Entschädigung für Neuanschaffung drahtloser Mikrofonanlagen
Johannes Pfeffer, 27.06.2012, Chorpraxis, Kommentare geschlossen
Im vorletzten Jahr wurden die durch die Bundesnetzagentur der bisher von drahtlosen Mikrofonanlagen genutzte Frequenzbereiche 790 bis 814 Megahertz/838 bis 862 Megahert, an die Mobilfunkanbieter vergeben. Dadurch stehen diese Frequenzen auf lange Sicht nichtmehr für Privatanwender und Vereine zur Verfügung. Seit 2011 gibt es über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Möglichkeit eine sogenannte „Billigkeitsleistung“ in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen Verlust durch die Frequenzvergabe auszugleichen.
Die betroffenen Funkmikrofone müssen nachweislich im Zeitraum vom 1.Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft worden sein. Anträge für Geräte mit einem Anschaffungswert von insgesamt weniger als 410 Euro sind nicht zulässig. In einem Antrag können mehrere betroffene Funkmikrofone zusammengefasst werden, soweit diese an einem Standort und innerhalb des selben Kanals genutzt werden. Für m
Weitere Informationen, sowie die Antragsformulare bietet das BAFA auf seiner Internetseite.