Bildungsprämie – Geld vom Staat für Ihre Weiterbildung
Lebenslanges Lernen ist wohl einer der Begriffe, um die heute niemand umhin kommt. Fort- und Weiterbildung gehören heute beinahe selbstverständlich in das Leben der Menschen und werden von vielen Arbeitgebern vorausgesetzt. Idealerweise entwickelt, oder hat, jeder selbst den Antrieb Neues zu lernen und sich Fähigkeiten anzueignen. Auf dem immer größer werdenden Weiterbildungsmarkt sind Kurse selbstverständlich mit Kosten für den Teilnehmer verbunden.
Auch der Schwäbische Chorverband bietet eine Vielzahl von Fort-, Aus- und Weiterbildungen an. Nicht nur auf im Bereich des Chorsingens, sondern auch zu Themen wie Vereinsführung, Rhetorik und Organisation. Wobei eigentlich selbst das Chorsingen mit seiner positiven Wirkung, insbesondere auch verbunden mit Verantwortungsübernahme im Vereine, als Fortbildungsmaßnahme annerkant werden soll.
Aufgrund der steigenden Anforderung an Arbeitnehmer hat die Bundesregierung vor etwa zwei Jahren die sogenannte Bildungsprämie ins Leben gerufen. Wenn Sie sich für eine Weiterbildungsmaßnahme entschieden haben, übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten (maximal 500 Euro). Sie müssen dies allerdings beantragen, bevor Sie sich für die Maßnahme angemeldet haben.
Dazu nehmen Sie im Vorfeld Kontakt mit einem Berater auf, der wird Ihnen auch die weiteren Schritte erläutern. Die Kontaktadressen der Berater finden Sie auf der Internetseite der Bildungsprämie, dort finden Sie auch weitergehende Informationen.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier : RL_Bildungspraemie_02092008
Johannes Pfeffer, 15. Dez 2010, Fortbildungen, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.