„Little Dreams“ fahren im „Gospel-Express“
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 12.10.2009, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
In Kooperation mit Dream & Harmonie und dem Ertinger Jugendchor „Dreams“ hat der Kinderchor „Little Dreams“ Ertingen mit Regina Wiedergrün zur Fahrt mit dem „Gospel-Express“ eingeladen. Das spannende Musical führte Kinder und Erwachsene mit pfiffigen Melodien in die Zeit des amerikanischen Sklavenhandels im 19. Jahrhundert. Choreigen hergestellte Kulissen, mutige Solisten, fetzige Songs und nachdenkliche Geschichten um das Sklavenmädchen „Lulu“, um Mut, Freundschaft und Zusammenhalt haben die Zuhörer tief beeindruckt.
Kinder und Erwachsene beim Herbstkonzert
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 12.10.2009, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
In beispielhafter Weise eröffnete der Kinderchor „Donaukids“ und der Männerchor Binzwangen das gemeinsame Herbstkonzert mit „Bunt sind schon die Wälder“. Die 15 „Donaukids“ mit Roman Huber ließen Rolf Zuckowskis „Drachen im Wind“ steigen und stellten fest „Kinder brauchen Träume“. Der Männerchor mit Reinfrid Gantner huldigte Silcher und themengerecht „Es war, als hätt der Himmel die Erde still geküsst“ zusammen mit der „Post im Walde“. Nach Ausflügen mit einem Präriesong und einer Cowboylegende beschlossen Flieger- und Binsenbergmarsch das sängerische Angebot. Selina Emhardt glänzte mit dem Zirkus-Renz-Galopp am Marimbaphon, Martin Lutz auf der Trompete mit „Memory“ und Offenbachs „Can-Can“ als instrumentale Höhepunkte.
Durchhausen bietet musikalische Leckerbissen
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 11.10.2009, Chorverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, Kommentare geschlossen
„Ein Kessel Buntes“ gefüllt mit musikalischen Leckerbissen hatte das Programm angekündigt. Was beim Schlagerkonzert des Gesangverein Harmonie Durchhausen den Geschmack des großen Publikums dann voll getroffen hat, waren von der Vorspeise über das Hauptgericht bis hin zum Dessert mit Nachschlag musikalische Spezialitäten vom Feinsten, serviert von der Harmonie Durchhausen und dem Chörle SON(N)DERBA(A)R, sowie dem Gastchor MGV Eintracht Leipferdingen unter seinem Dirigenten Tobias Hilbert.
Der „bunte Kessel“ war beim Betreten der Halle nicht zu übersehen. Mit viel Liebe zum Detail hatte ein Team um Chorleiterin Charlotte Schäfer die Festhalle Durchhausen in ein buntes „Notenmeer“ getaucht, aus dem Kessel über der Bühnen brodelten bereits die Noten. Der Name „Harmonie“ war zu Beginn Programm: Harmonisch sang der Chor vom „Ersten Morgenrot“, einem Song der unvergessenen und 1969 tödlich verunglückten Schlagersängerin Alexandra.
Die Leipferdinger hatten „Glückliche Stunden“ mit nach Durchhausen gebracht, verzauberten mit der jahreszeitlich passenden Herbststimmung und machten einen kleinen Abstecher in die europäische Nachbarschaft – auf’s Alphüttli in der Schweiz, mit klingenden Tonschüsseln und zwei jodelnden Solisten. Gleich zwei Premieren des stattlichen Männerchors erlebte das Publikum in Durchhausen, der behauptete: „Frauen sind anders – ein Rätsel für den Mann so dann und wann“. Nicht ganz uneigennützig folgte die Feststellung „Männer mag man eben, denn so ein Mann der gibt was her“.
Bunt wie das Programm war auch das „Outfit“ des Chörles SON(N)DERBA(A)R, das unter Leitung von Charlotte Schäfer aufforderte „Spiel mir eine alte Melodie mit viel Gefühl und Harmonie“, um anschließend „auf leisen Gummisohlen“ den Takt zum „Tango Max“ zu wechseln. Sechs überdimensionale „Lollis“ verrieten den nächsten bekannten Song „Lollipop“. Trommelwirbel von Schlagzeuger Helmut Sachse, der gemeinsam mit Hans Piesendel am Bass und Patrick Rischard am Klavier das Konzert instrumental begleitete, war der Start zum Soloauftritt der Dirigentin Charlotte Schäfer. „Spiel noch einmal für mich Habanerao“, ein Evergreen von Catharina Valente, der unter die Haut ging.
Beim Publikum einen Volltreffer gelandet hat das Chörle SON(N)DERBA(A)R mit der angekündigten „kleinen Überraschung für ehemalige Kinder“. Die sechs Cowgirls und vier Cowboys weckten mit Songs von klirrenden Hufen und vom Steppenleben voller Gefahren Erinnerungen an die Mitte der 1970-er Jahre, als der damalige Chorleiter Alfred Schrenk mit dem Kinderchor und der „Cowboykantate“ aufgetreten ist – Musik, die ins Ohr ging und immer noch geht. So war aus dem Publikum zu hören „ich wäre am liebsten auf die Bühne gesprungen und hätte wieder mitgesungen – den Text kenne ich noch immer“. weiterlesen »
MGV Gunningen erfolgreich beim Wettbewerb-Wettsingen in Niederbüren
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 11.10.2009, Chorverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, Männerchöre, Kommentare geschlossen
Der Männerchor Niederbüren, im schweizerischen Kanton St. Gallen, feierte vom 11. bis 13. September 2009 sein 100jähriges Jubiläum und organisierte den Fürstenländer Sängertag. Das Festmotto lautete: „100 Jahre, 100% Gesang und Freundschaft“. Durch die langjährige Freundschaft zwischen dem MGV Gunningen und Niklaus Hollenstein, dem Gemeindepräsidenten und Sänger im Männerchor Niederbüren kam dieser grenzübergreifende Kontakt zustande.
Insgesamt 13 Chöre stellten sich am Nachmittag des 12. September 2009 in der wunderschönen, barocken, katholischen Pfarrkirche St. Michael dem Wettgesang und ließen ihre Liedvorträge von den Experten Luzius Hassler und Joseph Müller-Büche bewerten. Der MGV Gunningen, unter der Leitung seines langjährigen Dirigenten Gernot Laufer, trat dabei mit zwei Beiträgen an. Es waren dies: „Heute hab ich die Wacht allhier“ von Hugo Jüngst und „Schöne Nacht“ von Wilhelm Nagel. Die teilnehmenden Chöre bestanden aus zehn Männerchören, zwei Frauenchören und einem Gemischten Chor. Nach dem offiziellen Wettsingen wurden die beiden ausländischen Chöre jeweils um ein kleines Konzert gebeten. Es war dies, neben den Männern aus Gunningen, der Gesangverein Zizenhausen. Der Gunninger Sänger Andreas Laufer stellte den Liederkranz dem Publikum in der fast vollbesetzten Kirche kurz vor. Während des Konzerts drückten die Zuhörer durch rhythmisches Mitklatschen ihre Begeisterung aus. Der 1. Vorsitzende des Gunninger Liederkranzes, Wilhelm Weiß, gratulierte dem Jubelverein Niederbüren und überreichte dem Gemeindepräsidenten einen Zinnteller mit Widmung. Die Niederbürer bedankten sich ihrerseits mit einem großen Käselaib für das Konzert.
Die Bewertung wurde am Abend in dem vollbesetzten 1000-Mann-Festzelt bekannt gegeben. Die Experten lobten beide die vorzügliche Arbeit der Sängerinnen und Sänger sowie der Dirigentinnen und Dirigenten. „Die Lieder wurden seriös einstudiert und ansprechend vorgetragen, die Literaturauswahl war recht vielseitig und es war toll, dass Neues gewagt wurde aber auch Traditionelles seinen Platz hatte“, sagte J. Hassler, der erstmals im Fürstenland als Experte tätig war. Er lobte zudem die spürbare Freude am Gesang.
Der Männergesang Liederkranz Gunningen hat bei der Bewertung das Prädikat VORZÜGLICH erreicht. Dieses tolle Ergebnis wurde im Anschluss noch gebührend im Festzelt gefeiert, wo die bekannte Volksmusikformation aus dem Berner Oberland „Oesch’s die Dritten“ für ausgelassene Stimmung sorgten.
Insgesamt gab es folgende Bewertungen:
Vorzüglich: 4 Chöre / Sehr gut: 6 Chöre / Gut: 2 Chöre / Ohne Bewertung: 1 Chor
Der Verein und das Internet
Johannes Pfeffer, 11.10.2009, Nachwuchsarbeit, Kommentare geschlossen
Entschließt sich ein Verein, eine eigene Internetpräsentation durch Erstellung einer Internetseite zu realisieren, sind, da es kein einheitliches „Internet-Recht“ gibt, eine Vielzahl von Rechtsgebieten betroffen, denen Beachtung zu schenken ist. Insbesondere, da das Internet alles andere als ein „rechtsfreier Raum“ ist.
Von der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Internetseite hängt es ab, ob z. B. zusätzliche rechtliche Anforderungen beachtet werden müssen, was z. B. beim Internet-Vertrieb von Merchandising-Artikeln oder auch von CDs oder MP3-Files, die auf vereinseigenen Veranstaltungen produziert worden sind, der Fall sein kann. In diesen Fällen wären z. B. rechtliche Regelungen des Fernabsatzes oder auch Anforderungen, die von Verwertungsgesellschaften gestellt werden, zu beachten.
1. Reservierung einer Internetdomain:
Um eine vereinseigene Internetseite im World-Wide-Web verfügbar machen zu können, ist es notwendig, dass sich der Verein eine Internetdomain registriert und Speicherplatz, i.d.R. über einen Internetprovider, reserviert.
Bei der Registrierung der Domain sollte beachtet werden, dass diese für den Verein als solchen vorgenommen wird und nicht von einem Vereinsmitglied als natürliche Person, da nur so gewährleistet werden kann, dass die Domain dauerhaft dem Verein zur Verfügung steht. Anderenfalls könnte ein den Verein verlassendes Mitglied, welches Domaineigentümer ist, diese weiter für sich beanspruchen und dem Verein entziehen.
Im Rahmen der Anmeldung ist aber gemäß den Statuten der Registrierungsstelle DENIC in jedem Fall eine natürliche Person als administrative Ansprechpartner anzugeben. Dies berührt jedoch nicht die „Eigentümerstellung“ an der Domain.
Sodann sollte darauf geachtet werden, dass die Wahl des Domainnamens nicht mit anderen Kennzeichenrechten, vor allem Marken, kollidiert. Hierzu ist im Einzelfall eine Recherche über das Deutsche Patent- und Markenamt bzw. das Europäische Markenamt ratsam.
Zu empfehlen ist hier wohl am ehesten die Registrierung einer Domain, die möglichst mit dem Vereinsnamen, da ja oft schon Jahre oder Jahrzehnte existiert und der Namensschutz gemäß § 12 BGB genießt, identisch ist.
2. „Eigentum“ an der Website:
Wie schon bei der Registrierung der Internetdomain sollte auch bei der Erstellung der Internetseite selbst darauf geachtet werden, dass die programmierte Seite (der HTML-Code) rechtlich dem Verein an sich zugeordnet werden kann und nicht einem einzelnen Mitglied, welches – vielleicht zunächst aus Kostengründen – die Seite für den Verein programmiert. Sollten Mitglieder, die die Internetseite programmiert haben, den Verein verlassen, könnte sonst Streit über die erbrachte Programmierleistung bestehen. Sicherheitshalber sollte deshalb der Übergang der Nutzungsrechte von einem programmierenden Mitglied auf den Verein schriftlich fixiert werden.
Soweit die Seite von vereinsexternen Dritten, in der Regel entsprechenden Dienstleistern, programmiert wird, sollte eine Beauftragung durch den Verein selbst erfolgen.
3. Anforderungen des Telemediengesetzes:
Im Telemediengesetz (TMG), welches am 01.03.2007 in Kraft trat, wurden zuvor in mehrere Gesetze aufgespaltete Bestimmungen in Bezug auf Teledienste, somit auch Regelungen, die den Betrieb von Internetseiten betreffen, zusammengeführt.
Nach § 1 TMG gilt das Gesetz für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, somit auch grundsätzlich für Internetseiten von Vereinen.
Besonders ist hier § 5 TMG zu beachten, der die allgemeinen Informationspflichten und somit auch die Impressumspflicht einer Internetseite regelt. Nach § 5 Abs. 1 TMG bestehen die allgemeinen Informationspflichten für Diensteanbieter im geschäftsmäßigen Bereich.
Durch die Erstellung einer Internetseite wird der Verein gemäß der Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 TMG automatisch zum Diensteanbieter, da Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person ist, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereit hält.
Soweit die vereinseigene Internetseite nicht dem geschäftsmäßigen Bereich zuzuordnen ist, würden die in § 5 TMG geregelten allgemeinen Informationspflichten nicht zwingend verfügbar gehalten werden müssen, sobald jedoch über die vereinseigene Internetseite, gegebenenfalls auch geraume Zeit nach deren Erstellung, Waren zum Verkauf angeboten werden, seien es auch nur T-Shirts oder Baseballcaps mit dem Vereinslogo oder auch CDs oder MP3-Files, die vereinseigene Aufführungen wiedergeben, wäre auch das Tatbestandsmerkmal der Geschäftsmäßigkeit nach § 5 Abs. 1 TMG erfüllt und damit den Informationspflichten nach zu kommen.
Es empfiehlt sich daher, von vorne herein den allgemeinen Informationspflichten gemäß § 5 TMG Genüge zu tun, auch aus der Erwägung heraus, dass dies, selbst wenn die Internetseite zunächst nicht dem geschäftsmäßigen Bereich zuzuordnen ist, zu einer professionell gestalteten Internetseite gehört.
Nach § 5 TMG sind dabei folgende Informationen auf der Internetseite anzubringen, wobei diese nach den Anforderungen des Telemediengesetzes leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen: Eine deutlich gekennzeichnete und schnell erreichbare Unterseite mit dem Impressum ist einzurichten, auf die von jeder anderen Seite des Internetangebotes mittels eines gut sichtbaren Links eine Verbindung erstellt wird.
In das Internetangebot zu integrieren sind als Angaben, die regelmäßig für Vereine anzuführen wären, der Name und die Anschrift des Vereins und zusätzlich die Rechtsform sowie dieselben Angaben hinsichtlich der Vertretungsberechtigten, darüber hinaus Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, schließlich das Vereinsregister, in welches der Verein eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer.
4. Inhaltliche Gestaltung der Internetseite:
Bei der Gestaltung vereinseigener Internetseiten stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit digitale Bilder in die Seite eingebunden werden dürfen. Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst danach zu unterscheiden, woher die Bilder stammen, wer somit Fotograf, d. h. Urheber eines Bildes ist.
Das jeweilige Urheberrecht an einem Foto liegt unveräußerlich beim Fotografen und kann auf den die Internetseite gestaltenden Verein zwar nicht als solches, aber als Nutzungs- und Verwertungsrecht übertragen werden.
Selbstgemachte Fotos von Vereinsmitgliedern, die deren Veröffentlichung auf der Internetseite des Vereins zugestimmt haben, sind deshalb unbedenklich.
Zu beachten gilt jedoch auch bei diesen Bildern das nach § 22 Kunsturheberrechtsgesetz bestehende Recht am eigenen Bild. Danach dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Deshalb ist es ratsam, von Bildern, auf denen Personen eindeutig zu identifizieren sind, das Einverständnis dieser Person zur Veröffentlichung der Fotos auf der vereinseigenen Internetseite einzuholen.
Erlaubt ist aber auch, das Zeitgeschehen zu fotografieren, so z. B. ein Konzert oder auch andere Vereinsveranstaltungen, selbst wenn bei diesen einzelne Personen in einer größeren Zahl von Personen erkennbar sind.
Im Einzelfall kann eine Einverständniserklärung des Fotografierten aber auch durch schlüssiges Verhalten gegeben sein. Dies wäre z. B. wohl dann der Fall, wenn jemand demonstrativ in die Kamera „hineinlächelt“, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese Person mit dem Foto einverstanden ist. Um ganz sicher zu gehen, dass auch mit einer Veröffentlichung des Fotos Einverständnis besteht, ist es aber in jedem Fall besser, sich dies ausdrücklich bestätigen zu lassen.
Besondere Vorsicht ist bei bereits im Internet veröffentlichten Fotos oder Grafiken oder auch kleinen Animationen, sogenannten GIFs, geboten.
Eine Veröffentlichung derartiger Dateien ist grundsätzlich ohne Einverständnis des jeweiligen Urhebers verboten.
Eine Ausnahme gilt ggf. nur für die unter der „Creative Commons“-Lizenz stehenden Bilder, wobei jedoch auch hier im Einzelfall zu prüfen ist, da es unterschiedlich starke Abstufungen der Freiheitsgrade von Lizenzen gibt, ob eine Verwendung auf der vereinseigenen Internetseite möglich ist. Die Creative Commons-Lizenzen bewegen sich nämlich in einer Bandbreite von einem fast völlig bestehenden Vorbehalt der Rechte des Urhebers bis hin zu fast völlig freier Verwertbarkeit.
Herr Rechtsanwalt Dr. Bodo Missling, der Verfasser dieses Beitrages, ist Sozius der Anwaltskanzlei von Herrn Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Eisenmann, Wahle, Birk, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart, Tel.: 0711/23823,Fax: 0711/2382555, Email: stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de. Zur Beantwortung kennzeichenrechtlicher oder urheberrechtlicher Fragen wenden Sie sich gerne an ihn.
Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtspraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.
Der Gaujugendchor des Eugen-Jaekle-Gaues erlebt das Chorfest: „Heilbronn war einfach heiter“
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 8.10.2009, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Wie definiert man Heiterkeit? Zum einen ist es bestimmt eine Sache des Blickwinkels, der Anschauung, zum anderen eine Sache der Definition. Heiteres Wetter zum Beispiel ist ein nur leicht bewölkter Himmel, Sonne, Wärme. Heiter eben. Heitere Stimmung ist Fröhlichkeit, Ausgelassenheit, Freude. Einfach genau das was Heilbronn war.
In Unterrombach startete unser Bus um 9 Uhr. Alle waren überglücklich sich nach doch längerer Zeit wieder zu begegnen und die Müdigkeit war schnell vergessen. Denn unser letztes Treffen war in Althütte, als wir gemeinsam in der Chorfreizeit für diesen Auftritt geübt haben.
In diesen vier Tagen vom 21. bis zum 24. Mai stand vor allem das Proben im Vordergrund, doch natürlich kam auch der Spaß nicht zu kurz. Von Filmabend, über Spielabend und Nachtwanderung bis zur epischen Wasserschlacht war für die 40 Jugendlichen und ihre 10 Betreuer aus sämtlichen Winkeln des Ostalbkreises alles dabei. Dies bildete dann genau den richtigen Ausgleich für die doch anstrengenden und vielen Proben. Sogar stimmenweise korrigierte Birgit bei den Bässen und Tenören, Dani und Dani beim Sopran und Alt jeden falschen Ton, bis schließlich alles stimmte. Zum krönenden Abschluss gab es am letzten Tag den ersten Ernstfall, die erste Präsentation von „Footloose“, „Jetzt ist Sommer“, „Früher“ und den spontan erprobten Kanon beim Spargelfest in Rudersberg.
3. Osnabrücker Symposium – Singen mit Kindern
Johannes Pfeffer, 8.10.2009, Eltern-Kind-Musik, Fortbildungen, Kinderchöre, Nachwuchsarbeit, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Unter dem Titel: „Singen im Grundschulalter“ veranstaltet die Fachhochschule Osnabrück unter der Leitung von Prof. Andreas Mohr ihr drittes Symposium zur Kinderstimme. Das Symposium findet statt vom 27. bis 28. November in der FH Osnabrück. Hochkarätige Dozenten referieren und musizieren zwei Tage lang zu den Themen Vokales Klassenmusizieren, Chorklasse, Kinderchor und vokale Basisarbeit mit Kindern. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kinderstimmbildung.eu
Den Flyer können Sie auch hier herunterladen.
Der Leiter des Seminars, Prof. Andreas Mohr, war bis 2002 Dozent für Kinderstimmbildung und Gesang an der Hochschule f. Kirchenmusik in Rottenburg und der Musikhochschule in Trossingen und ist nun Professor für Kinderstimmbildung an der FH Osnabrück. Vom 10. bis 11. Oktober leitet er auf Einladung des Schwäbischen Chorverbandes das Seminar „Singen mit Kindern“ in Wernau.
Ehrungsveranstaltungen im Chorverband Ulm
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 6.10.2009, Chorverband Ulm, Kommentare geschlossen
Anstelle der bisherigen Gepflogenheit, verdiente Sängerinnen und Sänger etwa bei der Jahreshauptversammlung bzw. bei Konzerten oder internen Jahresfeiern für die jahrzehnte lange Treue zum Verein auszuzeichnen, werden seit 2009 im Chorverband Ulm zentrale Ehrungsveranstaltungen durchgeführt. In den Bezirken Nord und Süd fanden die Ehrungen bereits statt.
Der nächste festliche Ehrungsnachmittag, zu dem der Bezirk Stadt alle Freunde des Chorgesangs einlädt, ist am Sonntag, 11. Oktober 2009, Beginn 14.3O Uhr, Bräustüble Ulm, Magirusstraße.
Mitwirkende: Ulmer Frauenchor – Ulmer Kammerchor – Eisenbahn-Gesangverein.
Die beiden letzten Ehrungsveranstaltungen des Jahres sind vorgesehen in den Bezirken West, Blaubeuren-Asch am 18.10.2009 und Ost in Ballendorf am 08.11.2009.
Begegnungskonzert der Liedertafel Dornstadt
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 6.10.2009, Chorverband Ulm, Kommentare geschlossen
Ein kreativer Chorleiter: Für wahr, Herr Wahren, das war die wahre Freude! Mit dem gemischten Chor der Liedertafel vollbrachten Sie echt charmante Klimmzüge. Wie konnte es sein, dass 13 äußerst konträre Chorsätze, im Non-Stop-Galopp vorgetragen, letztendlich als eine Ganzheit zu Gehör gebracht wurden. Der „Rote Faden“ fehlte. Er wurde geschickt und mit viel Fantasie durch Ihre humorvolle und lebendige Moderation ersetzt. Die Konzertbesucher hielten lediglich eine Einladung in Händen ohne zuvor zu wissen, was die Chormitglieder nun singen werden. Das erhöhte die Aufmerksamkeit und Spannung.
Nach dem „Willkommen“ aus der Europa-Reise von Willi Trapp ging es im flotten Trapp weiter zu „Heute hier, morgen dort“. Unverzüglich war der Chor „Am Meeresstrande“ anglangt, dann hieß es „Halte deine Träume fest“ nämlich „Dort an der kleinen Brücke“, danach wurde es ganz romantisch „Unter Eberesche und Flieder“. “ Zum Tanze, da geht ein Mädel“ natürlich nach Schweden. „Über den Wolken“ schwebten die Sängerinnen und Sänger weiter in wärmere Gefilde. Aber „Mama mia“ – wer weiß schon wo „Tsuku atsuka“ liegt. „Du traumschöne Perle der Südsee“ hier steht jedenfalls ein „Hafenmädchen“ mit „Weißen Rosen aus Athen“. 13 Liedtitel, verknüpft mit ideenreichen Aussagen des Chorleiters und musikalisch zusammengefügt von einem Chor, der sich an diesem Abend selbst in bester Laune zeigte, der trotz Quantität auch Qualität präsentierte. Für eine schwungvolle Begleitung am Klavier sorgte Markus McLaren. Pause.
Singen verbindet. Konzert 2. Teil mit einem Kontrastprogramm: Erleben Sie nun den „etwas anderen Chor aus Osnabrück“. Im Programm wurde angekündigt: Wir unterhalten Sie mit klassischer Chormusik, Kunstliedern und deutscher, lateinischer und russischer Chormusik sowie mit deutschen und internationalen Volksweisen und Gospel. Das „Gesangsensemble a cappella osnabrück“ (16 Sänger) kam auf Einladung der Liedertafel nach Dornstadt. Die beiden Chöre sind sich zufällig auf einer Chorreise nach Dresden (2007) über den Weg gelaufen. Die Kontakte wurden aufrechterhalten und führten nun – zwei Jahre später – zu diesem freundschaftlichen und denkwürdigen Begegnungskonzert in Dornstadt.
20 Jahre Junger Chor Rangendingen
Isabelle Arnold, 6.10.2009, Chorverband Zollernalb, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Der Junge Chor Rangendingen konnte am 19. und 20. September 09 ein Jubiläum der besonderen Art feiern. Dieser Chor existiert seit nunmehr 20 Jahren. Mit dem Schülerchor Rangendingen, dem Jugendchor Bisingen, dem Jugendchor Singkreis Starzeln, dem Projektchor „Junger Chor“ Zollernalb Sängergau und natürlich den eigenen Jungen Chor des SB Rangendingen gab es ein ganz besonderes Konzert.
Der Schülerchor eröffnete den Reigen und konnte das Publikum gleich begeistern. Der Auftrit, unter der Leitung von Michael Binder, wurde mit viel Applaus belohnt. Das hieß für die Schüler, daß sie ohne Zugabe nicht von der Bühne gehen durften.
Der Jubiläums-Chor setzte das Konzert fort. Mit einem Musical-Medley (Beauty and the beast) und vielen beknannten Hits (von Joe Cocker, The Mama’s and the Papa’s etc) folgte ein regelrechtes Feuerwerk der Sangeskunst. Wiederum Michael Binder hatte die musikalische Leitung und hatte seine Sängerinnen und Sänger sehr gut auf diesen Auftritt vorbereitet.Entsprechend wurden auch sie mit viel Beifall belohnt. Allerdings blieb zu diesem Zeitpunkt eine Zugabe aus, da ja noch ein Auftritt bevorstand.
Der Kirchspiel Jugendchor Bisingen, wieder mit Michael Binder als Dirigent, hatte mit Hits wie z.B. Yesterday von den Beatles und Thank You For The Music von Abba, ein schwieriges Programm vor sich. Man merkte dem Chor keine Schwachstelle an, so daß auch dieser Vortrag als sehr gelungen zu bezeichnen ist.
Nach der Pause setzte der Jugendchor Singkreis Starzeln das Konzert fort. Verena Schuler ließ es auf der Bühne krachen. Die Jungs und Mädels hatte sichtlich viel Spaß und meisterten ihren Auftritt hervorragend und wurden demzufolge aufgefordert, eine Zugabe zu bringen.
Der Projektchor „Junger Chor“ des Zollernalb Sängergau durfte natürlich nicht fehlen und bewies, trotz einer einzigen Probe nach der Sommerpause, unter der Leitung von Arnold Kleiner sein Können. Auch hier forderte das Publikum eine Zugabe.
Nun kam noch einmal der Jubel-Chor auf die Bühne. Ein Grease-Medley bildete den Abschluß des Konzertes. Die Stimmung war auf dem Höhepunkt angekommen und so blieb es nicht aus, daß der Chor nun der Aufforderung vor der Pause tribut zollen mußte.