Verbandschormeister Werner Dippon feierte seinen 60. Geburtstag
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 10.10.2008, ARCHIV: Chorverband Enz, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Die einen bezeichnen ihn als „kleinen Fischer“, die anderen feiern ihn als „glänzenden Musiker“, wieder andere würdigen ihn als eine „Institution in unserer Chorlandschaft“. Allen Worten ist eines gemeinsam: Respekt vor den Leistungen von Werner Dippon. Am 10.10.2008 feierte der Chorleiter des Liederkranzes Enzweihingen und Verbandschormeister mit großem Bahnhof seinen 60. Geburtstag. Und es standen prominente Namen auf der Gratulationsliste in der Enzweihinger Halle: Ministerpräsident Günther Oettinger, Gotthilf Fischer, der Ehrenchormeister des Schwäbischen Chorverbandes GProf. Alfons Scheirle, Vaihingens Oberbürgermeister Gerd Maisch und der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Ludwigsburg, Dr. Heinz-Werner Schulte. Ministerpräsident Oettinger sollte eigentlich kurz nach 18 Uhr das Bundesverdienstkreuz an den Illinger Werner Dippon verleihen, doch aus Berlin kam die Ehrung nicht rechtzeitig an. Deshalb lud der Ministerpräsident Werner Dippon und den Liederkranz fürs Frühjahr ins Staatsministerium nach Stuttgart ein. Dort gibt es dann die offizielle Auszeichnung.
Günther Oettinger, selbst Mitglied im Liederkranz Enzweihingen, lobte das Geburtstagskind als „kreativ und impulsiv, aber trotzdem als bodenständig und fleißig“. W. Dippon sei eben ein feiner Kamerad. „Der Liederkranz ist ein alter Verein, der aber jugendlich geblieben ist und blüht und gedeiht.“ Dabei habe der Gesangverein die Kultur der Stadt Vaihingen enorm geprägt. Chorleiter Werner Dippon sei weit über Enzweihingen hinaus anerkannt. G. Oettinger: „Für Enzweihingen, für Vaihingen, für Baden-Württemberg hat er ein tolles Lebenswerk geschaffen.“
Bei der Geburtstagsfeier bekam Werner Dippon die höchste Auszeichnung des Schwäbischen Chorverbandes. Der Ehrenchormeister Professor Alfons Scheirle verlieh W. Dippon, der seit seinem 17. Lebensjahr Musik macht, die Silcher-Nagel-Medaille. Als Chorleiter, so A. Scheirle, besitze W. Dippon die Liebe zur Musik, das Bewusstsein für den Nutzen von Musik und – er sei ein Mittler und Vermittler.
Vaihingens Oberbürgermeister Gerd Maisch bezeichnete W. Dippon als „Institution in der Chorlandschaft“. Er habe in vielen Bereichen des Chorgesangs Pionierarbeit geleistet und den Namen der Stadt Vaihingen in die Welt hinaus getragen. Und: „Werner Dippon hat es geschafft, unzählige Menschen mit seiner Begeisterung anzustecken und dem Nachwuchsmangel in der Chorlandschaft entgegen zu wirken.“ OB Maisch betitelte W. Dippon als „Botschafter Vaihingens“, gar als „Botschafter Deutschlands“.
Rolf Czudzowitz, Vorsitzender des Chorverbandes Enz, bestätigte Werner Dippon, der seit 1971 den Liederkranz Enzweihingen leitet, ungeheure Professionalität in musikalischen Dingen. „Die Fachkompetenz und der Sachverstand von Werner Dippon sind für den Chorverband unschätzbar.“ Sein großes Plus sei es, Rat und Ideen klar zu vermitteln.
Dr. Heinz-Werner-Schulte, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Ludwigsburg, machte einen besonderen Lebensweg seines Mitarbeiters aus. 1965 erlernte Dippon den Beruf des Bankkaufmanns und blieb der Kreissparkasse bis heute treu. Nach dem Posten als stellvertretender Filialdirektor in Vaihingen arbeitet er jetzt am Projekt Leitbild. Dr. Schulte: „Ich kenne keinen der 1800 Mitarbeiter unseres Hauses, der einen solchen Bekanntheits- und Sympathiengrad hat wie Werner Dippon.“ W. Dippon könne gleichermaßen mit Noten und Banknoten umgehen.
In der vom Liederkranz-Vorsitzenden Rolf-Jürgen Dahl moderierten Feier wurde vom gemischten Chor auch jener Chorsatz gesungen, den W. Dippon vor 38 Jahren in seiner ersten Singstunde in Enzweihingen mit den Sängern einstudierte: „Die Abendglocken rufen.“ Musikalisch wurde die Geburtstagsfeier umrahmt vom Frauenchor, dem Gemischten Chor und „RockPop“ 2001 des Liederkranzes Enzweihingen, unter der Leitung von Albert Leitner und vom Männerprojektchor des Chorverbands Enz unter dem Dirigat von Gotthilf Fischer.
Wissenswertes zum Vorstand
Johannes Pfeffer, 9.10.2008, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Sind Sie oder gehören Sie zum Vorstand eines Vereins? Dann lesen Sie unbedingt weiter, im Folgenden hat Rechtsanwalt Christian Heieck allerlei Wissenswertes zum Vorstand eines Vereins zusammengestellt.
Wir hören viel Gutes, Kreatives, Integratives zur Arbeit der Vorstände in den Chorvereinigungen des Schwäbischen Chorverbandes. Wo dies der Fall ist, ist man sich der besonderen Bedeutung einer guten Vorstandsarbeit bewusst und man nimmt die zugewiesenen Verantwortlichkeiten wahr. Der Verein ist eine „juristische Person“, die nicht selbst, sondern nur durch den Vorstand handeln kann. Die Mitgliederversammlung ist zwar das höchste, unverzichtbare Organ des Vereins, doch kann diese den Verein nicht nach außen vertreten. Nach außen „handelt“ der Vorstand. Erschließt Verträge ab, bezahlt Rechnungen, gibt Erklärungen ab gegenüber der Gemeinde, dem SCV, dem Vereinsreg ister u. V. m. Der Vorstand ist sozusagen „Hand“ und „Stimme“ des Vereins. In der Sprache des Gesetzes (§ 26 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BGB) hat der Vorstand die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Wer gehört zum Vorstand?
In den Satzungen und in der Praxis der Chorvereinigungen kommt fast alles vor, was man sich zur Frage ausdenken kann, wie ein Vorstand zusammengesetzt ist. In manchen Satzungen wird der Vorstand sogar ganz vergessen; in einem solchen Fall hängt es davon ab, ob der Vorstand trotzdem vom Vereinsregister eingetragen wurde; in diesem Falle besteht der Vorstand nur aus einer – von der Mitgliederversammlung gewählten – Person. Meistens hat der Vorstand jedoch mehrere Mitglieder, zu viele manchmal. Man spricht dann von einem „mehrgliedrigen Vorstand“. Das geht nur, wenn die Satzung einen solchen mehrgliedrigen Vorstand regelt.
Wenn das – wie meist – der Fall ist, gibt es solche Vorstandsmitglieder, die den Verein nicht vertreten dürfen, und solche (mindestens einen), die den Verein nach außen vertreten. Übrigens: Der Vorstand muss nicht so heißen; er wird auch „Ausschuss“, „Leitungskreis“, „Team“ oder ähnlich genannt. Wenn im Verein mehrere Gremien tätig sind, empfiehlt es sich allerdings, den Vorstand dann auch so zu nennen, wie das Gesetz es vorsieht.
Der Vorstandsbegriff
Er ist von Gesetz und Satzung unterschiedlich. § 26 BGB versteht darunter nur den außenvertretungsberechtigten Vorstand. Die Satzung versteht darunter alle Vorstandsmitglieder, gleichgültig ob sie außenvertretungsberechtigt sind, gewählt oder entsandt („geborene“ oder „gekorene“ Vorstandsmitglieder). Gehört dem Vorstand kraft Amtes der jeweilige Bürgermeister einer Gemeinde an, was nicht selten vorkommt und auch zulässig ist, da ein Vorstandsmitglied nicht zwingend Vereinsmitglied sein muss, dann ist dieser Bürgermeister ein „gekorenes“ (nicht gewähltes, sonder entsandtes) Vorstandsmitglied. „Gekoren“ heißt gewählt. Auch Nichtvereinsmitglieder können in den Vorstand gewählt werden, es sei denn, die Satzung sagt aus, dass nur Vereinsmitglieder in den Vorstand wählbar sind. Die verschiedenen Bestandteile des Vorstandes („engerer Vorstand“, vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder, erweiterter Vorstand, Funktionsträger) sollten in der Satzung genau bezeichnet und voneinander abgegrenzt sein.
Vertretungsberechtigung
Vertretungsberechtigt ist ein Vorstand nur, wenn er unbedingt vertretungsberechtigt ist. In manchen Satzungen heißt es, dass der Vorsitzende im Fall seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden (oder ein anderes Vorstandsmitglied) vertreten wird. Das geht so nicht und hat bei korrekter Anwendung des § 26 BGB zur Folge, dass eine solche Satzung oder Satzungsänderung nicht eingetragen wird. Die Beschränkung der Außenvertretungsbefugnis kann nämlich nur im Innenverhältnis bestimmt werden. Das heißt: Es sollte in der Satzung geregelt sein, dass – zum Beispiel – der Vorstand und sein Stellvertreter je einzeln vertretungsberechtigt sind, dass jedoch im Innenverhältnis bestimmt wird, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Fall der Verhinderung des Ersten Vorsitzenden die Vertretungsbefugnis soll ausüben können.
Rücktritt während der Amtszeit
Häufig kommt es vor, dass Vorstände während ihrer Amtszeit zurücktreten. Viele Satzungen sehen für diesen Fall vor, dass das Vorstandsmitglied bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt bleibt. Diese Regelung ist jedoch oft nicht zweckmäßig, insbesondere dann, wenn das Vorstandsmitglied aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen oder im Streit geschieden ist. In diesen Fällen sollte man Reisende in der Tat nicht aufhalten; problematisch wird die Situation ohnehin nur, wenn entweder alle Vorstandsmitglieder zurücktreten oder das einzige vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied zurücktritt und ausscheidet. Diese Konstellation ruft die Frage der Bestellung eines Notvorstandes durch das Amtsgericht hervor; darüber soll jedoch bei anderer Gelegenheit berichtet werden. (link)
Die Satzung darf auch nicht vorsehen, dass ein anderes Vorstandsmitglied vertretungsbefugt wird, wenn das einzige, vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied zurücktritt. Es empfiehlt sich deshalb immer, mehrere Vorstandsmitglieder als einzelvertretungsbefugt in der Satzung zu verankern und im Innenverhältnis die Aktivierung der Vertretereigenschaft des Stellvertreters auf den Verhinderungsfall zu beschränken. Im übrigen muss es nicht ein nach außen vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied sein, welches eine Vorstandssitzung einberuft, wenn beispielsweise der vertretungsberechtigte Vorstand zurückgetreten ist. Das können die anderen Vorstandsmitglieder oder der übrig bleibende Vorstand auch, es sei denn, die Satzung schließt dies ausdrücklich aus.
Ein Streitfall aus der Praxis
Ein Fall aus dem reichen Fundus der Streitigkeiten innerhalb des Vorstandes (die Streithähne hatten jeweils entsprechende Teile der Mitglieder „hinter sich“): Der erste Vorsitzende trat zurück; er und sein Stellvertreter waren jeweils allein vertretungsbefugt. Der stellvertretende Vorsitzende gehörte einer Gruppierung im Verein an, die übrigen Vorstandsmitglieder der anderen. In der Satzung war geregelt, dass der Vorsitzende zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen einlädt (eine wenig sinnvolle Regelung, die aber dennoch getroffen wurde). Dem ersten Vorsitzenden war in der Satzung eine starke Stellung mit ungewöhnlich vielen Befugnissen in seiner Person und Funktion zugewiesen. Der Stellvertreter meinte nun, durch den Rücktritt des ersten Vorsitzenden rücke er automatisch in dessen Rechtsstellung ein; so handelte er auch und wurde massiv und einseitig für die ihm nahestehende Gruppe der Vereinsmitglieder tätig.
Dagegen wehrten sich die übrigen Vorstandsmitglieder – mit Erfolg: Das Ausscheiden des Ersten Vorsitzenden durch Austritt aus dem Vorstand war kein Fall der Stellvertretung, weshalb der Stellvertreter nicht zum „Nachfolger“ des Ersten Vorsitzenden wurde. Im Grunde war der Stellvertreter mit dem Wegfall des Ersten Vorsitzenden kein Stellvertreter mehr, sondern nur ein normales Vorstandsmitglied neben den übrigen Vorstandsmitgliedern bis zur Neuwahl eines ersten Vorsitzenden. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht schon 1972 entschieden. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, kann sein Posten bis zur regulären Neuwahl unbesetzt bleiben, wenn er nicht einziges, alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied ist. Der übrige Vorstand kann aber auch zur Erhöhung der personellen Kapazität für die Vorstandsarbeit bis zum Ende der Legislaturperiode ein anderes Vereinsmitglied – mit dessen Zustimmung – beauftragen, im Vorstand mitzuarbeiten. Schließlich: Zur Eintragung ins Vereinsregister angemeldet werden müssen nur solche Änderungen, die das Gesetz fordert, also beim Vorstand die Neuwahl (nicht: Wiederwahl) eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds.
Wird – was häufig geschieht – die Anmeldung beim Vereinsregister vergessen, ändert das nichts an der Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte, die ein rechtmäßig gewählter Vorstand abschließt.
Andererseits: Vergisst ein Vorstand, ein neues, vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied beim Vereinsregister anzumelden, wird er in aller Regel auch vergessen, die Abberufung des alten Vorstandes dem Registergericht mitzuteilen. Dann kann die Situation entstehen, dass der abberufene Vorstand – da noch im Register eingetragen – Rechtshandlungen vornimmt, die der Verein – der die Mitteilung an das Vereinsregister vergessen hat-gegen sich gelten lassen muss.
Hier ist eine Vielzahl von – sehr unerfreulichen – Fallgestaltungen denkbar, die es dringend angezeigt erscheinen lassen, Änderungen beim vertretungsberechtigten Vorstand unverzüglich dem Vereinsregister anzumelden. Wie das zu geschehen hat, wird bei nächster Gelegenheit zum Thema „Umgang mit dem Vereinsregister“ berichtet werden.
Verfasser: Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Rechtsanwälte Eisenmann Wähle Birk, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart, Telefon 0711/2382422/3, Fax 0711/2382555, Email stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de
Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtspraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.
RENT
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 9.10.2008, Chorverband Karl-Pfaff, Eltern-Kind-Musik, Jugendchöre, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Jugendliche begeistern mit überzeugendem Indealismaus in der Hoffnungslosigkeit die Hoffnung. So könnte der Untertitel lauten, um zu beschreiben, wie rund fünzig junge Menschen instrumental und singend den Inhalt des Musicals RENT in der Stadthalle Nürtingen vier mal aufführten. Standing ovation – Zugabe – das war der Lohn für ausgzeichnete Vorarbeit der Verantwortlichen der Musik- und Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen, welche schon dafür bekannt ist, dass immer wieder neu musikalische Plattformen betreten werden. Selbst die Begleitband setzte sich aus jungen Künstlern zusammen. Die Solisten sangen nicht nur auf hohem Nieveau auch schauspielerisch zeigten sie Beweglichkeit und Ausstrahlung. Die Themen, Drogen, Aids und Tod – die Erkenntnis, das Jetzt und Heute intensiv zu leben wurden sensibel dargestellt. Das Interesse und die damit verbundene Freude dieses Musical aufzuführen spürte der Zuschauer von Anfang an. Wer jungen Menschen derartig motivierende Gesangsmöglichkeiten bietet muss um die Zukunft nicht bangen, dass junge Sänger und Musiker Vereinen/musikalischen Einrichtungen fern bleiben
Musical-Projekt „Stark ohne Gewalt“
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 6.10.2008, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Am Donnerstag, 16. Oktober 2008, 19 Uhr, kommt das Musical „Streetlight“, das im Rahmen des Projektes „STARK OHNE GEWALT“ mit der internationalen Band GenRosso und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule, der Dietrich-Bonhoeffer-Schule sowie der Hohensteinschule erarbeitet wurde, in der Lindenbachhalle in Stuttgart-Weilimdorf zur Aufführung.
STARK OHNE GEWALT ist ein Projekt zur Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche. Es wird im Rahmen des Programms „Daphne“ von der Europäischen Kommission gefördert und in mehreren europäischen Ländern – Deutschland, Tschechien, Rumänien, Polen und Ungarn – durchgeführt. weiterlesen »
Prjektchor singt „Magnificat“ von Galuppi
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 30.09.2008, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Gauchormeister Rolf Ströbele hat mit dem Projektchor des Donau-Bussen-Sängergaues mit dem „Magnificat“ von Baldassare Galuppi ein anspruchsvolles Werk voll musikalischer Schönheit vorgestellt, komponiert im 18. Jahrhundert. Die sechs Teile des Werks beginnen mit dem thematischen „Magnificat“, in dem sich die Chorstimmen nach figuralen Einsätzen zu einem homogenen Klangkörper vereinen. Das Streicherensemble wird durch Waldhörner erweitert, da Galuppi neben 27 Oratorien 90 Opern komponierte, von denen viele in Vergessenheit geraten sind. Verena Gropper (Sopran) gestaltete die Arien beglückend klangrein in federleichter Wiedergabe und harmonierte mit dem Chor bis zum strahlenden „Gloria“. Ehrfürchtig stellte der Chor eingangs „Alta trinita beata“ und Bruckners „Locus iste“ vor, das Ruhe und Frieden ausstrahlte, da den chorischen Eckpunkten jegliche Schärfe genommen wurde. Zu Regers „Wir glauben an einen Gott“ passte das freudig-engagierte „Jubilate Deo“ von László Halmos und Schuberts weiches „Salve regina“. Reinfrid Gantner an der Orgel bot mit einer Mozartschen Kirchensonate und einem Concertino von Heinrich Rinck die rein instrumentalen Eckpunkte. Im Rahmen einer Vesper wurde das „Magnificat“ von Galuppi in der Mutterhauskirche in Untermarchtal ebenfalls mit großem Erfolg aufgeführt. Superior Briemle und Generaloberin Sr. Marie-Luise dankten den Mitwirkenden für die Gestaltung des geistlichen Abendgebets.
(Bild: Verena Gropper, Gauchormeister Rolf Ströbele und Stefan Dengler vom Streicherensemble prägten das Konzert des Projektchores in Riedlingen
Alle Wetter in Leinstetten
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 24.09.2008, Chorverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Ein bunter musikalischer Reigen durch die Wetterphänomene, aufgeführt von den „Wetterfröschen“ der Grundschule Leinstetten, des MGV und einem eigens gegründeten Projektchor der aus Eltern, sonstigen Sängerinnen und Mitgliedern des Leinstettener MGV bestand.
Äusserst farbenprächtig begann die Show im „Wetteramt Lindensaal“, als die knallgelb gekleideten Schüler/Innen mit ihrem Lied, rhythmisch untermalt mit Boomwhackers, wissen ließen: „Heute treiben wir es bunt“.
Das wunderschöne Bühnenbild mit einem dominierenden Regenbogen unterstrich Thematik und Szenerie.
Peter Bronner, Vorsitzender des MGV und Rektorin Brigitte Ludwig begrüßten alle Gäste im vollbesetzten Lindensaal. Sie wurden kurzerhand vom „Wetterfrosch“ Sara Haibt der Bühne verwiesen, die gemeinsam mit Hanna Blaurock als „Wetterfrau“ und Christian Pfau als „Wettermann“ schlagfertig, wortgewandt, witzig und charmant durch das Programm führte. weiterlesen »
Männerchor Reichenhofen feiert 100-jähriges Jubiläum
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 13.09.2008, Oberschwäbischer Chorverband, Regionalchorverbände, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Am 11. und 12. Oktober steht Reichenhofen anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des MCH ganz im Zeichen des Chorgesangs. weiterlesen »
Im Hause Mozart geht’s rund
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 8.09.2008, Chorverband Ludwig Uhland, Jugendchöre, Kinderchöre, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Nach Morgenland und Western City verschlägt es die Chorwerkstatt aus Neckartenzlingen in diesem Jahr nach Salzburg – genauer gesagt in die Getreidegasse 9, das Geburtshaus von W. A. Mozart. Hier entsteigen eines Nachts die übermütigen Mozartkugeln Motz und Arti ihrer Pralinenschachtel und mischen den täglichen Ansturm von Touristen aus aller Welt kräftig auf. Dargestellt werden die Figuren dieser amüsanten Geschichte von Mitgliedern aller Chorgruppen der Chorwerkstatt, vom kleinsten Mozart aus der Stimmbande I bis hin zum erwachsenen Wolfgang Amadeus und dessen Vater Leopold aus dem Großen Chor. Vor allem jugendliche Solisten haben Gelegenheit, ihr bereits beeindruckendes Können unter Beweis zu stellen. Daneben gibt es natürlich Chormusik in verschiedensten Facetten und Formationen. Wie schon bei früheren Musicalinszenierungen der Chorwerkstatt sind über 100 Akteuer aller Altersgruppen am Start. weiterlesen »
Kindergarten Offingen erhält den „Felix“
Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 4.09.2008, ARCHIV: Chorverband Donau-Bussen, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen
Im Rahmen des Musik- und Heimatfestes erhielt der Kindergarten Offingen mit seiner Leiterin Christine Reiter das Qualitätszeichen „Felix“ für kindgerechte musikalische Arbeit während des ganzen Jahres. Die 22 Kinder führten mit Begeisterung das Singspiel „Der Vogelausflug“ mit singbegabten Solisten auf und freuten sich neben dem Beifall über Handbuch, Liederbuch und CD als Arbeitmaterial zum „Felix“, gestiftet vom Gesangverein Offingen, der auch den Anstoss gegeben hatte, dass sich der Kindergarten um die Verleihung des Gütesiegels bewerben sollte.
Kindergarten in Winterlingen erhält Felix-Plakette
Isabelle Arnold, 27.08.2008, Nachwuchsarbeit, Singen und Stimme, 2 Kommentare
Winterlingen:
„Felix“, das Qualitätszeichen des Deutschen Chorverbandes für tägliches und kindgerechtes Singen und Musizieren im Kindergarten wurde vor den Ferien an den Kindergarten Morgenrot in Winterlingen verliehen und am Sonntag, 13.07.2008, an den städtischen Kindergarten Frommern. Die Verleihung dort erfolgte durch die Felix-Beauftragte des Zollernalb-Sängergaus, Birgit Reinauer aus Burgfelden. Der Gaupräsident Helmut Miller durfte zur Verleihung gratulieren und der Kindergartenleiterin, Frau Margarete Kratt und der Felix-Beauftragten für ihren Einsatz recht herzlichen Dank aussprechen.
Die Felix-Plakette an den an den Kindergarten Morgenrot in Winterlingen wurde von Werner Winkler an die Kindergartenleiterin, Frau Mattmüller überreicht. Die Patenschaft hat der Gem. Chor „Eintracht“ Winterlingen übernommen.