Chorleben - S-Chorverband

Singen und Stimme

„Haftung von Vereinsvorständen“ – und eine erfreuliche Nachricht

Johannes Pfeffer, 16.11.2009, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Für die ca. 550.000 Vereine in Deutschland sind der 2. Juli und der 18. September 2009 wichtige Landmarken. Zunächst hat der Deutsche Bundestag eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände beschlossen, dann hat der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt.

Es besagt im Wesentlichen, dass die Haftung von Vereinsvorständen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird.

Das Gesetz ist am 03.10.2009 in Kraft getreten.

Im praktischen Vereinsleben hörte man in der zurückliegenden Zeit immer mehr und immer deutlicher das Bedenken, für sein Handeln als Vorstand in – unübersehbare – Haftung genommen zu werden. Das hat viele tüchtige Vereinsmitglieder davon abgehalten, Verantwortung im Verein zu übernehmen; das hat auch mach einen in die Agonie getrieben, nachdem keiner die Verantwortung mehr übernehmen wollte.

Freude am und Erfolg im Ehrenamt stellen sich ein, wenn man kundig, aber angstfrei, also mutig, aber nicht gedankenlos seine Arbeit tun kann. Dazu sollte man zunächst in etwa wissen, was bei der Vereinsführung zu beachten, was zu vermeiden ist; dies ist ein überschaubarer Bereich, für den sich ein Vereinsvorstand durch entsprechende Broschüren oder von vielen Verbänden angebotene Fortbildungsveranstaltungen mit relativ wenig Aufwand Kenntnis und Kompetenz aneignen kann.

Es passiert aber selbstverständlich immer wieder einmal etwas. Vereinsvorstände sind auch nur Menschen. Und wie schnell ist der Radfahrer bei Glatteis vor dem Eingang des Vereinsheims gestürzt, wurde ein Förderantrag zu spät abgegeben, hat man beim Hallenmietvertrag die Vertragsstrafe übersehen; es kann einem manches einfallen, was die Haftung des Vorstandes in der Schuldform der einfachen Fahrlässigkeit begründen könnte.

Unwissen macht Angst, macht besorgt und skeptisch bei der Frage, ob man ein Vorstandsamt annehmen soll. Hinzu kommt, dass Haftung und Schadenersatz in unserer Gesellschaft breit diskutierte, in der Medienlandschaft täglich beobachtbare Vorgänge sind: Der Kunstfehler beim Arzt, die Haftung der Bankvorstände für geplatzte Kredite, die Haftung von Bürgermeistern und Kommunalbeamten in Vergabe- und Haushaltsfragen, die Haftung der Rechtsanwälte und Steuerberater für fehlerhafte Beratung oder die Amtshaftung der Behörden für fehlerhafte Baugenehmigungen oder die Verletzung der Verkehrsicherungspflicht.

Dadurch ist auch gerade für die Vereinsarbeit ein Klima entstanden, welches sich auf die Bereitschaft vieler ungünstig auswirkt, im Verein Verantwortung zu übernehmen.

Man arbeitet schließlich ehrenamtlich und meist unentgeltlich als Vereinsvorstand. Da will man nicht auch noch den Kopf hinhalten müssen, wenn einmal etwas schief geht.

Und genau hier setzt die neue gesetzliche Regelung an.

Der neue § 31 a BGB hat folgenden Wortlaut:

 

 

Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

 

[1] Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500,00 € jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins.“.

 

Das heißt: Nicht jedes Vorstandsmitglied kommt in den Genuss dieses Haftungsprivilegs.

Voraussetzung ist zunächst die Unentgeltlichkeit. Nun haben schon immer alle Vorstandsmitglieder das Recht, ihre konkreten, nachgewiesenen Auslagen (Porto, Reisekosten etc.) zu verlangen, soweit diese notwendig waren oder für notwendig gehalten durften.

Diese Entschädigung für nachgewiesenen Aufwand ist hier nicht gemeint; sie fällt noch unter den Gesichtspunkt der Unentgeltlichkeit.

Auch wenn ein Vereinsvorstand nicht mehr als 500,00 € pro Jahr von seinem Verein als Ehrenamtspauschale erhält (die er im übrigen nach § 3 Ziff. 26 des Einkommensteuergesetzes auch nicht versteuern muss!), wird er/sie haftungsrechtlich wie ein unentgeltlich tätiges, ehrenamtliches Vorstandsmitglied behandelt und kommt in den Genuss der Haftungserleichterung. Diese Verbesserung für Vereinsvorstände ist im Gesetzgebungsverfahren, genauer: Im Verfahren vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, eingefügt worden.

Darüber hinausgehende Vergütungen für Vorstände, die ohnehin in der Satzung geregelt oder von der Mitgliederversammlung beschlossen werden müssten, lassen das Haftungsprivileg entfallen. Wer mehr für seine Vorstandstätigkeit bekommt, soll auch für einfache Fahrlässigkeit haften. Jedenfalls vom Grundsatz her. Auch in diesen Fällen kann die Satzung – wie bisher auch – eine Haftungsbeschränkung vorsehen.

In der Vergangenheit war allerdings nie sicher und abschließend geklärt, ob solche Haftungsbeschränkungen in der Satzung von der Rechtsprechung akzeptiert werden. Auch diese Rechtsunsicherheit wird mit der gesetzlichen Neuregelung beseitigt.

Unter Vorstand im Sinne von § 31a Abs. 1 BGB dürfte i. Ü. neben dem gesetzlichen Vorstand (§ 26 BGB) jedes Vorstandsmitglied zu verstehen sein, das zur eigenverantwortlichen Erledigung vom Vorstandsaufgaben berufen ist. Damit sind praktisch alle ehrenamtlichen Vereinsvorstände in das Haftungsprivileg eingeschlossen.

Ein Wort zu den Haftungsbeziehungen: Wenn der Vorstand in Ausübung seines Vorstandsamtes (wenn er wie ein Privatmann handelt, haftet er auch wie ein solcher, nämlich nach wie vor unbeschränkt) einen Schaden verursacht, kann dies ein Schaden eines Vereinsmitglieds sein, eines Dritten oder des Vereins selbst. Der Verein beispielsweise durch verspätete Förderantragstellung, das Vereinsmitglied oder ein Dritter beispielsweise dadurch, dass vergessen wird, den Weg zum Vereinsheim zu streuen.

Selbstverständlich kann der Vorstand nicht erwarten, dass auch seine Haftung gegenüber einem Dritten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird, dem er einen Schaden zufügt. Hier haftet er dem Dritten weiterhin unbeschränkt, und das ist auch richtig. Aber: Der Gesetzgeber hat auch hier für eine Entlastung ehrenamtlicher Vorstände gesorgt, in dem er dem Vorstand einen Anspruch darauf zugestand, dass der Verein für ihn diesen Schaden trägt.

Der Gesetzeswortlaut hierzu:

 

§ 31 a Abs. 2

Ist der ehrenamtlich und unentgeltlich tätige Vorstand einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.“.

 

Damit ist der ehrenamtliche Vorstand, der außer nachgewiesenem Aufwendungsersatz und max. 500 € pro Jahr keine Zuwendungen vom Verein erhält, haftungsrechtlich sehr gut gesichert. Es leuchtet ein, dass eine Haftung fortbestehen soll, wenn in der Schuldform von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein Schaden – bei wem auch immer – herbeigeführt wurde.

Diese gesetzgeberische Entscheidung war – und ist – nicht unumstritten. Die Bundesregierung äußerte Bedenken: Diese Haftungsbeschränkung belaste Vereine und Vereinsmitglieder, die bei Schäden, die das Vorstandsmitglied fahrlässig verursacht hat, leer ausgingen. Schließlich könnte einem Vereinsmitglied ein ganz erheblicher Schaden entstehen (man denke nur an die Querschnittslähmung als Folge eines Glatteissturzes); auch hier soll das Vorstandsmitglied seinem Vereinsmitglied bei einfacher Fahrlässigkeit nicht haften.

Dies gilt – wie gesagt – bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt es bei der Haftung wie bisher.

Der Gesetzgeber hat berücksichtigt, dass die Haftungsbeschränkung des Vorstands gegenüber den Mitgliedern seines Vereins schwere Folgen eines betroffenen Vereinsmitgliedes haben kann, wie das eben genannte Beispiel zeigt. Deshalb hat der Gesetzgeber in § 40 BGB die Regelung aufgenommen, dass der Wegfall der Haftung für einfache Fahrlässigkeit gegenüber Vereinsmitgliedern durch die Satzung abbedungen werden kann. Davon werden sicher viele Vereine Gebrauch machen, um die eigenen Vereinsmitglieder zu schützen. Auch gerade im Hinblick auf die Versicherbarkeit sind hier noch eine Reihe von offenen Fragen zu klären, über deren Antwort wir berichten werden.

 

Auch der Verein kann in eine unangemessen ungünstige Situation geraten, wenn er entweder für einen hohen Schaden gerade stehen muss, den der Vorstand in einfacher Fahrlässigkeit (bei einem Dritten) verursacht hat, oder er erleidet einen hohen eigenen Schaden, der auch mit der Folge einer Zahlungsunfähigkeit des Vereins einhergehen kann.

Deshalb favorisierte die Bundesregierung eine „Versicherungslösung“; der Verein solle auf eigene Kosten das Haftungsrisiko des Vorstandes durch eine Versicherung abdecken.

Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich diese Auffassung nicht durchgesetzt, so dass der Bundesrat am 18.09.2009 dem Gesetz in dieser Form zustimmte.

Der Vorhang zu – und viele Fragen offen. Das Thema Vorstandshaftung hat mit diesem Gesetz sicherlich nicht sein „Aktualitätsende“ gefunden.

Erfreulich ist indessen, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat noch vor den Bundestagswahlen dieses Gesetzgebungsvorhaben zum Abschluss gebracht hat und auf diese Weise das Ehrenamt des Vorstandes in seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung eine gesetzgeberische Würdigung erfahren hat. Ist zu hoffen, dass die Vereine von diesem „Mutmachen“ des Gesetzgebers bald und vollständig Kenntnis erhalten und dadurch ermöglicht wird, dass Vorstandsämter wieder mit Zuversicht und Optimismus übernommen werden.

 

 

Verfasser

Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Eisenmann ? Wahle ? Birk, Rechtsanwälte, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart, Telefon 0711/2382422/3, Fax 0711/2382555, Email stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de, www.ewb-rechtsanwaelte.de

Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtspraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.


Traurig, aber wahr!!!

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 15.11.2009, Chorverband Ulm, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Die SÜDWEST PRESSE Ulm berichtet in ihrem Feuilleton vom 14.11.2009

Zitat: „MUSIKALISCHE ANALPHABETEN“
Stuttgart. Die Musik droht nach Ansicht der fünf Musikhochschulen im Land als Unterrichtsfach an den staatlichen Schulen unterzugehen. An den Grundschulen verschwinde die Musik in Fächerverbünden, und auch im Lehrplan der auf acht Jahre verkürzten Gymnasien falle sie oft als erstes hinten runter.

„Für das Musikland Baden-Württemberg ist das verheerend“, warnte die Sprecherin der Landesrektorenkonferenz der Musikhochschulen, Elisabeth Gutjahr. Nur Grundschüler, die zufällig eine Musiklehrerin als Klassenlehrerin hätten, bekämen etwas mit. Andere verließen die Grundschule „als musikalische Analphabeten“. Die Fächerverbünde in den Grundschulen hätten zu einer „Abspaltung der musikalischen Bildung“ geführt, sagte Gutjahr. Es gebe Fälle, in denen Schüler den Lehrern den Unterschied zwischen Violin- und Bassschlüssel erklärt hätten“.
Isw

Gertrud Schure, Chorverband Ulm


Kindernachmittag des Liederkranzes Weiden

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 15.11.2009, Chorverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, Kinderchöre, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Im Rahmen der Veranstaltungen zum 125. Geburtstag des Vereins sollte am 11. Oktober auch die Jugend zum Zuge kommen. Die CANTO WIDA Kids, der Kinderchor des „Liederkranz“ Weiden, die Chor-AG sowie die Klassen 3 und 4 der Grundschule Weiden gestalteten zusammen ein Nachmittagsprogramm.

Mit „Hallo, Hello und Salut“ wurden die Besucher von den Kindern in der nahezu vollbesetzten Halle willkommen geheißen. Die CANTO WIDA Kids unter der Leitung von Michaela Lebeau unterhielten die Gäste mit Auszügen aus der „Vogelhochzeit“ von Rolf Zuckowski. Die Vogelhochzeit wird schon seit Generationen gesungen, so Lebeau, doch Rolf Zuckowski machte sich Gedanken dazu, was wohl nach der Hochzeit passiert. Da war ein überdimensional großes Nest zu sehen mit zwei kleinen und einem großen Ei. Das Weibchen brütete und wurde vom Männchen versorgt.Eines Tages pochte es von innen gegen die Eischale, die Jungen wollten schlüpfen. „Tic Tic Tic“ ertönte es aus dem Innern des großen Eis. Mit „Hallo Mama, Hallo Papa“ begrüßten fünf Junge, die aussahen wie kleine Paradiesvögelchen, ihre Eltern. Sie wurden von den Eltern gepäppelt. „Immer wenn ein Vogelbaby größer wird, wird die Lust zum Fliegen entfacht…“ hieß es, bis die Jungen eben flügge werden. Die sieben Sängerinnen der CANTO WIDA Kids haben ihre Rollen wunderbar gemeistert und das Publikum mit ihren schönen Stimmen begeistert. Michaela Lebeau und Paula Jacobs begleiteten die Lieder mit Gitarre und Geige.

Die Grundschule hatte das Thema „Wir sind Kinder einer Welt“ ausgesucht.In einer Lernwerkstatt, die noch bis Dezember geöffnet ist, informierten sich die Schüler über die verschiedenen Kontinente unserer Erde insbesondere über die dort herrschenden Lebensumstände, die Kultur und Problemfelder, wie Wasserversorgung usw. Im Kunstunterricht wurden Flaggen gemalt und für die Fensterdekoration kleine Menschen gebastelt. Auch die Speisekarte enthielt Kulinarisches aus verschiedenen Ländern. Die Kinder begrüßten die Besucher in verschiedenen Sprachen und landestypischer Kleidung etwa mit „Ola“, „Priwjet“, „Namaste“, „Salemaleikum“ und „Merhaba“.David Lange führte in die einzelnen Kontinente ein und erzählte wie die Menschen leben bzw. aussehen.

Mit dem Lied „ Im Land der Blaukarierten“ wird deutlich, wie schwierig Integration ist und dass Andersfarbige nur im „Land der Buntgemischten“ Aufnahme finden. Die Kinder haben auch gelernt, dass Weiden in Deutschland liegt und Deutschland eine europäisches Land ist sowie dass selbst die Europäer sich gravierend unterscheiden.Sie haben sich übers Klima und die Anbaumöglichkeiten informiert, was sie nach Frankreich führte. „Wie pflanzt man denn den Kohl“ fragten sie sich mit einem Lied. Auch die royale Vergangenheit der Franzosen wurde gestreift. So besangen sie „Le bon roi Dagobert“ unterstützt von den drei „Demoiselles“ Anja, Silke und Paula sowie original französischer Begleitung am Akkordeon von Reiner Glück.

Dass Amerika sehr groß ist und dort die unterschiedlichsten Kulturen und Lebensformen bestehen, zeigte sich in den Berichten der Kinder über die einzelnen Staaten. Viel Spass hatten sie bei den afrikanischen Bewegungsliedern. Im „Regenlied“ wurde deutlich, dass das Tropfen des Regens auf ein Dach wie Musik in den Ohren der Bewohner des sonst sehr trockenen Kontinents klingen muss. weiterlesen »


Magstadt feierte einen Irischen Abend

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 15.11.2009, Chorverband Otto Elben, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

Magstadt – Die Magstadter Festhalle füllte sich am Samstagabend (10.10.2009)im Nu, schnell waren alle Tische besetzt, so dass eiligst weitere Sitzmöglichkeiten für die zahlreichen Besucher geschaffen werden mussten. Das Interesse am Irischen Abend des Liederkranz Magstadt war enorm. Viele Magstadter waren gekommen, um das irische Programm bei landestypischen Köstlichkeiten und musikalischen Darbietungen zu genießen.
Pünktlich um 20 Uhr öffnete sich der Vorhang und ein abwechslungsreicher Abend, der grünen Insel gewidmet, konnte beginnen. Gewohnt unterhaltsam führte der Vereinsvorsitzende des Liederkranz Magstadt, Harald Willekes, durch dasProgramm. Die Chöre präsentierten irisches Liedgut vom Feinsten: Heiter und traditionell der Stammchor, flott und ausdrucksstark der Chor „Intakt“.
Erfolgreich gestaltete sich auch der Auftritt des neu gebildeten Jugend-Projektchors. Die 12 jungen Sängerinnen überzeugten mit ihrem sicher und gefühlvoll dargebotenen Lied „My dream of Ireland“ und unterstützten klangvoll den Chor „Intakt“. Der Chor „Intakt“ präsentierte einige Stücke aus „Letters from Ireland“ by Marc Brymer: Die gefesselten Zuhörer lauschten unter anderem den traditionellen Folk Songs „The Cliffs of Doneen“, The Rocky Road to Dublin“ sowie dem Klassiker „Muirsheen Durkin“. Der Stammchor unterhielt mit „Dannyboy“, „Last Rose of Summer“ und „Molly Molone“. Gemeinsame Stücke erfüllten den Saal: „Gypsy Rover“ oder „Lord of the Dance“.
Unter der Leitung von Sabine Leppin, die auch in diesem Jahr wieder alle ihre 90 Sängerinnen und Sänger engagiert und professionell dirigierte, sorgte der Liederkranz Magstadt für fröhliche Atmosphäre.
Irische Gemütlichkeit vermittelte außerdem die Band „celts’n’more“ mit ihren Klängen auf klassisch irischen Instrumenten. Bei Guinness, Irish Stew und anderen Köstlichkeiten wurde die grüne Insel mit all ihren Traditionen und Schönheiten gefeiert. Ein gelungener Abend, unterhaltsam und stimmungsvoll.


Jugendchor des GSV Maichingen begeistert „Wenn Schwestern singen…“ Konzert im Laurentiusgemeindehaus

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 15.11.2009, Chorverband Otto Elben, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

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Ein tolles Konzert ist am vergangenen Samstag (07.11.2009) dem Jugendchor des GSV gelungen. Trotz einiger krankheitsbedingter Ausfälle begeisterten die dreizehn jungen Damen und Herren, darunter vier Schwestern fast 120 Zuhörer im Saal des Laurentiusgemeindehauses.
Begleitet von Andreas Baumann am Klavier und Klaus Küting am Schlagzeug präsentierte Markus Nau mit seinen Sängerinnen und Sängern einen Hit nach dem anderen. „Thank you for the Music“ war der Titel des Abends, den die ältern Chormitglieder selbstständig organisiert hatten. Vor den gestrengen Ohren vieler altgedienter GSV –Sänger inklusive des Vorstandes Norbert Heckner und dem 1. Vorsitzenden Hans Ziegler steigerte sich das Ensemble von Lied zu Lied.
Im ersten Teil, der in den grünen GSV-Shirts gesungen wurde lag der Schwerpunkt auf Spirituals und Gospels. Natürlich kam das Publikum nicht ganz ungeschoren davon und „rockte“ fleißig mit. Zu Beginn des zweiten Teils ließ sich schon am schwarz-roten Outfit der jungen Damen erahnen, dass nun die weite Welt der Popmusik an der Reihe war. Nach leichtem Erschrecken über die modernen Liedtexte- „Ich wünsch dich an den Arsch der Welt!“ – kam auch das Publikum schwer in Fahrt, so dass nach dem abschließenden „Sister-Act“, (wieder die Schwestern!) ein regelrechter Beifallsturm losbrach. “Country Roads“ war dann die finale Zugabe, die Chor und Publikum gemeinsam zelebrierten.


Gaubeiräte wurden neu gewählt

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Der Junge Chor Herbertingen richtete die diesjährige Gauversammlung in Hundersingen aus. Landrat Dirk Gaerte und Bürgermeister Michael Schrenk bezeichneten den Gesang als kreatives Tun, das Zukunft hat. Gauvorsitzender Wolfgang Oberndorfer dankte Land und Kreis für die Unterstützung der Jugendarbeit. Gauchorleiter Rolf Ströbele empfahl, Konzerte generationenübergreifend und durch Verwendung von Instrumenten farbig zu gestalten. Im erfolgreich verlaufenen Vizechorleiterlehrgang spiegele sich wider, dass die Wichtigkeit des Singens in der Gesellschaft mehr wahrgenommen werde. Der Gau zählt derzeit 2 472 singende Mitglieder, darunter 776 Kinder und Jugendliche. Nach der einstimmig erteilten Entlastung wurde der Gaubeirat teilweise neu besetzt. Im Musikbeirat wurde ein Generationenwechsel vollzogen, da die bisherigen Mitglieder allesamt seit 1981 ihr Amt versehen. Viele verdiente Sängerinnen und Sänger erhielten Ehrungen. Herausragend war ein persönlicher Brief von Dr. Lorenz Menz an Georg Maier sen. vom Liederkranz Berg für 80 Jahre Treue zum Chorgesang. Dreimal konnte in Kindergärten der „FELIX“ verliehen werden. Fortbildungen für Vereinsvorstände, Chorleiter und interessierte Chormitglieder sollen den Leistungsstand der Chöre fördern.


„TAKTVOLL“ glänzt beim Konzert in der Ehninger Begegnungsstätte

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 15.11.2009, Chorverband Otto Elben, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

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100 % TAKTVOLL“ war das Motto des Abends. Dementsprechend zeigte die junge Chorgruppe TAKTVOLL des Ehninger Liederkranzes vollzählig mit nahezu 50 Sängerinnen und Sängern die ganze Bandbreite ihres Repertoires und Könnens. Lieder in 8 Sprachen begeisterten das Publikum am vergangenen Samstag in der Begegnungsstätte. TAKTVOLL hatte sogar Musik vom Mond mitgebracht.
Mehr als 100 % geht nicht: Konzertsaal und Bühne voll besetzt, eine beeindruckende musikalische und stimmliche Bandbreite bei Klassik, Pop, Swing, Latin, Jazz und Tango. Dirigent Clemens König hatte seinen Chor hervorragend eingestimmt und dazu ein professionelles Instrumentalensemble mitgebracht.
Viola Ilg, die der international besetzten Salsa Band „Rumba Surena“ angehört, bezauberte an der Querflöte. Veit Hübner am Kontrabass ist bekannt von diversen Jazz-Preisen und durch seine Auftritte mit TANGO FIVE. Jogi Nestel am Schlagzeug zeigte seine Vielfältigkeit als Percussionist, etwa bei dem Bolero „Andalouse“, zu dem er die Kastagnetten erklingen ließ. Clemens König am Klavier führte seinen Chor souverän und brauchte nur wenige kleine Gesten, um seine Sängerinnen und Sänger da und dort zu bremsen oder ins Forte zu führen.
TAKTVOLL und Clemens König: ein eingespieltes Team auf hohem Niveau mit konzentriertem und zugleich leichtem und unangestrengtem Gesang.
Harald Bürkle, der das Publikum locker und humorig durch den Abend führte, beschrieb scherzhaft, wie eine solche Qualität erreicht wird: „Richtig kennenlernen kann man Clemens König erst in den Tagen vor einem Konzert. Wer da nicht richtig mitzieht, bekommt auch mal eins mit dem „Takt-Stöckchen!“
Das Programm folgte einem gelungenen Spannungsbogen. Am Anfang geistlich-religiöse Werke wie „Locus iste“ von Anton Bruckner, der Lobgesang „Cantique de Jean Racine“ von Gabriel Fauré, die beiden hebräischen Stücke „Shalom aleichem“ und „Hine mah tov“.
Aus der Fernsehwerbung kannten die Zuhörer „Adiemus“ und „Palladio“ von Carl Jenkins  – eine Fluglinie bzw. ein Hersteller von Diamantschmuck hatten damit geworben.
Schwungvoll ging es in die „Bar zum Krokodil“, von den Comedian Harmonists, dann zu „Hello, Mary Lou“ von Ricky Nelson und „Top of the World“ von den Carpenters.
Danach leiteten Latin- und Bossa Nova-Titel  über zu einem lyrisch-gefühlvollen Abschnitt. Dazu gehörte „Nevertheless“ und „Gabriellas Song“ aus dem schwedischen Film „Wie im Himmel“.
Außerirdisch wurde es bei „Fly me to the moon“: die Astronauten der Apollo 11 sendeten 1969 nach ihrer Landung auf dem Mond dieses Stück in einer Fassung von Frank Sinatra und Count Basie per Funk auf die Erde.
Mit den deutschen Tangos „Eine Nacht in Monte Carlo“, „Du schwarzer Zigeuner“


Männerchöre erklingen am Federsee

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Dei Wiener Spezialitäten, geboten vom Männerchor Tiefenbach mit Karl-Heinz Menz, enthielten das Fiakerlied und den Radetzky-Marsch, dazu passend den Schatzwalzer von Johann Strauß – Liliana Roth am Klavier weitete den Blick nach Russland mit der „Troika“ und dem Volkslied „Kopogyllika“, worauf der Chor zu der Heimat und ihren Sternen überleitete. Anton Mehrsteiner ließ seínen Liederkranz mit der „Kalinka“ in der kleinen Taverne und in Junkers Kneipe einkehren, um vom Slowenischen Weinstrauß und dem schönen Bodensee zu träumen.


10 jährigen Jubiläum der Blackbirds Jettingen 2009

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Happy Together

Was geschieht, wenn über 70 Stimmen sich zu einem Klang vereinen– über 70 Herzen im Takt schlagen – und über 70 Menschen intensiv,  ja leidenschaftlich, aber auch einfühlsam und berührend singen? Ganz einfach:

Es gelingt an 2 Abenden über 600 Menschen aus Jettingen und Umgebung mit einem besonderen Gut zu beschenken: Glück. Man sieht es an strahlenden Gesichtern im Publikum und hört es am Applaus, der immer auch Zugaben einfordert.
Das ist der Verdienst von Chorleiter Peter Eisele, vom Pianisten Martin Schneider, dem ständigen Begleiter des Chores bei den wöchentlichen Proben, und den „Blackbirds“, dem Jungen Chor des Gesangvereins Unterjettingen. Seit 10 Jahren schreibt dieses Gespann Erfolgsgeschichte, denn jeden Sommer ist bei den Sing a Song Konzerten die Halle ausverkauft. Pop, Rock, Balladen, Folklore, vor allem aus Afrika, und Jazz gehören zum Repertoire. In diesem Jubiläumsjahr waren es unter anderem herrliche Ohrwürmer wie „Super Trouper“ und „Thank You For The Music“ von Abba, ein Gute-Laune-Medley „California Dreamin’“, „Bridge Over Troubled Water“ von Simon & Carfunkel, „Change the word“ von Eric Clapton und als fulminanten Schlusspunkt „Bohemian Rhapsody“ von Queen.
Die begeisternden Gospels haben in einem eigenen Konzert im Januar ihren Platz gefunden. Da wird die Stimmenzahl auf 120 erhöht, denn ein zweiter Chor von Peter Eisele – der Gospelchor Ebhausen – trägt zu einer beeindruckenden Klangfülle in den beiden Kirchen Jettingen und Ebhausen bei. Und auch hier jedes Mal volles Haus.
Diese beiden Highlights machen den Sängerinnen und Sängern offensichtlich viel Spaß, und diese Freude am Singen kommt nicht nur rüber sondern auch gut an – wie seit 10 Jahren die Presse bescheinigt. Und: es ist kaum mal einer aus dem Chor „freiwillig“ ausgeschieden – meist nur unter dem Zwang eines Umzugs in weiter entfernte Gefilde. Die gute Gemeinschaft und die Freude am Miteinander wächst beständig.
Dies zeigt sich beim alljährlichen Ausflugswochenende und vielen unterschiedlichen ktivitäten.
Doch was wären die Konzerte ohne die Blackbird-Band, bestehend aus Martin Schneider am Klavier, Matthias Bär am Schlagzeug und Toni Fröhlich mit Saxophon und Querflöte. Diese Band unterstützt auf geniale Weise den Chor und trägt mit eigenen Songs zu einem runden Konzerterleben für die Zuhörer bei.


Jugendchor feiert Jubiläum

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Mit seinen drei Gruppierungen feierte „Dream & Harmonie Ertingen“ sein 10jähriges Bestehen. Der Stammchor mit Regina Wiedergrün beteuerte „Freunde holen dich auch aus der Hölle“, bot Volkslieder wie „Ein Jäger längs dem Weiher ging“ und Rückblicke auf die 70er Jahre mit „Mexico“. Die „Little Dreams“ ließen ihre Kraniche fliegen und überraschten mit „Samba lele“. Carolin Buck erinnerte mit dem „Earth Song“ an Michael Jackson und huldigte der unsterblichen „Diana“. Als Gäste boten der „Junge Chor Göggingen“ mit Angelika Arzt Einblicke in die Welt von Udo Jürgens und der Beatles.


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