Chorleben - S-Chorverband

Februar 2014

Stipendium für Bildungsprogramm für junge Chormanager

Johannes Pfeffer, 21.02.2014, Fortbildungen, gemischte Chöre, Jugendchöre, Kinderchöre, Kommentare geschlossen

Die Chorjugend im Schwäbischen Chorverband schreibt zwei Stipendien für junge Chormanager aus. Mit dem Stipendium in Höhe von jeweils 500 € + 100 € Fahrkostenzuschuss wird die Teilnahme am Bildungsprogramm „Projektmanagement Chor“ der Deutschen Chorjugend unterstützt.

Angehende Chormanager_innen lernen an 4 Wochenenden, wie ein Chor als Marke funktioniert, wie die Auftritte aufregender werden, wie die Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit auch ehrenamtlich gut zu organisieren sind. Sie erleben die Macherinnen und Macher der Chorszene und der erfolgreichen Kulturbetriebe als Dozenten und als Projektleiter bei verschiedenen Chorevents. Sie bauen Netzwerke auf und können sich auch ganz praktisch ausprobieren: Das Abschluss-Projekt findet im Rahmen von Chor@Berlin 2015 statt.

An der Schnittstelle zwischen Gesang und Organisation, zwischen Chormusik machen und Chormusik vermarkten, zwischen Spaß und Professionalisierung, zwischen Netzwerk und persönlichem Erfolg setzt das neue Bildungsprogramm an.

Umfang des Stipendiums:

Die Chorjugend im Schwäbischen Chorverband übernimmt die Kosten in Höhe von 500 € für das Bildungsprogramm Projektmanagement Chor und einen einmaligen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 100 €. Weitere Kosten können nicht übernommen werden.

Bedingungen:

Der Stipendiat verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an allen vier Ausbildungsphasen. Der Stipendiat reicht nach jeder Arbeitsphase einen kurzen Bereich für den Blog www.singen-und-stimme.de und die Zeitschrift SINGEN ein.

Bewerbungsunterlagen:

Einzusenden sind die für die Bewerbung für das Bildungsprogramm Projektmanagement Chor notwendigen Unterlagen.

Bewerbungsverfahren:

Für das Stipendium können sich alle in einem Verein des Schwäbischen Chorverbandes engagierten im Alter von 16 bis 27 Jahren bewerben. Bewerbungsschluss ist der 21. März 2014. Nach der Zusage (bis 25. März 2014) müssen sich die Stipendiaten selbst bis zum 31. März bei der Deutschen Chorjugend anmelden. Das Auswahlgremium der Deutschen Chorjugend entscheidet über die Zulassung zum Bildungsprogramm.

Eine eigenständige direkte Bewerbung bei der Deutschen Chorjugend, parallel zur Bewerbung um das Stipendium, ist zulässig.


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