Chorleben - S-Chorverband

Oktober 2013

Handreichung zum Datenschutz im Verein

Johannes Pfeffer, 22.10.2013, Vereinsführung, Kommentare geschlossen

Um ihre Arbeit durchführen zu können, müssen Vereine personenbezogene Daten erheben, beispielsweise die Kontodaten und Adressdaten von Mitgliedern. Aber auch bei der Bestellung von Eintrittskarten, der Einladung von Ehrengästen oder der Organisation einer Freizeit werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg hat bereits im vergangenen Jahr eine Handreichung herausgegeben, welche darlegt, welche Daten zu welchen Zwecken erhoben und verarbeitet werden dürfen und wie diese zu speichern sind. Die Handreichung bezieht sich direkt auf das Bundesdatenschutzgesetz und ist mit entsprechenden Verweisen versehen. Eine Begriffserläuterung zu Beginn macht mit den Fachbegriffen vertraut.

Die Handreichung gibt es als pdf zum kostenlosen herunterladen unter: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/08/Datenschutz-im-Verein.pdf


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