Abmahnungen hinsichtlich „Google Fonts“ fordern auch Chöre zum Handeln auf
Anne_Stamer, 6.10.2022, Vereinsführung, Kommentare geschlossen
Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen
Mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts München (Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) kommt es aktuell zu einer Abmahnwelle. Jeder Chor, der eine eigene Website betreibt und „Google Fonts“ eingebunden hat, sollte prüfen, ob er betroffen sein könnte. Konkret geht es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, weil die „Google Fonts“ einer Webseite nicht lokal gespeichert sind, sondern über diese „Google Fonts“ die IP-Adresse des Besuchers an den Sitz von Google in den USA weitergeleitet wird.
Die Auseinandersetzung betrifft die dynamische Einbindung von „Google Fonts“, welche dazu führt, dass durch den Besuchenden eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut und die Schriftart von dort geladen wird. Da hierbei die IP-Adresse des Besuchenden und zugleich ein personenbezogenes Datum übermittelt wird, unterliegt der Vorgang der DSGVO. Eine Einwilligung des Besuchenden sei hierfür Voraussetzung. Das Gericht stellte in dem verhandelten Fall fest, dass eine solche Einwilligung nicht erfolgte und verwies darauf, dass der Betreiber auch auf die statische Einbindung hätten zurückgreifen können. Bei dieser Funktionsweise wäre es nicht zu einer entsprechenden Datenverarbeitung gekommen. Die Richter billigten einen Schadensersatz von 100 Euro zu. weiterlesen »