Ideen und Konzepte für partizipatorische Kunstprojekte von der Montag Stiftung gefördert
Johannes Pfeffer, 3.08.2011, Fortbildungen, Jugendchöre, Kinderchöre, Nachwuchsarbeit, Kommentare geschlossen
Im Rahmen der Auslobung „faktor kunst“ sucht die Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft nach Ideen und Konzepten für partizipatorische Kunstprojekte. Das Auswahlgremium vergibt dabei fünf Auszeichnungen in Höhe von jeweils 10.000 €. Eines der ausgewählten Konzepte erhält zusätzlich eine Projektförderung und wird in Kooperation mit der Stiftung durchgeführt.
Gesucht werden Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Theater, sowie spartenübergreifend arbeitende KünstlerInnen und Künstlergruppen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Montag Stiftung Kunst und Gesellschaft fördert dabei Kunstprojekte, deren Anliegen es ist, aktiv in gesellschaftliche Prozesse einzugreifen und Impulse zur Verbesserung des sozialen Miteinanders zu geben. Dabei ist gerade auch die Kooperation mit kulturellen und/oder sozialen Vereinen, Institutionen und Organisationen (gemeinnützig oder am Gemeinwohl orientiert) wünschenswert. Das gewählte Thema soll einen konkreten Ortsbezug haben und geeignet sein, um mit den Mitteln der Kunst die Lebenswirklichkeit von Menschen positiv zu beeinflussen.
Über die Vergabe der Auszeichnungen und der Projektförderung entscheidet ein Auswahlgremium aus Stiftungsmitgliedern unter Beratung von externen ExpertInnen aus Kunst, Kultur und dem sozialen Bereich. Ziel der Auslobung „faktor kunst“ ist es, mit der Vergabe von Auszeichnungen die öffentliche Aufmerksamkeit auf engagierte Kunstprojekte zu lenken, die in gesellschaftlichen Konfliktfeldern wirksam werden können.
Die Auslobungsunterlagen sind auf der Homepage unter www.faktor-kunst.com verfügbar, Einsendeschluss ist der 1. September 2011. Das für die Förderung ausgewählte Projekt soll innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Auszeichnung in Kooperation mit der Stiftung durchgeführt werden. Der Projektbeginn wird in Absprache zwischen AntragstellerIn und Stiftung festgelegt.