Chorleben - S-Chorverband

Wettbewerb „Meinem Heimatort zum Jubiläum“

Mit dem Wettbewerb „Meinem Heimatort zum Jubiläum“ wendet sich die Stiftung kulturelle Jugendarbeit an Jugendorganisationen, Jugendclubs, Stadtjugendringe o. ä. sowie Träger von freien Jugendeinrichtungen und Schulen des Landes.

Jugendliche sollen sich in Jugendorganisation und Schule mit einem Jubiläum ihrer Stadt oder Gemeinde auseinandersetzen.

Sowohl der Gemeindetag als auch der Städtetag Baden-Württembergs unterstützen das Projekt.

Wettbewerb

Meine Heimatstadt / -gemeinde zum  Jubiläum

Zielsetzung:

Sie wollen zusammen mit Jugendorganisationen / Jugendclubs / dem Stadtjugendring o. ä. dieses Thema bearbeiten und die Ergebnisse anlässlich des Jubiläums der Stadt präsentieren. Damit geben Sie den Jugendlichen eine neue Erfahrung in praktizierter Teamarbeit und ermöglichen damit eine Erweiterung der persönlichen und sozialen Kompetenzen. Dabei setzen sich Jugendliche mit Besonderheiten ihrer Heimat auseinander und stärken ihr geschichtliches Wissen über ihren Heimatort.

Teilnahmeberechtigung:

Alle freien und öffentlichen Träger der musisch-kulturellen Jugendbildung in Kooperation untereinander in Baden-Württemberg oder mit Schulen.

Teilnahmebedingung:

Zusammen mit dem(n) Kooperationspartner(n) wird ein Projekt zu o. a. Thema entwickelt. Dabei werden die ungefähren Kosten kalkuliert. Das Ergebnis schicken Sie jeweils bis zum 31. Juli des Jahres, das vor dem Jubiläumsjahr liegt, an die

Stiftung Kulturelle Jugendarbeit

c/o Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Königstraße 44

70173 Stuttgart

Kostenübernahme:

Die Kooperationspartner kalkulieren die Projektkosten für die Laufzeit von mindestens einem Jahr. Sie ziehen vom Gesamtkostenbetrag alle Einnahmen (z.B. von Fördervereinen, Sponsorengeldern, Schuletat, Gemeinde/Stadt und Selbstbeteiligung der Geförderten) ab. Die sich ergebende Differenz, die so genannte Finanzierungslücke, wird von der Stiftung im Rahmen der Vergütung bis maximal 4.000 EUR pro Einzelprojekt übernommen.

Projektzusage: bis 21.12. des Antragsjahres

Projektbeginn: Januar des Jubiläumsjahres

Anlässlich der Präsentation beim Jubiläum der Stadt beziehungsweise Gemeinde erhalten alle Partner Urkunden und gegebenenfalls Sachpreise.

Mehr unter: http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1188531/index.html

Johannes Pfeffer, 10. Jan 2010, Nachwuchsarbeit, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.

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