Chorleben - S-Chorverband

Antragsfristen für die Singen. Bündnisse im Jahr 2014

Quelle: BMBF

Für die Singen.Bündnisse gelten im nächsten Jahr neue Fristen. Derzeit müssen die Anträge noch 6 Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Singen.Bündnisse, die im 1. Quartal 2014 starten wollen, müssen bis 30. Oktober 2013 beantragt werden. Die Fristen gelten weiter:

  • 1. Quartal jeweils bis zum 30. Oktober des Vorjahres
  • 2. Quartal jeweils bis 31. Januar
  • 3. Quartal jeweils bis 30. April
  • 4. Quartal jeweils bis 31. Juli

Der Präsident des Deutschen Chorverbandes, Dr. Hennig Scherf schreibt im Vorwort zur Infobroschüre: „Die SINGEN.Bündnisse leisten genau das: Kindern in ihrer Gemeinschaft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und Erfolg beim gemeinsamen Singen zu vermitteln. Und es sollte unser gemeinsames Anliegen sein, alle unsere Kinder und Jugendlichen wieder zum Singen anzuregen und somit Gemeinschaft, Spaß, Freude und natürlich kulturelle Bildung erfahrbar zu machen.“

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Johannes Pfeffer, 24. Jun 2013, Jugendchöre, Kinderchöre, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.

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