren „Choriositäten“ hatten.
Moderiert wurde der Ablauf von Markus Bopp – er ist ein wortgewandter Kabarettist – der mit ganz eigenem Witz und Humor an das Publikum hohe Anforderungen stellte und  keine Verschnaufpause während der Umbau- und Umstellungspausen zuließ.
Bei „Viechereien“ wurden die Missgeschicke eines Lamas besungen und ein tierischer Sängerwettstreit wurde stimmlich sehr gekonnt und amüsant bestritten. Natürlich durfte auch „Old Mc Donalds Farm“ nicht fehlen
Danach erfuhr man beim flotten Auftritt der Jazztanzgruppe des SV Illingen, wie Frau den Mann am liebsten sieht – im Feinripp.
Dann kamen sie, die Männer. Sie nennen sich „6 für 4“ und sind ein virtuoses Männerensemble, ebenfalls unter der Leitung von Jürgen Huttenlocher.
Köstlich was da zu sehen und hören war. Mit dem Lied „Männer“ begann die Beziehungskiste dann so richtig. Keck hielten die  illCanto-Frauen dagegen „So schön kann doch kein Mann sein“. Das führte zu rührenden Szenen, die in der Erkenntnis mündeten: „Du passt so gut zu mir“ und dem innigen Wunsch „Ach bitte – lass mich dein Badewasser schlürfen“ und endete als „Sommermädchenküssetauschelächelbeichte“. Unterstrichen wurde dieses wunderbar bewegte Lied noch mit der passenden Frühlingsstimmung, die ein kleines Orchester mit Glasharfen, Wassergeplätscher und Vogelgezwitscher zauberte.
Aus dieser Stimmung wurde das Publikum dann wieder in die Realität zurückgeführt und hörte einiges darüber, was so alles an Missgeschicken passieren kann:  Zum Beispiel, was einem betrunkenen Seemann alles passieren kann und was geschieht, wenn ein braver Alb-Bauer einen Geißbock an den Zug bindet und am Ziel der Fahrt nur noch den Kopf derselben vorfindet?
Bekannte Volkslieder kamen da in neuen, nicht ganz einfachen Chorsätzen zum Vortrag – einzigartig, wie die örtliche Presse den Abend beschrieb.
Bei allem Klamauk kam die Qualität nicht zu kurz. Jürgen Huttenlocher hatte mit seinen Sängerinnen und Sängern anspruchsvolle Lieder mit außergewöhnlichen Interpretationen einstudiert. Selbst die eingeforderten Zugaben  waren ungewöhnlich. Der Chor gab noch so einige „Missgeschicke“ während der Chorproben zum Besten und mit „Jetzt isch Schluss!“ verabschiedeten sich die Vokalisten von einem tosenden Publikum.


Festwochenende „Liederkranz“ Feldrennach e.V.

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 16.11.2009, ARCHIV: Chorverband Enz, Kommentare geschlossen

Zwei Tage gab es jede Menge Chormusik in Feldrennach, organisiert und mit dargeboten vom Gesangverein „Liederkranz“.
Das Songfestival des jungen „Good News“-Chores am Samstagabend lebte von Vielfalt und Abwechslungsreichtum. So waren drei ganz unterschiedliche junge Chöre zu hören. „Good News“, seit Januar mit Simone Unger unter neuer Leitung, präsentierte stolz die ersten einstudierten Lieder und begann dabei schwungvoll mit „Free at last“. Der „Neue Chor MG Arlinger 07“ wartete mit afrikanischen und südamerikanischen Rhythmen zur Trommel von Chordirektorin Katrin Pötsch auf, und „Young G’sang Pfaffenrot“ lieferte eine, vom Publikum begeistert beklatschte Bühnenshow ab, mit Glitzerschals und Zylindern zu Klassikern wie „Puttin‘ on the ritz“. Beeindruckend das temperamentvolle Solo von Chorleiter Markus Becht bei „Alane“ von Wes. Fürs Auge gab es dazwischen Tanzeinlagen der Landesliga-Turnerinnen des TV Feldrennach und artistische Keulenjonglagen der Gruppe „Jonglart“.
Glanzpunkt war sicher der Auftritt der „Black Men Group“ aus „Good News“-und Gastsängern, von der Vorsitzenden Petra Allion passend als „Feldrennachs Antwort auf die „Blue Men Group““ angekündigt. Ganz in Schwarz mit dunklen Sonnenbrillen, von Kontrabass und eigenem „Schnipser“ begleitet, verbreiteten sie „Fieberheiße“ Stimmung. Zum Ausklang des Abends unterhielt das Feldrennacher „Eigenprodukt“ „The March Project“.
Beim traditionsreichen Herbstfest am Sonntagmittag gaben sich neben dem Stammchor von Gastgeber „Liederkranz“ mit Volksweisen gleich drei weitere Chöre ein Stelldichein. Der Kinderchor Arnbach-Langenbrand-Gräfenhausen unter Esther Klöttschen-Rau präsentierte nachdenkliche Stücke mit Soloeinlagen ebenso wie Jim Knopfs lebhaftes „Eine Insel mit zwei Bergen“, der Sängerbund Arnbach sang neben launigen Weinliedern Comedian Harmonists-Stücke, und die „Freundschaft“ Conweiler hatte mit Chorleiter Bernd Philippsen Schlager und Evergreens wie „Über den Wolken“ im Gepäck. Den Abschluss im Reigen der Gäste machte der Akkordeon-Spielring Schwann unter seiner Dirigentin Carmen Rayker.
Verabschiedet wurden die Gäste mit einem Lied, vom Stammchor vorgetragen, „Nehmt Abschied Brüder“.


„Haftung von Vereinsvorständen“ – und eine erfreuliche Nachricht

Johannes Pfeffer, 16.11.2009, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Für die ca. 550.000 Vereine in Deutschland sind der 2. Juli und der 18. September 2009 wichtige Landmarken. Zunächst hat der Deutsche Bundestag eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände beschlossen, dann hat der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt.

Es besagt im Wesentlichen, dass die Haftung von Vereinsvorständen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird.

Das Gesetz ist am 03.10.2009 in Kraft getreten.

Im praktischen Vereinsleben hörte man in der zurückliegenden Zeit immer mehr und immer deutlicher das Bedenken, für sein Handeln als Vorstand in – unübersehbare – Haftung genommen zu werden. Das hat viele tüchtige Vereinsmitglieder davon abgehalten, Verantwortung im Verein zu übernehmen; das hat auch mach einen in die Agonie getrieben, nachdem keiner die Verantwortung mehr übernehmen wollte.

Freude am und Erfolg im Ehrenamt stellen sich ein, wenn man kundig, aber angstfrei, also mutig, aber nicht gedankenlos seine Arbeit tun kann. Dazu sollte man zunächst in etwa wissen, was bei der Vereinsführung zu beachten, was zu vermeiden ist; dies ist ein überschaubarer Bereich, für den sich ein Vereinsvorstand durch entsprechende Broschüren oder von vielen Verbänden angebotene Fortbildungsveranstaltungen mit relativ wenig Aufwand Kenntnis und Kompetenz aneignen kann.

Es passiert aber selbstverständlich immer wieder einmal etwas. Vereinsvorstände sind auch nur Menschen. Und wie schnell ist der Radfahrer bei Glatteis vor dem Eingang des Vereinsheims gestürzt, wurde ein Förderantrag zu spät abgegeben, hat man beim Hallenmietvertrag die Vertragsstrafe übersehen; es kann einem manches einfallen, was die Haftung des Vorstandes in der Schuldform der einfachen Fahrlässigkeit begründen könnte.

Unwissen macht Angst, macht besorgt und skeptisch bei der Frage, ob man ein Vorstandsamt annehmen soll. Hinzu kommt, dass Haftung und Schadenersatz in unserer Gesellschaft breit diskutierte, in der Medienlandschaft täglich beobachtbare Vorgänge sind: Der Kunstfehler beim Arzt, die Haftung der Bankvorstände für geplatzte Kredite, die Haftung von Bürgermeistern und Kommunalbeamten in Vergabe- und Haushaltsfragen, die Haftung der Rechtsanwälte und Steuerberater für fehlerhafte Beratung oder die Amtshaftung der Behörden für fehlerhafte Baugenehmigungen oder die Verletzung der Verkehrsicherungspflicht.

Dadurch ist auch gerade für die Vereinsarbeit ein Klima entstanden, welches sich auf die Bereitschaft vieler ungünstig auswirkt, im Verein Verantwortung zu übernehmen.

Man arbeitet schließlich ehrenamtlich und meist unentgeltlich als Vereinsvorstand. Da will man nicht auch noch den Kopf hinhalten müssen, wenn einmal etwas schief geht.

Und genau hier setzt die neue gesetzliche Regelung an.

Der neue § 31 a BGB hat folgenden Wortlaut:

 

 

Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

 

[1] Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500,00 € jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins.“.

 

Das heißt: Nicht jedes Vorstandsmitglied kommt in den Genuss dieses Haftungsprivilegs.

Voraussetzung ist zunächst die Unentgeltlichkeit. Nun haben schon immer alle Vorstandsmitglieder das Recht, ihre konkreten, nachgewiesenen Auslagen (Porto, Reisekosten etc.) zu verlangen, soweit diese notwendig waren oder für notwendig gehalten durften.

Diese Entschädigung für nachgewiesenen Aufwand ist hier nicht gemeint; sie fällt noch unter den Gesichtspunkt der Unentgeltlichkeit.

Auch wenn ein Vereinsvorstand nicht mehr als 500,00 € pro Jahr von seinem Verein als Ehrenamtspauschale erhält (die er im übrigen nach § 3 Ziff. 26 des Einkommensteuergesetzes auch nicht versteuern muss!), wird er/sie haftungsrechtlich wie ein unentgeltlich tätiges, ehrenamtliches Vorstandsmitglied behandelt und kommt in den Genuss der Haftungserleichterung. Diese Verbesserung für Vereinsvorstände ist im Gesetzgebungsverfahren, genauer: Im Verfahren vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, eingefügt worden.

Darüber hinausgehende Vergütungen für Vorstände, die ohnehin in der Satzung geregelt oder von der Mitgliederversammlung beschlossen werden müssten, lassen das Haftungsprivileg entfallen. Wer mehr für seine Vorstandstätigkeit bekommt, soll auch für einfache Fahrlässigkeit haften. Jedenfalls vom Grundsatz her. Auch in diesen Fällen kann die Satzung – wie bisher auch – eine Haftungsbeschränkung vorsehen.

In der Vergangenheit war allerdings nie sicher und abschließend geklärt, ob solche Haftungsbeschränkungen in der Satzung von der Rechtsprechung akzeptiert werden. Auch diese Rechtsunsicherheit wird mit der gesetzlichen Neuregelung beseitigt.

Unter Vorstand im Sinne von § 31a Abs. 1 BGB dürfte i. Ü. neben dem gesetzlichen Vorstand (§ 26 BGB) jedes Vorstandsmitglied zu verstehen sein, das zur eigenverantwortlichen Erledigung vom Vorstandsaufgaben berufen ist. Damit sind praktisch alle ehrenamtlichen Vereinsvorstände in das Haftungsprivileg eingeschlossen.

Ein Wort zu den Haftungsbeziehungen: Wenn der Vorstand in Ausübung seines Vorstandsamtes (wenn er wie ein Privatmann handelt, haftet er auch wie ein solcher, nämlich nach wie vor unbeschränkt) einen Schaden verursacht, kann dies ein Schaden eines Vereinsmitglieds sein, eines Dritten oder des Vereins selbst. Der Verein beispielsweise durch verspätete Förderantragstellung, das Vereinsmitglied oder ein Dritter beispielsweise dadurch, dass vergessen wird, den Weg zum Vereinsheim zu streuen.

Selbstverständlich kann der Vorstand nicht erwarten, dass auch seine Haftung gegenüber einem Dritten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird, dem er einen Schaden zufügt. Hier haftet er dem Dritten weiterhin unbeschränkt, und das ist auch richtig. Aber: Der Gesetzgeber hat auch hier für eine Entlastung ehrenamtlicher Vorstände gesorgt, in dem er dem Vorstand einen Anspruch darauf zugestand, dass der Verein für ihn diesen Schaden trägt.

Der Gesetzeswortlaut hierzu:

 

§ 31 a Abs. 2

Ist der ehrenamtlich und unentgeltlich tätige Vorstand einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.“.

 

Damit ist der ehrenamtliche Vorstand, der außer nachgewiesenem Aufwendungsersatz und max. 500 € pro Jahr keine Zuwendungen vom Verein erhält, haftungsrechtlich sehr gut gesichert. Es leuchtet ein, dass eine Haftung fortbestehen soll, wenn in der Schuldform von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein Schaden – bei wem auch immer – herbeigeführt wurde.

Diese gesetzgeberische Entscheidung war – und ist – nicht unumstritten. Die Bundesregierung äußerte Bedenken: Diese Haftungsbeschränkung belaste Vereine und Vereinsmitglieder, die bei Schäden, die das Vorstandsmitglied fahrlässig verursacht hat, leer ausgingen. Schließlich könnte einem Vereinsmitglied ein ganz erheblicher Schaden entstehen (man denke nur an die Querschnittslähmung als Folge eines Glatteissturzes); auch hier soll das Vorstandsmitglied seinem Vereinsmitglied bei einfacher Fahrlässigkeit nicht haften.

Dies gilt – wie gesagt – bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt es bei der Haftung wie bisher.

Der Gesetzgeber hat berücksichtigt, dass die Haftungsbeschränkung des Vorstands gegenüber den Mitgliedern seines Vereins schwere Folgen eines betroffenen Vereinsmitgliedes haben kann, wie das eben genannte Beispiel zeigt. Deshalb hat der Gesetzgeber in § 40 BGB die Regelung aufgenommen, dass der Wegfall der Haftung für einfache Fahrlässigkeit gegenüber Vereinsmitgliedern durch die Satzung abbedungen werden kann. Davon werden sicher viele Vereine Gebrauch machen, um die eigenen Vereinsmitglieder zu schützen. Auch gerade im Hinblick auf die Versicherbarkeit sind hier noch eine Reihe von offenen Fragen zu klären, über deren Antwort wir berichten werden.

 

Auch der Verein kann in eine unangemessen ungünstige Situation geraten, wenn er entweder für einen hohen Schaden gerade stehen muss, den der Vorstand in einfacher Fahrlässigkeit (bei einem Dritten) verursacht hat, oder er erleidet einen hohen eigenen Schaden, der auch mit der Folge einer Zahlungsunfähigkeit des Vereins einhergehen kann.

Deshalb favorisierte die Bundesregierung eine „Versicherungslösung“; der Verein solle auf eigene Kosten das Haftungsrisiko des Vorstandes durch eine Versicherung abdecken.

Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich diese Auffassung nicht durchgesetzt, so dass der Bundesrat am 18.09.2009 dem Gesetz in dieser Form zustimmte.

Der Vorhang zu – und viele Fragen offen. Das Thema Vorstandshaftung hat mit diesem Gesetz sicherlich nicht sein „Aktualitätsende“ gefunden.

Erfreulich ist indessen, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat noch vor den Bundestagswahlen dieses Gesetzgebungsvorhaben zum Abschluss gebracht hat und auf diese Weise das Ehrenamt des Vorstandes in seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung eine gesetzgeberische Würdigung erfahren hat. Ist zu hoffen, dass die Vereine von diesem „Mutmachen“ des Gesetzgebers bald und vollständig Kenntnis erhalten und dadurch ermöglicht wird, dass Vorstandsämter wieder mit Zuversicht und Optimismus übernommen werden.

 

 

Verfasser

Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Eisenmann ? Wahle ? Birk, Rechtsanwälte, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart, Telefon 0711/2382422/3, Fax 0711/2382555, Email stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de, www.ewb-rechtsanwaelte.de

Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtspraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.


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