Förderaufruf für das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“
Anne_Stamer, 8.12.2022, Ankündigungen, Nachwuchsarbeit, Vereinsführung, Kommentare geschlossen
Wir möchten Sie heute auf den Förderaufruf des neuen Bundesprogramms „Das Zukunftspaket Bewegung, Kultur und Gesundheit“ des BMFSFJ aufmerksam machen, mit dem u.a. auch ausdrücklich die musische Aktivität junger Menschen gefördert werden soll.
Bewerben können sich insbesondere Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Da Musikvereine, Chöre & Orchester oft anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind, kommt die Förderung also auch für unsere Strukturen in Frage. Die Zuständigkeit für die Anerkennung sowohl als Träger der freien Jugendhilfe liegt beim örtlichen Jugendamt, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Eine Zuständigkeit durch das Landesjugendamt könnte gegeben sein, wenn der Träger in mehreren Jugendamtsbezirken tätig ist, oder landesweite Bedeutung besteht.
Die Webseite des BMFSFJ ist jetzt online mit Informationen zum Zukunftspaket, die Antragstellung soll ab Januar 2023 möglich sein: https://www.das-zukunftspaket.de/
Den digitalen Förderaufruf finden Sie hier:
Im Infoblatt wird die Struktur noch einmal verdeutlicht.