Chorleben - S-Chorverband

Ehrungen online beim SSB

Das lästige Ausfüllen eines schriftlichen Antragsformulars für Ehrungen des Sängergaues, des Landesverbandes und des Deutschen Sängerbundes gehört der Vergangenheit an!
Seit 2003 steht für alle Vereine im Schwäbischen Sängerbund ein zeitsparender Service zur Verfügung:
Sämtliche Anträge auf Ehrung für langjähriges Singen und Chorleitertätigkeit können ONLINE über das Internet gestellt werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Anträge auf Ehrung durch den jeweiligen Sängergau, den Schwäbischen Sängerbund oder Deutschen Sängerbund handelt. Durch eine neu eingeführte Internettechnik wird die jeweilige Gaugeschäftsstelle und die Geschäftsstelle des Schwäbischen Sängerbundes wesentlich entlastet.
Die Anträge auf Ehrung können ohne Medienbruch weiterverarbeitet und die dazu gehörende Urkunde direkt aus dem Antragsformular gedruckt werden. Zusätzliche Software ist dabei nicht erforderlich. Durch
diese Arbeitsweise wird die Bearbeitung von Ehrungsanträgen deutlich beschleunigt, Kosten können gespart werden.

Wer macht was ?
Nach dem Ausfüllen des Online-Antrags durch den Verein wird dasSystem so gesteuert, dass Ehrungsanträge für Ehrungen des Gaues auch nur bei der Gaugeschäftsstelle ankommen. Die Gaugeschäftsstelle erhält eine E-Mail mit einem Link zum Antrag. Der Online-Antrag kann jetzt per Mausklick überprüft und, falls erforderlich, nachbearbeitet werden. Zum Schluss wird direkt aus dem Antragsformular die Urkunde auf dem Drucker ausgegeben.
Die ONLINE ausgefüllten Anträge auf Ehrungen, die der SSB und DCV verleiht, gelangen zuerst als E Mail- Nachricht an die zuständige Gaugeschäftsstelle. Dort wird der Antrag geprüft, evtl. nachbearbeitet und freigeschaltet. Erst nach Freischaltung durch den Gau wird der Antrag bei der Geschäftsstelle des SSB sichtbar und die Bearbeitung beim SSB erfolgt analog der beim Gau beschriebenen Vorgehensweise. Der Datensatz wird dabei zur späteren Auswertung in einer Datenbank gespeichert.

Erweiterbar auf DSB-Ebene
Denkbar wäre auch die Weiterleitung der entsprechend ausgefilterten Anträge an den DSB mit der gleichen Technik. Die Urkunden könnten dann vom DSB ohne Medienbruch gedruckt werden. Der Eugen-Jaekle-Gau im Schwäbischen Sängerbund hat hier eine Vorreiterrolle übernommen und das System mit Erfolg bereits seit über einem Jahr im Einsatz.

Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen sind seitens der Chorverbände notwendig?
Es ist lediglich notwendig, dass auf der Internetseite des jeweiligen Sängergaues eine Verlinkung auf
die interne Seite des SSB mit den Ehrungsformularen stattfindet. Man kann sich beim SSB auch unter
www.ssb1849.de in den passwortgeschützten Bereich (nur für Gaue!) einloggen. Außerdem muss von der
Internetfirma für die erforderlichen Ehrungen jeweils ein neues Formular erstellt werden. Die Kosten für
den Gau sind, gemessen an der enormen Arbeitsersparnis, sehr gering. Mit dem Online-Antragsverfahren
hat der Schwäbische Sängerbund seinen Chorverbänden und allen Vereinen ein zeitgemäßes Mittel zur Verfügung
gestellt, das die Vereinsarbeit wesentlich erleichtert. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Sängerbundes (geschst@ssb1849.de) oder bei der EDV-Servicestelle des Eugen-Jaekle- Gaues info@eugen-jaekle-gau.de

Wolfgang Abele, EDV-Servicestelle des EJG

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 27. Apr 2007, Vereinsführung, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.

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